Bamberger ERASMUS+ Studierende im Ausland 2023/24

Auf dieser Seite finden Bamberger Studierende, die im Studienjahr 2023/24 an einem ERASMUS+-Austauschprogramm teilnehmen, Informationen und Formulare, die sie w?hrend oder im Anschluss an ihr Auslandsstudium ben?tigen.

Sollten sich w?hrend Ihres Auslandsaufenthalts kurzfristig ?nderungen bezüglich der einzureichenden Unterlagen ergeben, werden diese auf dieser Seite zeitnah bekannt gegeben. Zus?tzlich werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Bitte überprüfen Sie daher regelm??ig Ihre E-Mails (Wir verwenden grunds?tzlich die Adresse, die auch auf Ihrem Grant Agreement angegeben ist).

Erasmus-Unterlagen zum Herunterladen / Anh?nge I -V zum Grant Agreement

Erasmus+ Top-up für nachhaltiges Reisen (Green Travel)

Teilnehmende am Erasmus+ Programm k?nnen pro Mobilit?t ein einmaliges Top-Up von 50 EUR für nachhaltiges Reisen erhalten. Zudem haben sie die M?glichkeit bis zu 4 zus?tzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.
Green Travel ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise folgende Verkehrsmittel genutzt werden:

  • Fahrrad
  • Bus
  • Fahrgemeinschaft im Auto
  • Zug
  • Andere nachhaltige Transportmittel

Einen Antrag auf den Aufstockungsbetrag Green Travel müssen Sie vor dem Auslandsstudium stellen und das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Word (45.5 KB)oder PDF(163.8 KB)) zusammen mit Ihrem Grant Agreement einreichen.  

Erasmus+ Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen

Achtung! Bitte lesen Sie sorgf?ltig den Kriterienkatalog(378.1 KB), bevor Sie einen Antrag auf Zusatzf?rderung stellen.

Einen Antrag auf die Zusatzf?rderung für Studierende mit geringeren Chancen müssen Sie vor dem Auslandsstudium stellen und das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Word (16.0 KB)oder PDF(94.4 KB)) zusammen mit Ihrem Grant Agreement einreichen. Da eine Mehrfachf?rderung nicht m?glich ist, müssen Sie sich für eine der Zusatzf?rderungen entscheiden, falls mehrere Kriterien auf Sie zutreffen.

Teilnehmende am ERASMUS+ Programm, auf die mindestens eines der folgenden F?rderf?higkeitskriterien zutrifft, k?nnen eine Zusatzf?rderung von 250 EUR/Monat für Soziale Teilhabe (Social Top-up) erhalten:

Erwerbst?tige Studierende:

Die sozialversicherungspflichtige Erwerbst?tigkeit muss mindestens 6 Monate im Zeitraum von 12 Monaten vor dem Antritt des Auslandsstudiums ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt w?hrend des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die T?tigkeit in Deutschland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
 
Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus):

Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universit?t, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.
 
Studierende mit Kind(ern):

Mindestens ein eigenes Kind wird w?hrend des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine F?rderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners m?glich; eine Doppelf?rderung des Kindes ist auszuschlie?en.
 
Studierende mit chronischer Erkrankung:

Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.
 
Studierende mit Behinderung:

Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
 

Learning Agreement for Studies

In der ERASMUS+ Programmgeneration 2021-2027 müssen Learning Agreements online verwaltet werden (Digitales Learning Agreement). Die Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg nutzt die Online-Learning-Agreement-Plattform learning-agreement.eu, die mit dem Erasmus Without Paper (EWP) Netzwerk verbunden ist. Die Vorlagen des Learning Agreements (Papierform) sind grunds?tzlich nur zu Informationszwecken bereitgestellt und dürfen nicht zur Verwaltung von Learning Agreements für das Studium verwendet werden.

Eine Anleitung zum Online Learning Agreement (OLA) finden Sie hier(1.3 MB).

Achtung! Sollten Sie nach Start Ihres Erasmus-Studiums ?nderungen am erstellten, bereits von allen drei Seiten unterschriebenen Online Learning Agreement (OLA) vornehmen müssen, ist ein Online Learning Agreement for Changes (OLA Changes) zu erstellen, das erneut von allen drei Parteien unterschrieben werden muss. Erstellen Sie bitte kein neues OLA! Eine Anleitung hierfür finden Sie hier(257.5 KB).

Weitere Hinweise zur Verwaltung von Digitalen Learning Agreements finden Sie auch in den Guidelines on how to use the Learning Agreement for Studies (2022)


Allerdings befindet sich die Digitalisierung der Learning Agreements bzw. der Anschluss an das Erasmus Without Paper (EWP) Netzwerk in einer ?bergangsphase. Es kann daher vorkommen, dass einige unserer Partneruniversit?ten noch nicht an das EWP Netzwerk angeschlossen sind.

Für diese Ausnahmef?lle stellen wir Ihnen folgende Dateien zur Verfügung:

Grunds?tzlich k?nnen Sie unsere Hilfsmuster sowohl für eine digitale Version des Learning Agreements als auch für eine Papierversion nutzen.

Wichtiger Hinweis: Tragen Sie bitte alle Kurse einschlie?lich der jeweiligen ECTS-Credits ein, die Sie an der ausl?ndischen Universit?t besuchen (Table A), unabh?ngig davon, ob Sie diese in Bamberg anrechnen lassen wollen. Ihr LA muss Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS pro Semester enthalten. Angaben zum Umfang der geplanten Anerkennung in Bamberg machen Sie in Table B. Bitte vergessen Sie nicht, das LA selbst zu unterschreiben und auch Ihre:n Koordinator:in an der Gasthochschule unterschreiben zu lassen. Zu Beginn Ihres Auslandsstudiums müssen Sie uns nur die ?Section to be completed BEFORE THE MOBILITY“ einreichen. Sollten sich im Laufe Ihres Auslandsaufenthalts ?nderungen ergeben, so müssen Sie uns diese unbedingt umgehend in der ?Section to be completed DURING THE MOBILITY“ mitteilen.

Bitte beachten Sie: Auch wenn das Learning Agreement verpflichtend ist, kann die Anrechnung der Kurse in Bamberg ggf. mit weiteren administrativen Formalit?ten verbunden sein. Informationen dazu finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Adresse zur Einsendung von Unterlagen

Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
International Office
"Erasmus-Unterlagen Auslandsstudium"
z.Hd. Khrystyna Pavliukh
Kapuzinerstr. 25/02.02b
96045 Bamberg
Germany

E-Mail: erasmus.abroad(at)uni-bamberg.de 

Erfahrungsbericht für das International Office

Den Erfahrungsbericht über Ihr Austauschprogramm k?nnen Sie sich als Word-Datei herunterladen. Ihren ausgefüllten Bericht schicken Sie bitte als E-Mail-Anlage im .docx oder pdf-Format an erfahrungsberichte.auslandsstudium(at)uni-bamberg.de.

Was den Umfang Ihres Berichtes angeht, so haben wir Ihnen in unserem Formularvordruck alle Freir?ume gelassen, die Sie brauchen. Wir erwarten keine Romane von Ihnen, aber etwas mehr als nur "ja" oder "nein" darf es an einigen Stellen schon sein. ?berlegen Sie sich einfach, was für Sie selbst vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes eine wichtige Information gewesen w?re bzw. war.

EU Online Survey

Den Link zum Berichtsformular erhalten Sie ca. ein bis zwei Wochen nach Ende Ihres Auslandsstudiums per E-Mail.

Tandem-Programm

Erinnern m?chten wir Sie an dieser Stelle auch an unser Tandem-Programm, bei dem wir Partnerschaften zwischen Bamberger Studierenden und ausl?ndischen Studierenden, die neu nach Bamberg kommen, vermitteln. Wir hoffen, dass Ihre Begeisterung für das Auslandsstudium auch nach Ihrer Rückkehr anh?lt, und Sie mitmachen, wenn es darum geht, unseren ausl?ndischen G?sten das Einleben in Bamberg zu erleichtern. Mehr Informationen zu unserem Tandem-Programm und wie Sie sich anmelden k?nnen, bekommen Sie in unserer Tandem-Sektion.