BMFTR-Richtlinie zur F?rderung von Projekten zum Thema ?Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an Hochschulen in Deutschland“ (Frist Projektskizzen: 8. Dezember 2025)

DDR-bezogene Forschung ist – trotz ihrer erheblichen Relevanz für die Aufarbeitung der DDR-Geschichte und das Verst?ndnis der deutschen Gegenwartsgesellschaft – in der hiesigen Hochschullandschaft nach wie vor nicht ihrer wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend institutionell verankert.

Mit der vorliegenden F?rderrichtlinie beabsichtigt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), diesem Befund entgegenzuwirken und im Wege der Projektf?rderung den Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an ausgew?hlten Hochschulen in Deutschland und die überregionale Vernetzung der Standorte gezielt zu f?rdern. Entsprechende Vorhaben der Hochschulen k?nnen insbesondere eine Forschungsprofessur und eine m?glichst interdisziplin?re Nachwuchsgruppe beinhalten.

Gef?rdert werden Einzelvorhaben mit einer maximalen Projektlaufzeit von fünf Jahren. Je Standort soll die F?rderung 2,5 Mio. Euro (ohne Projektpauschale) nicht überschreiten. Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen, die in den nicht-wirtschaftlichen Bereich fallen, k?nnen mit bis zu 100 % gef?rdert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gew?hrt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projekttr?ger bis zum 8. Dezember 2025 über das elektronische Antragsportal ?easy-Online“ vorzulegen.

Die vollst?ndige Bekanntmachung k?nnen Sie unter https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/06/2025-06-13-bekanntmachung-ddr-hochschulen.html nachlesen.

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