Doppelstudium
Die Aufnahme eines Doppelstudiums muss von Beginn der Rückmeldung bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen ist nur zul?ssig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen besteht (Art. 87 Abs. 1 Satz 3 BayHIG).
Für das Wintersemester 2026/2027 ist die Frist vom 15.06.2026 bis 02.10.2026.
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Rechtliche Grundlagen: