Antrag zur Exmatrikulation
Sie k?nnen die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung (Antragseingang) selbst beantragen.
Dafür brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf sofortige Exmatrikulation(148.5 KB)
- Studierendenausweis (Chipkarte)
Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei oder per Post an folgende Adresse einreichen:
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg
Bitte beachten Sie: Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ist ohne den Studierendenausweis leider nicht m?glich.
Sie k?nnen die Exmatrikulation zum Ende des Semesters selbst schriftlich in der Studierendenkanzlei beantragen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni). Bitte beachten Sie, dass es zwei M?glichkeiten gibt:
- Sie sind schon für das n?chste Semester rückgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Studierendenausweis
- Evtl. Antrag auf Rückerstattung(140.7 KB)
Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
- Studierendenkanzlei -
Kapuzinerstra?e 25
96047 Bamberg
- Sie sind noch nicht für das n?chste Semester rückgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
Die Unterlagen k?nnen Sie gerne auch per Email an die Studierendenkanzlei schicken.
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Sie sind schon für das n?chste Semester rückgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Studierendenausweis
- Evtl. Antrag auf Rückerstattung(140.7 KB)
Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg
- Sie sind nicht für das n?chste Semester rückgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Studierendenausweis
Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg
Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels erfolgen soll, empfiehlt es sich, die Exmatrikulation zum Ende des Semesters zu beantragen, da hierdurch keine Unterbrechungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestehen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni).
- Bei sofortiger Exmatrikulation
- Bei Exmatrikulation zum Ende des Semesters, wenn Sie zum n?chsten Semester rückgemeldet sind
- Für die Rückerstattung der Semestergebühren
Nach Erhalt des vollst?ndigen und unterschriebenen Antrages auf Exmatrikulation und ggf. des Studierendenausweises führen wir die Exmatrikulation durch und senden Ihnen Ihre Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen zu.
Die Rückerstattung von Semesterbeitr?gen richtet sich nach den Regelungen der Satzung des Studentenwerks Würzburg über einen zus?tzlichen Beitrag für die Bef?rderung der Studierenden am Hochschulstandort Bamberg im ?ffentlichen Nahverkehr (Semesterticket) vom 7. Dezember 2021 und der Satzung des Studentenwerks Würzburg über die Erhebung des Grundbeitrags (Grundbeitragssatzung) vom 4. April 2019.
Die Rückerstattung von Semesterbeitr?gen richtet sich nach den Regelungen der Satzung für das Semesterticket des Studentenwerks Würzburg (vom 7. Dezember 2021) und der Grundbeitragssatzung des Studentenwerks Würzburg (vom 31. M?rz 2023).
Ob eine Rückerstattung zum aktuellen Zeitpunkt m?glich ist, erfragen Sie bitte bei der Studierendenkanzlei.
Für die Beantragung ben?tigen Sie folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation(148.5 KB)
- Antrag auf Rückerstattung der Semesterbeitr?ge(126.1 KB)
- Studierendenausweis