Doppelstudium
Die Aufnahme eines Doppelstudiums muss von Beginn der Rückmeldung bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen ist nur zul?ssig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen besteht (Art. 87 Abs. 1 Satz 3 BayHIG).
Für das Sommersemester 2025 ist die Frist vom 13.01.2025 bis 28.03.2025.
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Rechtliche Grundlagen: