Doppelstudium
Die Aufnahme eines Doppelstudiums muss von Beginn der R¨¹ckmeldung bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen ist nur zul?ssig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder k¨¹nstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen besteht (Art. 87 Abs. 1 Satz 3 BayHIG).
F¨¹r das Sommersemester 2025 ist die Frist vom 13.01.2025 bis 28.03.2025.
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Rechtliche Grundlagen: