Informationen zur Erstellung und Einreichung von Wahlvorschl?gen

Die Formulare für die Erstellung und Einreichung von Wahlvorschl?gen finden sich auf der Seite des jeweiligen Wahljahres (aktuell 2026). Dazu geh?ren

  • das Wahlvorschlagsformular,
  • die Einverst?ndniserkl?rung zur Kandidatur sowie
  • die Unterstützungserkl?rung zum Wahlvorschlag.

Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Wahlvorschl?ge müssen für jeden Wahlvorschlag sowohl die Kandidierendenliste als auch die Unterstützungsunterschriften sowie die Einverst?ndniserkl?rungen der Kandidierenden beim Wahlamt eingegangen sein.

Dem Wahlvorschlag soll eine kurz gefasste Gesamtbezeichnung (= Listenname) gegeben werden.

Nachfolgend finden Sie detailliertere Informationen zu einzelnen Elementen und Aspekten eines Wahlvorschlags.

Angaben zu den Kandidierenden

Neben Namen und Vornamen der Bewerbenden muss die Kandidierendenliste

  • bei Besch?ftigten die Amts- oder Berufsbezeichnung sowie die Stelle, an der sie t?tig sind,
  • bei Studierenden die Fakult?t, der sie angeh?ren,

enthalten. Zus?tzlich muss, soweit es zur eindeutigen Kennzeichnung von Bewerbenden erforderlich ist, das Geburtsdatum angegeben werden und kann die Zugeh?rigkeit zu einer Vereinigung von Mitgliedern der Hochschulen im Freistaat Bayern genannt werden. Weitere Angaben sind unzul?ssig.

Ein eventueller Rufname ist so auf der Kandidierendenliste anzugeben, wie er auch auf den Stimmzetteln erscheinen soll.

Die jeweiligen Grenzen für die Anzahl an Kandidierenden finden sich nachstehend unter "H?chstzahlen für Bewerbende eines Wahlvorschlags".

H?chstzahlen für Bewerbende eines Wahlvorschlags

GremiumAnzahl der zu w?hlenden PersonenH?chstzahl an Bewerbenden
Senat6 Vertretungspersonen der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer18
 1 Vertretungsperson der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierende5
 1 Vertretungsperson der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter3
 2 Vertretungspersonen der Studierenden6
Fakult?tsr?te6 Vertretungspersonen der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer18
 2 Vertretungspersonen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden10
 1 Vertretungsperson der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter3
 2 Vertretungspersonen der Studierenden, die von der Fachschaftsvertretung der jeweiligen Fakult?t gew?hlt werden 
FachschaftsvertretungenFakult?t 球探足球比分 Kulturwissenschaften: 9 Mitglieder27
 Fakult?t Sozial- und Wirtschaftswissenschaften: 8 Mitglieder24
 Fakult?t 球探足球比分: 7 Mitglieder21
 Fakult?t Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik: 7 Mitglieder21
Studierendenparlament17 aus der Gesamtheit der Studierenden unmittelbar gew?hlte Vertretungspersonen51

Einverst?ndniserkl?rung zur Kandidatur

Bewerbende müssen ihr Einverst?ndnis mit einer Kandidatur erkl?ren. In diese Einverst?nd?niserkl?rung ist eine Adresse, unter der die Bewerbenden im Fall der Wahl zuverl?ssig erreicht werden k?nnen, einzutragen; bei Studierenden muss diese Adresse zudem in den Onlinediensten der Studierendenkanzlei als Postanschrift angegeben sein.

Unterstützung eines Wahlvorschlags

Wahlvorschl?ge für Senat oder Studierendenparlament müssen von mindestens zehn, Wahlvorschl?ge für Fakult?tsr?te von mindestens fünf Wahlberechtigten unterstützt werden (= Vorschlagende). Die Vorschlagenden müssen bei der Unterzeichnung eines Wahlvorschlags neben ihrem Namen und Vornamen

  • als Besch?ftigte ihre Amts- oder Berufsbezeichnung sowie die Stelle, an der sie t?tig sind,
  • als Studierende ihre Fakult?tszugeh?rigkeit

angeben. Zus?tzlich muss, soweit es zur eindeutigen Kennzeichnung von Vorschlagenden erforderlich ist, das Geburtsdatum angegeben und kann die Zugeh?rigkeit zu einer Vereinigung von Mitgliedern der Hochschulen im Freistaat Bayern genannt werden. Wenn Unterstützende bereits unterzeichnet haben, darf die Kandidierendenliste nicht mehr ver?ndert werden.

Sollte es Unterstützenden nicht m?glich sein, direkt auf dem Wahlvorschlag zu unterzeichnen, k?nnen sie ihre Unterstützung alternativ auch mithilfe der Unterstützungserkl?rung mitteilen. Auf dem Formular sind die Bewerbenden des jeweiligen Wahlvorschlags vollst?ndig aufzuführen.

Auf dem Wahlvorschlagsformular soll auch angegeben werden, wer von den Unterzeichnenden zur Vertretung des Wahlvorschlags gegenüber den Wahlorganen (Wahlleiterin, Wahlausschuss) und zur Entgegennahme von Erkl?rungen und Entscheidungen der Wahlorgane berechtigt ist. Fehlt diese Angabe, gilt die Person als berechtigt, die an erster Stelle unterzeichnet hat.

Grenzen hinsichtlich Kandidatur und Unterstützung

Bewerbende sowie Unterstützende dürfen pro Kollegialorgan (Senat, Fakult?tsrat, Fachschaftsvertretung, Studierendenparlament) lediglich in einem Wahlvorschlag auftreten. Dabei k?nnen sie aber gleichzeitig als Bewerbende und Unterstützende fungieren.

Für den Fakult?tsrat bzw. die Fachschaftsvertretung kann nur kandidieren bzw. unterstützen, wer der jeweiligen Fakult?t angeh?rt. Bei Besch?ftigten ist folglich eine T?tigkeit in der entsprechenden Fakult?t erforderlich, bei Studierenden eine Immatrikulation.
Wahlvorschl?ge für den Senat und das Studierendenparlament k?nnen fakult?tsübergreifend zur Kandidatur genutzt bzw. unterstützt werden.