Reisekostenzuschüsse für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Für den an der Universit?t Bamberg besch?ftigten wissenschaftlichen Nachwuchs (ohne Lehrbeauftragte) besteht mehrmals im Jahr die M?glichkeit, Antr?ge auf Gew?hrung eines "Reisekostenzuschusses für den wissenschaftlichen Nachwuchs" im Rahmen einer Fortbildungsreise (keine Dienstreise!) an die FNK zu stellen. Voraussetzung dafür ist die aktive Teilnahme (mit Beitrag) an einer einschl?gigen nationalen oder internationalen Fachtagung.
Falls Sie beabsichtigen, Mittel zu beantragen, werden Sie gebeten, die "FAQs zu Reisekostenzuschüssen" gründlich durchzusehen. Bei der Mehrzahl nicht erfolgreicher Antr?ge war nach aller Er?fahrung eine ?formal fehlerhafte“ Antragstellung die Ursache. Daher achten Sie bitte auf das aktuell für Ihre Antragsrunde vorgesehene Formular, füllen Sie es vollst?ndig aus, versehen Sie es mit den erforderlichen Unterschriften und reichen Sie es zusammen mit den Antragsunterlagen vollst?ndig beim Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer (FFT) ein.
Falls es Rückfragen geben sollte, die Ihnen unsere FAQs nicht beantworten konnten, so nehmen Sie bitte frühzeitig 球探足球比分 zu Ihrem Pro- bzw. Forschungsdekan oder zu Ihrer Pro- bzw. Forschungsdekanin - als Vertretung Ihrer Fakult?t in der FNK - auf:
- GUK: Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178;
- HUWI: Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818;
- SOWI: Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639;
- WIAI: Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.