Arbeitsunfall

Hatten Sie einen Arbeitsunfall w?hrend der Arbeitszeit oder einen Wegeunfall (Unfall auf dem Weg zur/von der Arbeitsst?tte)?

Sie sind hier über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Arbeitsunf?lle sind Unf?lle, die Versicherte bei ihrer Arbeitst?tigkeit und auf Dienstwegen erleiden. Dazu geh?ren auch T?tigkeiten wie die Instandhaltung von Arbeitsger?ten, die Teilnahme am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern.

Wegeunf?lle sind Unf?lle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel n?tig werden, um Kinder w?hrend der Arbeitszeit unterzubringen oder bei Fahrgemeinschaften.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat darüber hinaus den Auftrag, nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angeh?rigen oder Hinterbliebenen zu entsch?digen. Dazu geh?ren je nach Einzelfall die medizinische und berufliche Rehabilitation sowie die Auszahlung von ?bergangsgeldern und Renten.

Ein Arbeits- Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunf?higkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zust?ndigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Bei einem Arbeitsunfall finden Sie hier die Informationen der DGUV zum weiteren Vorgehen:

Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Durchgangsarzt

Durchgangs?rzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunf?higkeit führt,
    oder
  • die notwendige ?rztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
    oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
    oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen F?llen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine (Nachschau).

Hier finden Sie weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren auf der Seite der DGUV.

Hier k?nnen Sie nach Durchgangs?rzten in der Region suchen.