Fragen und Antworten rund um Ihr VWL Studium
In der Regel haben Sie pro Modul drei Prüfungsversuche.
Wenn es sich um ein Pflichtmodul (also ohne alternative Wahloptionen) handelt, müssen Sie sp?testens beim dritten Prüfungsversuch bestehen, da Sie sonst Ihr Studium nicht fortsetzen dürfen (Exmatrikulation).
Bei Wahlmodulen empfiehlt sich in der Regel, den dritten Prüfungsversuch nicht anzutreten und ein laut Modulhandbuch alternativ w?hlbares Modul zu absolvieren. Hierzu müssen Sie rechtzeitig (also vor der Prüfung) das Prüfungsamt informieren und einen sog. Prüfungswechsel beantragen. In der n?chsten regul?ren Anmeldefrist k?nnen Sie sich dann selber für eine neue Prüfung über FlexNow anmelden. Sie starten beim neuen Modul wieder beim ersten Prüfungsversuch!
Einmal bestandene Prüfungen (4,0 oder besser) k?nnen eigentlich nicht wiederholt werden, um die Note zu verbessern. Aber...
Sie haben die M?glichkeit, das Fach in den freiwilligen Zusatzbereich verschieben zu lassen und stattdessen ein anderes Modul zu absolvieren. Dies ist natürlich nur m?glich, falls Ihnen alternative Wahlm?glichkeiten offen stehen (geht also nicht bei Pflichtmodulen ohne Wahloptionen). Für die Verschiebung genügt eine Mail an das Prüfungsamt Bamberg mit Angabe Ihrer Matrikelnummer. Sie k?nnen sich nach der erfolgreichen Verschiebung innerhalb der n?chsten Klausuranmeldephase für ein neues Modul im Rahmen Ihrer Wahlm?glichkeiten zur Prüfung anmelden.
Die in den freiwilligen Zusatzf?chern erzielten Noten werden bei der Festlegung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. ?ber das Ergebnis der Zusatzprüfungen wird ein gesondertes Zeugnis (Zeugnis über Zusatzprüfungen) ausgestellt.
Derartige Wechsel k?nnen so oft durchgeführt werden, wie Ihnen noch alternative Wahlm?glichkeiten offenstehen. Jedoch k?nnen (h?ufige) Verschiebungen zu einer Verl?ngerung Ihres Studiums führen, da Sie in jedem Fall ein alternatives Modul erfolgreich absolvieren müssen. Auch ist natürlich nicht garantiert, dass Sie bei dieser alternativen Prüfung eine bessere Note bekommen werden.
Au?erdem haben Studierende im Bachelor-CEP die M?glichkeit h?chstens drei bestandene Module im Studium jeweils einmal freiwillig zu wiederholen. Gewertet wird dabei die bessere Note. Diese Wiederholungsprüfung muss allerdings sp?testens mit Ablauf des zweiten Semesters nach dem ersten erfolgreichen Ablegen des Moduls und innerhalb der H?chststudiendauer stattfinden. Ausgeschlossen davon sind Module aus F?chern, die nicht der Fakult?t Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zugeordnet sind, sowie die Bachelorarbeit.
Bitte beachten Sie zudem folgende Punkte:
- Ein verschobenes Modul kann nicht nochmal absolviert werden.
- Eine nachtr?gliche Rückverschiebung aus dem freiwilligen Zusatzbereich in den regul?ren Bachelorbereich ist nicht m?glich.
- Die oben beschriebenen M?glichkeiten stehen Ihnen nicht mehr offen, wenn Sie alle erforderlichen Leistungen (Bachelor 180 bzw. Master 120 ECTS-Punkte) absolviert haben! In diesem Fall gilt das Prüfungsverfahren als beendet und das Zeugnis wird erstellt.
Dies ist grunds?tzlich m?glich, falls Ihnen alternative Wahlm?glichkeiten offen stehen. Für einen sog. Teilprüfungswechsel genügt eine Mail an das Prüfungsamt Bamberg mit Angabe Ihrer Matrikelnummer.
Sie k?nnen einen solchen Wechsel so oft durchführen, wie Ihnen alternative Wahlm?glichkeiten offenstehen.
Das "weggetauschte" Modul kann in Ihrem Studium nicht mehr absolviert werden. Sie k?nnen sich innerhalb der n?chsten Klausuranmeldephase für ein neues Modul im Rahmen Ihrer Wahlm?glichkeiten zur Prüfung anmelden.
Bitte beachten Sie, den Wechsel, vor allem bei Drittversuchen, rechtzeitig vor dem Termin des Wiederholungsversuches, den Sie nicht antreten wollen, zu beantragen. Prüfungswechsel am Tag der Prüfung oder im Nachgang k?nnen nicht durchgeführt werden.
Lediglich im Bachelor EES ist ein verpflichtender Auslandsstudienaufenthalt von wahlweise 1 oder 2 Semestern vorgesehen (weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier).
In allen anderen Stuieng?ngen ist ein Auslandsstudium m?glich aber nicht verpflichtend. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Ihren Fachstudienberater.
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Pflichtpraktika sind nicht vorgesehen. ?ber die M?glichkeit, freiwillige Praktika zu absolvieren und in Ihrem Studium anrechnen zu lassen, informiert Sie ebenfalls gerne Ihr Fachstudienberater.
Die Abschlussarbeit fertigen Sie in der Regel im letzten Semester an der Universit?t Bamberg an. Es besteht jedoch die M?glichkeit, bereits vorher mit Ihrer Abschlussarbeit zu beginnen:
- Voraussetzung für die Anmeldung im Bachelor ist, dass Sie bereits 100 ECTS-Punkte erbracht haben. Zudem sollten Sie rechtzeitig mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer Ihrer Wahl kl?ren, wie viele Module speziell ihres/seines Lehrstuhl für die Zulasung zur Bachelorarbeit vorab absolviert werden sollen, und Ihr Studienprogramm dementsprechend ausrichten.
- Voraussetzung für die Anmeldung im Master ist, dass Sie bereits 60 ECTS-Punkte erbracht haben. Zudem wird von den meisten VWL Lehrstühlen voraussgesetzt, dass Sie mind. zwei Module des Lehrstuhls aus dem Wahlbereich "Specialisation" erfolgreich absolviert haben.
Eine Anmeldung, Anfertigung bzw. Abgabe der Abschlussarbeit bei Beurlaubung ist nicht m?glich! Informationen zur Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Für die Betreuung in den Studieng?ngen EES w?hlen Sie in der Regel eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der VWL. Die Abschlussarbeit kann jedoch auch unter einer Betreuung au?erhalb der VWL (z.B. BWL, Soziologie, Politik) angefertigt werden.
Für die Betreuung im Studiengang CEP w?hlen Sie eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der VWL oder der Politikwissenschaft. Je nachdem, an welchem Institut die Bachelorarbeit absolviert wird, wird folgender Abschluss vergeben:
- Institut für Politikwissenschaft: Bachelor of Arts (B.A. in CEP)
- Institut für Volkswirtschaftslehre: Bachelor of Science (B.Sc. in CEP)
In den volkswirtschaftlichen Bachelorstudieng?ngen betr?gt (wie allgemein üblich) die H?chststudiendauer 8 Semester. Sollten Sie im 8. Semester nicht alle Prüfungen abgeschlossen haben, werden Sie für alle verbleibenden Prüfungen im 9. Semester zwangsangemeldet und müssen diese bestehen, um Ihr Studium erfolgreich abschlie?en zu k?nnen.
In den volkswirtschaftlichen Masterstudieng?ngen betr?gt (wie allgemein üblich) die H?chststudiendauer 6 Semester. Sollten Sie im 6. Semester nicht alle Prüfungen abgeschlossen haben, werden Sie für alle verbleibenden Prüfungen im 7. Semester zwangsangemeldet und müssen diese bestehen, um Ihr Studium erfolgreich abschlie?en zu k?nnen.
Die Regelstudienteit - also die Zeit in der Sie Ihr Studium absolvieren k?nnen/sollten - betr?gt übrigens 6 Semester im Bachelor und 4 Semester im Master.
Ein krankheitsbedingter Nichtantritt oder Rücktritt von einer Prüfung ist m?glich, wenn die Prüfungsunf?higkeit unverzüglich angezeigt und durch ein ?rztliches Attest nachgewiesen wird.
Das ?rztliche Attest muss im Original eingereicht werden und sp?testens innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin vorliegen. Mitteilungen per E-Mail oder Fax sind grunds?tzlich nicht ausreichend.
Je nach Prüfungsform ist das Attest beim Prüfungsamt, beim Lehrstuhl oder in Einzelf?llen beim zust?ndigen Prüfungsausschuss einzureichen.
Detailliertere Informationen finden Sie hier.
