Beurlaubung und Anerkennung von Studienleistungen
1. Beurlaubung / Exmatrikulation
Für die Zeit Ihres Auslandsstudiums k?nnen Sie sich an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg beurlauben lassen. Die M?glichkeit dazu haben Sie in der Regel für bis zu zwei Semester pro Studiengang. N?tig für die Beurlaubung ist ein entsprechender Antrag und eine Best?tigung des International Office, dass Sie einen Platz in einem Austausch- oder einem Selbstzahlerprogramm haben. Falls Sie sich privat um einen Studienplatz im Ausland beworben haben, ben?tigen Sie eine Kopie der Zusage der Gasthochschule.
Den Antrag reichen Sie parallel mit bzw. nach der Rückmeldung für das betreffende Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, bei der Studierendenkanzlei ein. Meistens wird dies für das Wintersemester sein. Die Best?tigung des International Office über Ihre Vermittlung an eine unserer Partnerhochschulen liegt der Studierendenkanzlei ab ca. Ende August schon vor. Die Beurlaubung kann immer nur für ein Semester ausgesprochen werden. Sollten Sie ein ganzes Jahr ins Ausland gehen, müssen Sie mit der Rückmeldung für das zweite Semester - meistens das Sommersemester - erneut einen Antrag auf Beurlaubung bei der Studierendenkanzlei stellen. Hierzu ist nur der Antrag notwendig, da die Best?tigung für den Studienplatz an der Gasthochschule dort ja vom vorhergehenden Semester noch vorliegt. Die Rückmeldung und Beurlaubung für das zweite Semester k?nnen Sie schriftlich aus dem Ausland vornehmen.
Durch die Beurlaubung ruht Ihre Immatrikulation an der Universit?t Bamberg und Ihre Fachsemester z?hlen nicht weiter. Es gehen Ihnen somit keine Semester Ihrer Regelstudienzeit verloren. Gehen Sie beispielsweise nach dem vierten Fachsemester ins Ausland, kommen Sie nach Ihrer Rückkehr ein Jahr sp?ter ins fünfte Fachsemester. Sollten Sie sich jedoch Studienleistungen aus dem Ausland für Ihr Studium in Bamberg anrechnen lassen, k?nnen Sie vom jeweiligen Prüfungsausschuss im Fachsemester wieder hochgestuft werden. Informationen dazu, ab welchem Umfang an ECTS dies üblich ist, erhalten Sie vom Prüfungsausschuss Ihres Studienfaches. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen genutzte Urlaubssemester im Falle einer Hochstufung dennoch als in Anspruch genommen gelten. Falls Sie vers?umen, sich beurlauben zu lassen, z?hlen Ihre Fachsemester weiter, egal ob Ihnen sp?ter Studienleistungen aus dem Ausland angerechnet werden oder nicht. Eine nachtr?gliche Beurlaubung ist nicht m?glich.
Eine Exmatrikulation w?hrend Ihres Auslandsstudiums ist übrigens nicht m?glich, da nur in Bamberg immatrikulierte Studierende an einem unserer Auslandsstudienprogramme teilnehmen dürfen.
Weiterhin erlischt durch eine Exmatrikulation Ihr Anspruch auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende, in der Sie bei einer Beurlaubung weiter Mitglied bleiben. Durch die Europ?ische Auslandskrankenversichertenkarte (EHIC), die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, sind Sie dann in allen Europ?ischen L?ndern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, auch w?hrend Ihres Auslandsstudiums krankenversichert. Studierende, die privat versichert sind, müssen die für sie w?hrend eines Auslandsstudiums geltenden Bestimmungen mit ihrer Versicherungsgesellschaft abkl?ren.
2. Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
Zust?ndig für die Anrechnung ist nicht das International Office, sondern jeweils eine der entsprechenden Fachvertreterinnen oder einer der entsprechenden Fachvertreter der Universit?t Bamberg. Wenn Sie eine Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland planen, sollten Sie auf alle F?lle noch vor Ihrer Abreise mit den jeweiligen Bamberger Dozentinnen oder Dozenten 球探足球比分 aufnehmen und sich Hinweise für Ihre Kurswahl im Ausland holen. Besorgen Sie sich hierzu Materialien über Ihre zukünftige Gasthochschule in der Bibliothek des International Office oder über das Internet. Oft werden Sie dann mit den Bamberger Fachvertreterinnen oder Fachvertretern bereits richtige Studienpl?ne aufstellen k?nnen und entsprechende Learning Agreements / Anerkennungsvereinbarungen abschlie?en. Zumindest aber werden Sie Hinweise erhalten, welche Arten von Kursen Sie im Ausland belegen sollten und aus welchen Studienjahren. Die Einstufung für Kurse liegt immer im Ermessen der Gasthochschule. Bitte erwarten Sie daher nicht, dass Sie als Bamberger Bachelor-Studierende oder -Studierender im Ausland für Masterkurse zugelassen werden. Bitte beachten Sie au?erdem, dass für Sprachkurse, welche nicht Bestandteil des jeweiligen Studiengangs an der Gasthochschule sind, Gebühren anfallen k?nnen. Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Partneruniversit?ten und in den Erfahrungsberichten.
Wenn Sie sich nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland wieder bei Ihren Bamberger Dozentinnen oder Dozenten melden, ist es wichtig, dass Sie eine m?glichst umfassende Dokumentation über die von Ihnen im Ausland absolvierten Kurse vorlegen k?nnen. Von Bedeutung sind vor allem Kursinhalte, Dauer, Art der Prüfungen und Noten.
Waren Sie w?hrend Ihrer Auslandssemester an der Universit?t Bamberg beurlaubt und erhalten anschlie?end Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt, ist es m?glich, dass Ihnen wieder entsprechende Fachsemester angerechnet werden (s. oben). Wichtig für Sie ist: Das nachtr?gliche Hochstufen der Fachsemester geschieht nur, wenn Ihnen tats?chlich auch Studienleistungen anerkannt werden. Es ist also auf durchaus ratsam, sich für den Zeitraum des Auslandsstudiums vorher beurlauben zu lassen. Dies gilt auch, wenn Sie mit Dozentinnen oder Dozenten Learning Agreements / Anerkennungsvereinbarungen abgeschlossen haben. Solche Vereinbarungen sind nur eine Absichtserkl?rung. Die tats?chliche Anerkennung findet immer erst nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland statt, wenn Sie die Zeugnisse über Ihre bestandenen Prüfungen bei den entsprechenden Dozentinnen und Dozenten bzw. dem Prüfungsausschuss einreichen. Sollten Sie aber wegen Krankheit an Prüfungen im Ausland nicht teilnehmen k?nnen oder aber schlicht und einfach Prüfungen nicht bestehen, ist natürlich auch ihr Learning Agreement wertlos. Eine nachtr?gliche Beurlaubung in Bamberg ist auch in diesen F?llen nicht mehr m?glich.
Da das International Office an der Anrechnung von Studienleistungen nicht beteiligt ist, wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte immer direkt an die zust?ndige Fachvertreterin oder den zust?ndigen Fachvertreter und das für Sie zust?ndige Prüfungsamt.