FAQ rund um Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille
Voraussetzungen zur Gew?hrung einer Bildschirmbrille
Sie müssen an der Universit?t Bamberg besch?ftigt und regelm??ig mehr als zwei Stunden t?glich auf einem Bildschirmarbeitsplatz t?tig sein.
Zudem muss der Bedarf einer Bildschirmbrille festgestellt worden sein, vorrangig w?hrend einer durch den Betriebsarzt durchgeführten Vorsorgeuntersuchung (sog. G37) - in diesem Fall ist von diesem das Antragsformular “Voraussetzungen zur Gew?hrung einer Bildschirmbrille (Anlage 1)” unter Position 1 auszufüllen.
Mitunter hat auch ein Augenarzt bzw. eine Augen?rztin den Bedarf festgestellt - in diesem Fall ist von diesem das Antragsformular “Voraussetzungen zur Gew?hrung einer Bildschirmbrille (Anlage 1)” unter Position 2 auszufüllen.
Um die n?tigen Stellungnahmen einzuholen, verwenden Sie bitte das Formular “Voraussetzungen zur Gew?hrung einer Bildschirmbrille”.
- Unter Position 1 nimmt der betriebs?rztliche Dienst Stellung und verweist entweder zu Position 2 (Augenarzt) oder direkt zu Position 3 (Optiker); bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung unter /gesund/gesund-am-arbeitsplatz/betriebsarzt/
- Unter Position 2 nimmt der Augenarzt / die Augen?rztin Stellung; dies ist nur n?tig, wenn unter Position 1 entsprechend verfügt wurde.
- Unter Position 3 nimmt der Vertragsoptiker Stellung; dieser muss zwingend auf der Optikerliste aufgeführt sein.
Augenarzt / Augen?rztin
In der Regel ist keine Kostenübernahmeerkl?rung n?tig. Falls doch erbeten, wenden Sie sich bitte an asa(at)uni-bamberg.de .
Nein, üblicherweise schicken Augen?rzte die Rechnung direkt an die Universit?t Bamberg. Sollte man Ihnen die Rechnung aush?ndigen, reichen Sie diese bitte umgehend zusammen mit dem erforderlichen Antragsformular ein. Sollten Sie in Vorleistung gegangen sein, verwenden Sie entsprechend besagtes Antragsformular.
Bitte beachten Sie, dass Mahnkosten von offenen Rechnungen, die in Zusammenhang mit einer von Ihnen zu sp?t oder zu kurzfristig erfolgten Einreichung enstehen, an Sie weiterverrechnet werden.
Verwenden Sie dazu bitte das Antragsformular “Antrag Erstattung Augenarztrechnung”.
Bitte beachten Sie, dass Mahnkosten von beglichenen Rechnungen, die in Zusammenhang mit einer von Ihnen zu sp?t oder zu kurzfristig erfolgten Begleichung enstehen, von uns nicht übernommen werden k?nnen.
Wenn bei einer augen?rztlichen Routineuntersuchung die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille festgestellt wurde, lassen Sie sich im Nachgang auf dem Antragsformular “Voraussetzungen zur Gew?hrung einer Bildschirmbrille” Position 1 und 2 best?tigen. Sollte Ihr Augenarzt lediglich Position 2 ausfüllen, ist eine Stellungnahme des betriebs?rztlichen Dienst nachzuholen; vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin unter /gesund/gesund-am-arbeitsplatz/betriebsarzt/
Die Durchführung der Vorsorge Bildschirmarbeitsplatz (ehem. G37) sollte im Regelfall vom betriebs?rztlichen Dienst durchgeführt werden.
Sollte die Vorsorge in Ausnahmef?llen in Verbindung mit einer routinem??igen Untersuchung durch den Augenarzt bzw. die Augen?rztin stattgefunden und eben diese:r besagte Leistung in Rechnung gestellt haben, gehen Sie bitte in Vorleistung und reichen die Rechnung mittels Antrag “Erstattung Augenarztrechnung” ein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Augenarzt bzw. Ihre Augen?rztin auf dem Antrag “Voraussetzung zur Gew?hrung einer Bildschirmbrille” Position 1 ausfüllt.
Optiker
Bitte haben Sie Verst?ndnis, dass wir ausschlie?lich Rechnungen von Vertragsoptikern - und unabh?ngig davon ausschlie?lich im Rahmen der Vertragspreisliste - erstatten k?nnen. Bedauerlicherweise tragen Sie in diesem Fall s?mtliche Kosten Ihrer Bildschirmbrille. Bitte informieren Sie sich daher VORHER, ob der Optiker Ihrer Wahl auch auf der Liste der Vertragsoptiker aufgeführt ist.
Wir k?nnen Ihnen nur Kosten im Umfang der Vertragspreisliste erstatten. Sie erhalten daher vom Optiker für die Brille eine Rechnung mit ausgewiesenen Positionsnummern des Rahmenvertrags bzw. zwei Rechnungen, die zum einen die erstattungsf?higen vertraglichen Leistungen inkl. Positionsnummern und zum anderen evtl. private Zusatzleistungen (teurere Fassung/hochwertigere Gl?ser) aufführen. Bitte überprüfen Sie die Rechnung - sind die Positionsnummern nicht erhalten, erbitten Sie Ihren Optiker um Ausweisung.
Rechnungen und Antr?ge sind stets im Original einzureichen, Bezahlungsbelege wie z.B. EC-Schnitte oder Kontoauszüge k?nnen als Kopie vorgelegt werden. Es bietet sich an, die Unterlagen zur Vorprüfung zun?chst per Scan an asa(at)uni-bamberg.de zu schicken, damit ggf. fehlende Unterlagen/Angaben identifiziert werden k?nnen. Die Unterlagen reichen Sie bitte per Hauspost an “ASA - Bildschirmbrille” ein.
S?mtliche Unterlagen sind bitte zu senden an ?ASA – Bildschirmbrille“.
Es bietet sich an, s?mtliche Unterlagen als Scan vorab an asa(at)uni-bamberg.de zu senden, damit evtl. fehlende Unterlagen/Angaben identifiziert werden k?nnen.
Alle n?tigen Informationen und Vorlagen finden Sie unter www.uni-bamberg.de/asa/bildschirmarbeitsplatzbrille
Die Kostenübernahme erfolgt auf Basis des mit dem Freitstaat Bayern vereinbarten Rahmenvertrages sowie der haushaltsrechtlich erforderlichen Begründungspflicht. Wir sind gezwungen uns an die Einhaltung des Vertrages zu halten und k?nnen leider nicht pauschale Kosten übernehmen.
Rechnungen sind im Original einzureichen und werden von uns für im Nachgang zu erwartende Rechnungsprüfungen durch den Rechnungshof einbehalten. Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne eine Kopie der Rechnung mit einer Anmerkung zu bereits erstatteten Teilbetr?gen zurück, damit diese ggf. bei der Beihilfe bzw. privaten Krankenzusatzversicherung geltend gemacht werden k?nnen; dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Doppelerstattung kommt.
Bitte legen Sie dem Antrag eine entsprechende Kurzmitteilung bei bzw. wenden Sie sich an asa(at)uni-bamberg.de .
Sonstiges
Sie haben sich mittels “Erkl?rung zum Antrag ‘Voraussetzungen zur Gew?hrung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille’” dazu verpflichtet, die Bildschirmbrille ausschlie?lich im Rahmen Ihres Dienstverh?ltnisses einzusetzen und zudem pfleglich zu behandeln. Trotz sorgsamen Gebrauchs kann es vorkommen, dass Brillen Schaden nehmen. Bitte zeigen Sie dies unverzüglich unter asa(at)uni-bamberg.de an und schildern Sie, wie es zur Besch?digung gekommen ist, damit wir die M?glichkeit einer (teilweisen) Kostenübernahme für evtl. Reparaturen prüfen k?nnen.
Wir teilen Ihnen dann mit, ob
Sie sich für einen Kostenvoranschlag an den Optiker, der die Brille angefertigt hat, wenden sollen oder
ob ein Termin zur betriebs?rztlichen Vorsorge zwecks Ermittlung ggf. st?rkerer Gl?ser besser w?re.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim betriebs?rztlichen Dienst unter /gesund/gesund-am-arbeitsplatz/betriebsarzt/ und nehmen die Brille mit zur Sprechstunde.