Forschungsdaten-Policy der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg

1. Pr?ambel

Forschungsdaten sind Grundlage wissenschaftlicher Forschung und von hoher Bedeutung für Wissenschaft und Gesellschaft. Bei Forschungsdaten handelt es sich um Daten, die im Zuge wissenschaftlicher Vorhaben z. B. durch Digitalisierung, Quellenforschungen, Experimente, Messungen, Erhebungen oder Befragungen entstehen.

Forschungsergebnisse müssen für andere reproduzierbar und nachvollziehbar gemacht werden. Dies ist unerl?sslich für nachhaltige Forschung und essentieller Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis. Für Forschende er?ffnen sich Potenziale und zugleich entstehen neue Anforderungen in Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten.

Forschungsdatenmanagement (FDM) umfasst die Organisation und Verwaltung digitaler Forschungsdaten w?hrend des gesamten Lebenszyklus, der die Schritte von der Planung, Antragstellung, Datenerhebung über Aufbereitung und Analyse, Speicherung, Publikation und Archivierung bis hin zur Nachnutzung einschlie?t. Ziel eines nachhaltigen Forschungsdatenmanagements stellt die Sicherung und Bereitstellung der im Rahmen der wissenschaftlichen T?tigkeit entstehenden Forschungsdaten, unter Berücksichtigung der jeweiligen fachspezifischen Regelungen bzw. Standards, dar.

Mit dieser Policy gibt die Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg ihren Forschenden Leitlinien für den Umgang mit Forschungsdaten an die Hand und benennt Unterstützungsangebote der wissenschaftsstützenden Einrichtungen.

Diese Forschungsdaten-Policy steht in Zusammenhang mit den "Grunds?tzen zum Umgang mit Forschungsdaten" (2010) der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie den "Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten" (2015) und den "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (2019) der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Darüber hinaus stützt sie sich auf die FAIR-Prinzipien, die eine wichtige Voraussetzung für einen nachhaltigen Umgang mit Forschungsdaten darstellen.

Zudem erg?nzt sie die weiteren Grunds?tze der Universit?t Bamberg: Die "Open-Access-Erkl?rung" (2011) und die "Leitlinie zur Sicherung der Forderungen guter wissenschaftlicher Praxis an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg(189.3 KB)" (2021).

2. Geltungsbereich

Diese Policy richtet sich an alle an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg t?tigen Forschenden, die die Verantwortung für das angemessene Management aller im Rahmen ihrer T?tigkeit entstehenden Forschungsdaten tragen. In allen Phasen des Forschungsdatenmanagements sind die geltenden Rechtsvorschriften und forschungsethische Belange zu beachten.

Wird eine Forschungst?tigkeit durch Dritte gef?rdert und enth?lt der F?rdervertrag besondere Bestimmungen zum Forschungsdatenmanagement, so haben diese Vorrang vor der universit?ren Policy.

Entstehen im Rahmen von Forschungsprojekten Policies, die gleichwertige oder strengere Vorgaben beinhalten, haben diese ebenfalls Vorrang vor dieser Policy.

3. Leitlinien

3.1 Rechtliche und ethische Aspekte

Im Rahmen des Forschungsdatenmanagements sind die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Personen und geistigem Eigentum sowie ethische Belange zu beachten.

Die Forschenden tragen die Verantwortung dafür, dass Urheberrechte Dritter gewahrt werden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind zudem das Datenschutzrecht sowie das Pers?nlichkeitsrecht zu beachten. Darüber hinaus k?nnen andere Vereinbarungen wie F?rder- und Kooperationsvertr?ge wirksam werden.

Bei Rechteübertragung oder Lizenzierung ist dafür Sorge zu tragen, dass die Forschungsdaten für wissenschaftliche Zwecke frei zug?nglich bleiben.

3.2 Umgang mit Forschungsdaten

Die Integrit?t von Forschungsdaten muss gew?hrleistet sein: Forschungsdaten sind korrekt, vollst?ndig, unverf?lscht und zuverl?ssig zu verwalten. Sie sollen, wann immer m?glich, entsprechend der FAIR-Prinzipien identifizierbar, auffindbar, interoperabel und nachnutzbar aufbewahrt werden. Dies ist auch durch die Nutzung entsprechender technischer Systeme sicherzustellen.

Nach M?glichkeit sollen die Forschungsdaten w?hrend der Dauer des Forschungsprojekts in redundant gesicherten Speichersystemen abgelegt werden.

Personenbezogene Forschungsdaten sind zu anonymisieren, sobald dies nach dem Forschungszweck m?glich ist. Sollte die Anonymisierung nicht umsetzbar sein, ist eine Pseudonymisierung vorzunehmen. Die Daten sind dabei auf den für das Forschungsvorhaben notwendigerweise erforderlichen Umfang zu minimieren.

Die Otto-Friedrich-Universit?t empfiehlt nachdrücklich, alle Forschungsdaten nach wissenschaftlichen Standards mit bibliografischen, administrativen und inhaltsbeschreibenden Metadaten zu versehen, um die Auffindbarkeit, Interoperabilit?t und Nachnutzbarkeit sicherzustellen. In den meisten Fachdisziplinen existieren Metadatenstandards, die den speziellen Anforderungen der jeweiligen Disziplin gerecht werden und die Daten inhaltlich beschreiben. Falls diese nicht existieren, k?nnen allgemeingültige Standards zur Beschreibung verwendet werden.

Gem?? ihrer Open-Access-Erkl?rung, fordert die Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg ihre Forschenden dazu auf, unter Einhaltung der (datenschutz)rechtlichen Vorgaben und Beschr?nkungen, Forschungsdaten in etablierten disziplinübergreifenden oder fachlichen Repositorien ohne Zugangsbeschr?nkungen ?ffentlich zug?nglich zu machen. Die Ver?ffentlichung soll zum frühestm?glichen Zeitpunkt, in geeignetem Umfang und unter je nach Art des Repositoriums und der rechtlichen Gegebenheiten passenden Lizenzen erfolgen (z. B. Creative Commons oder Open Data Commons).

K?nnen Forschungsdaten aufgrund enthaltener urheberrechtlich geschützter, personenbezogener oder propriet?rer Daten nicht offen zug?nglich gemacht werden, empfiehlt es sich aus Gründen der Nachhaltigkeit dennoch, diese mit den zugeh?rigen Metadaten in einem Repositorium entweder zugangsbeschr?nkt zu ver?ffentlichen oder zu archivieren, sofern und soweit dies im Einzelfall rechtlich zul?ssig ist. Eine blo?e Ablage auf dem eigenen Rechner stellt noch kein nachhaltiges FDM dar.

Die langfristige Ablage soll in einem geeigneten fachspezifischen Repositorium bzw. Datenzentrum oder, sofern ein solches nicht vorhanden ist, in dem institutionellen Forschungsdatenrepositorium der Otto-Friedrich-Universit?t erfolgen. Die Aufbewahrungsfristen für Forschungsdaten orientieren sich an einschl?gigen gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften sowie den Vorgaben von F?rdergebern. Die Universit?t empfiehlt im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen M?glichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Bedeutsamkeit der Forschungsdaten eine dauerhafte Ver?ffentlichung und Archivierung.

Die Zitierbarkeit von Forschungsdaten wird durch die Vergabe persistenter Identifikatoren gew?hrleistet. Um die langfristige Lesbarkeit und Interoperabilit?t sicherzustellen, wird empfohlen, offene, maschinenlesbare Formate und/oder in der jeweiligen Fachcommunity etablierte Formate zu w?hlen. Darüber hinaus ist es ratsam, Empfehlungen für Langzeitarchivierungsformate zu folgen.

Datenmanagement- und Data-Literacy-Kompetenzen sind Schlüsselqualifikationen des 21. Jahrhunderts, weshalb sich die curriculare Verankerung von Data Literacy und fachspezifischem Forschungsdatenmanagement in der Lehre empfiehlt.

4. Verantwortlichkeiten

Die Forschenden und die Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg tragen gemeinsam die Verantwortung für das angemessene Management aller entstehenden Forschungsdaten.

4.1 Verantwortlichkeiten – Forschende

  1. Umsetzung des Forschungsdatenmanagements gem?? den in dieser Policy formulierten Grunds?tzen.
  2. Erstellung von Datenmanagementpl?nen (DMP): Das Anfertigen eines Datenmanagementplans ist eine wichtige Komponente im Umgang mit Forschungsdaten. Ein DMP beantwortet Fragen von der Erhebung bis zur Archivierung und Nachnutzung von Forschungsdaten und dokumentiert somit deren Lebenszyklus. Daher empfiehlt es sich, einen DMP bereits vor Beginn eines Forschungsprojekts bzw. in der Antragsphase zu erstellen.
  3. Sicherstellen der Nachnutzbarkeit: Verwendung der jeweils am wenigsten restriktiven Lizenzierung im Sinne von Open Science, sofern keine rechtlichen, vertraglichen oder ethischen Gründe entgegenstehen.
  4. Verzeichnung bereits ver?ffentlichter Forschungsdaten im Forschungsinformationssystem (FIS), das zugleich als Universit?tsbibliografie dient und Verknüpfung mit Publikationen, Personen, Einrichtungen und Projekten.

4.2 Verantwortlichkeiten – Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg

  1. Die Otto-Friedrich-Universit?t baut die Informations- und Unterstützungsangebote der zentralen Einrichtungen gezielt weiter aus.
  2. Der zentrale FDM-Service bietet in Zusammenarbeit mit dem Dezernat Forschungsf?rderung und Transfer (Z/FFT), der Universit?tsbibliothek, dem Universit?tsarchiv (Z/ARCH), dem IT-Service (ITS), dem Datenschutzbüro und dem Justitiariat organisatorische, technische und rechtliche Unterstützung rund um den Lebenszyklus von Forschungsdaten an. Diese reicht von der Antragstellung über Fragen zu Datenspeicherung, -verwaltung, -austausch und -sicherung bis hin zur Ver?ffentlichung und Archivierung in einem geeigneten vertrauenswürdigen Repositorium. Zudem bündelt der zentrale FDM-Service Aktivit?ten im Kontext Forschungsdatenmanagement an der Universit?t.
  3. Für Forschende, in deren Fachdisziplinen sich noch keine Repositorien etabliert haben, stellt die Otto-Friedrich-Universit?t ein institutionelles Forschungsdatenrepositorium bereit. Darüber hinaus gibt es auf die Ver?ffentlichung von Forschungsdaten spezialisierte Data Journals.

5. Gültigkeit und 球探足球比分

Die Forschungsdaten-Policy der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg wurde am 30.11.2022 von der Universit?tsleitung verabschiedet. Sie wird regelm??ig evaluiert und an aktuelle Standards angepasst.

Bei Fragen zum Forschungsdatenmanagement wenden Sie sich bitte an fdm(at)uni-bamberg.de.