Abgabe von Studienleistungen
Studienleistungen sind – wenn in der Lehrveranstaltung nicht anders geregelt – im Wintersemester bis sp?testens 25. M?rz und im Sommersemester bis sp?testens 25. September beim Dozierenden der jeweiligen Lehrveranstaltung einzureichen. Die Abgabe findet in der Regel digital statt. Dabei sind die Hinweise aus dem Leitfaden ?Hinweise zum Verfassen schriftlicher Arbeiten“(409.2 KB, 22 Seiten) zu beachten. Studienleistungen sollen in keinem Fall als Einschreiben eingereicht werden.