Achtung:Die folgenden Infos sind nur für Studierende mit Studienbeginn ab inkl. WiSe 2022/23 gültig! Studierende mit Studienbeginn in einem früheren Semester kontaktieren bitte bei Fragen den Fachstudienberater EES.
Im Rahmen Ihres Studiums sind 1-2 Semester an einer ausl?ndischen Hochschule zu absolvieren. Das Akademische Auslandsamt unterstützt Sie gerne bei der Planung des Aufenthalts an einer der über 300 Partnerhochschulen. Eine aktuelle ?bersicht finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes Bamberg.
Wichtige Infos zur Bewerbung
- Die Bewerbung für den Auslandsaufenthalt findet stets im Wintersemester statt:
- Studienbeginn Wintersemester: Bewerbung im 3. Semester, Auslandsaufenthalt im 5. (und ggf. 6.) Semester.
- Studienbeginn Sommersemester: Bewerbung im 4. Semester, Auslandsaufenthalt im 6. (und ggf. 7.) Semester.
- Die Unterlagen müssen Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist Ende November beim Akademischen Auslandsamt einreichen.
- Das Akademische Auslandsamt organisiert und koordiniert den Bewerbungsprozess rund um Ihr Auslandsstudium.
- Das Akademische Auslandsamt bietet allen Studierenden vorab Infoveranstaltungen zum Thema Auslandsaufenthalt an.
- Für den Auslandsaufenthalt müssen Sie u.a. einen Sprachnachweis erbringen und den Bewerbungsunterlagen beilegen. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum, denn die Pl?tze sind limitiert!
- Die wichtigsten Infos hierzu finden Sie auf den Seiten des Auslandsamtes in den Bereichen Europaprogramme bzw. ?berseeprogramme.
Anrechnung von Studienleistungen
Im Vorfeld Ihres Auslandsstudiums vereinbaren Sie ein Learning Agreement über die zu erbringenden 30 ECTS (1 Auslandssemester) bzw. 48 ECTS (2 Auslandssemester), um eine Anerkennung der absolvierten Auslandsstudienleistungen zu gew?hrleisten. Dieses Learning Agreement(238.9 KB, 2 Seiten) Formular reichen Sie bitte vollst?ndig ausgefüllte und unterschrieben bei Herrn Dr. Felix Stübben ein (vorzugsweise per Mail). Die Kursnachweise und Beschreibungen k?nnen Sie ebenfalls per Email einreichen.
Welche Unterlagen Sie nach Rückkehr aus dem Auslandsjahr für eine Anrechnung der Leistungen einzureichen haben, finden Sie unten in FAQ 6.
Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Seite betreffen nur die Studierenden im Bachelorstudiengang EES. Studierende anderer Studieng?nge, die ein Learning Agreement für einzelne Lehrveranstaltungen (z.B. Makro?konomik I+II, Mikro?konomik I+II) abschlie?en wollen, wenden sich bitte an die jeweiligen Fachvertreter.
Doppelabschlussprogramme
Im Rahmen intensiver Zusammenarbeit zwischen der Universit?t Bamberg, insb. dem Institut für VWL, und ausgew?hlten ausl?ndischen Universit?ten wurden in den vergangenen Jahren Abkommen geschlossen, die jeweils ein gemeinsames Doppelabschlussstudium regeln. Absolventinnen und Absolventen die ein Auslandsstudienjahr speziell an einer dieser Universit?ten und im Rahmen eines dieser Doppelabschlussprogramme absolvieren, erhalten nach erfolgreichem Studium sowohl den Bachelor of Science (B. Sc.) in "European Economic Studies (EES)" der Universit?t Bamberg als auch den Bachelortitel der ausl?ndischen Hochschule.
FAQs zum Auslandsstudium
Sie k?nnen Ihr Auslandsstudium auch an Universit?ten, die keine Partneruniversit?ten sind, absolvieren. Dies kann beispielsweise erforderlich werden, wenn Ihre Bewerbungen um einen Studienplatz an einer Partneruniversit?t nicht erfolgreich waren. Allerdings muss an dieser Hochschule ein ausreichendes wirtschaftswissenschaftliches Kursangebot zum Abschluss des Learning Agreements vorhanden sein. In diesem Fall müssen Sie den Aufenthalt und die Finanzierung selbst organisieren. Stimmen Sie sich im Vorfeld unbedingt mit dem Akademischen Auslandsamt ab.
Als Studierende kümmern Sie sich eigenverantwortlich um die Kurswahl an der jeweiligen ausl?ndischen Hochschule. Inhaltlich sollten folgende Kriterien erfüllt und die Auswahl vorab mit dem Fachstudienberater abgestimmt werden:
- Die Kursinhalte sollten dem Studienfortschritt angemessen sein, um die sinnvolle Verzahnung der ausl?ndischen Studienleistungen mit Ihrem Bamberger Studium zu erreichen. Sie k?nnen daher keine F?cher der ersten beiden Studienjahre wie z.B. Makro?konomik, Mikro?konomik, Mathematik oder Statistik in Ihr Learning Agreement einbringen (siehe jedoch bitte FAQ 11 bez. Extraagreements!).
- Es müssen Kurse im Umfang von mindestens 30 ECTS bei einem Auslandssemester bzw. 48 ECTS-Punkten bei zwei Auslandssemestern im Learning Agreement eingebracht werden.
- Im Auslandsstudium k?nnen Module der Gastuniversit?t erbracht werden, die inhaltlich und hinsichtlich des Kompetenzniveaus den Modulgruppen BAEES2, BAEES5 oder BAEES6 zugeordnet werden k?nnen oder zum Erlernen der Landessprache der Gastuniversit?t geeignet sind; Module die fachsystematisch dem Wahlpflichtbereich BAEES6 (Wirtschaftsfremdsprache) zugeordnet werden k?nnen und Module zum Erlernen der Landessprache der Gastuniversit?t k?nnen lediglich bis zu einem Umfang von insgesamt h?chstens 6 ECTS eingebracht werden.
- Mind. die H?lfte der ECTS ist durch Module aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zu erbringen.
Für die Prüfung der Eignung der Kurse ist es n?tig, von allen Kursen eine Kursbeschreibung mit Angaben der ECTS-Punkte bzw. SWS dem Learning Agreement Antrag beizulegen (gerne alles per Mail einreichen). Dies k?nnen eine Gliederung, ein Syllabus, ein Ausdruck aus dem Vorlesungsverzeichnis o.?. sein. Selbst verfasste oder handschriftlich erg?nzte Kurszusammenfassungen und Aufstellungen reichen dagegen nicht aus.
Je nach Region, wo Sie Ihr Auslandsstudium absolvieren, erfolgt die Berechnung anders:
Europa
Innerhalb Europas werden für die erfolgreiche Teilnahme an Kursen ECTS-Punkte vergeben. Diese k?nnen Sie sich direkt auf die ben?tigten ECTS-Punkte anrechnen lassen.
Beispiel: Sie besuchen einen Kurs an einer englischen Universit?t, für den es 5 ECTS-Punkte gibt. Diese werden in diesem Umfang direkt angerechnet.
Au?erhalb Europas
Au?ereurop?ische Universit?ten verwenden i.d.R. kein ECTS-Punktesystem. Daher muss eine Umrechnung über die Semesterwochenstunden (SWS) erfolgen. 1 SWS = 2 ECTS-Punkte.
Umrechnung SWS - ECTS-Punkte
Für die Umrechnung sind im Learning Agreement folgende Angaben n?tig:
- Vorlesungsstunden pro Woche
- Minuten einer Vorlesungsstunde (z.B. 45 oder 60 Minuten)
- Anzahl der Vorlesungswochen pro Semester
Die Berechnung der SWS erfolgt im Learning Agreement Dokument (siehe oben unter "Anrechnung von Studienleistungen") automatisch. Der errechnete SWS-Wert wird anschlie?end mit 2 multipliziert und ergibt so die ECTS-Punkte.
Falls es an der ausl?ndischen Hochschule eine offizielle Umrechnung der ausl?ndischen Leistungen in ECTS-Punkte gibt, k?nnen Sie diese auch einreichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anrechnung von SWS nicht m?glich ist, wenn Angaben zu den ECTS-Punkten m?glich sind.
Praktika
Alternativ zu einem zweiten Auslandsstudiensemester k?nnen ein Praktikum im internationalen Kontext (also im Ausland oder auch bei einem international t?tigen Unternehmen in Deutschland) oder volkswirtschaftliche Module der Modulgruppen BAEES2 und BAEES5 oder eine Kombination aus beidem im Umfang von insgesamt mind. 18 ECTS absolviert werden. Wird ein Praktikum im internationalen Kontext absolviert, wird dieses mit 6 ECTS pro Monat, jedoch nur bis max. 18 ECTS unbenotet angerechnet.
Weitere Regelungen hierzu finden Sie in der StuFPO, § 29, Abs. 4.
Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor Beginn eines Praktikums Ihren Fachstudienberater, um mit ihm die Anrechenbarkeit zu kl?ren!
Sprachkurse
Sprachkurse k?nnen bis zu einer Obergrenze von 6 ECTS angerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass die eingebrachten Sprachkurse eine Zusatzqualifikation darstellen sollen. Kurse, die Sie in ?hnlicher Form bzw. vom Sprachniveau her schon in Bamberg erbracht haben (z.B. Wirtschaftsfranz?sisch 1-4), k?nnen nicht erneut im Ausland erbracht und ins Learning Agreement aufgenommen werden. Reichen Sie daher bitte entsprechende Nachweise ein, dass der ausl?ndische Sprachkurs einem h?heren Level entspricht, als die abgelegten Sprachkurse in Bamberg. Im Falle von Englisch müssen die Kurse demnach ein Niveau C1 oder h?her aufweisen. Bei den übrigen Wirtschaftsfremdsprachen müssen die Kurse ein Niveau B2 oder h?her aufweisen.
Die Anrechnung von Sprachkursen im Ausland auf noch ausstehende Prüfungen in Wirtschaftsfremdsprachen in Bamberg ist m?glich, jedoch nicht im Rahmen der verpflichtenden Auslandsstudienleistung (siehe hierzu bitte FAQ 11!).
Grunds?tzlich ist ein abgeschlossenes Learning Agreement beiderseitig verpflichtend. Sie sollten daher bereits im Vorfeld Ihre Kurswahl sorgf?ltig planen. Dennoch kann es passieren, dass ?nderungen im Learning Agreement n?tig werden.
Da in der Regel nur einzelne Kurse getauscht werden, genügt es in einem ersten Schritt, den Fachstudienberater über die geplanten ?nderungen, inkl. aller relevanten Nachweise und Beschreibungen für die neu aufgenommene Kurse, per Mail zu informieren. Sie erhalten anschlie?end sein Einverst?ndnis.
Steht die finale Kurswahl für beide Semester fest, müssen Sie ein ge?ndertes Learning Agreement abschlie?en. Dieses kann gerne ein unterschriebener Scan sein.
Nach Ihrem Studienaufenthalt im Ausland reichen Sie bitte das offizielle Noten-Transcript über Ihre erbrachten Leistungen bei der Fachstudienberatung ein, vorzugsweise als Scan per Mail.
Bitte reichen Sie, auch wenn Sie die Unterlagen für die beiden Semester einzeln erhalten sollten, diese erst dann ein, wenn Sie sie komplett (also für beide Semester, ggf. inkl. Praktikumsnachweis) erhalten haben bei Herrn Dr. Stübben ein!
Zus?tzlich zum ausl?ndischen Noten-Transcript wird zur Umrechnung und Anrechnung ben?tigt:
- Das Datenblatt(88.7 KB, 1 Seite) zur Anerkennung ausl?ndischer Studienleistungen mit tagesaktuellem Datum
- Ggf. der Nachweis über Praktika
- Ggf. der Nachweis über Ihre Ersatzstudienleistungen (Scheine), falls die erforderlichen ECTS-Punkte im Ausland nicht erbracht wurden (siehe FAQ 10). Diese Leistungsnachweise bitte immer im Original einreichen.
Sie k?nnen das Noten-Transcript auch per Post an die Fachstudienberatung schicken. Bei Verlust oder Besch?digung der Sendung wird keine Haftung übernommen. Es empfiehlt sich daher, die Unterlagen pers?nlich einzureichen oder per Mail zu senden.
Die Einreichung des Transcripts (=Zeugnis der ausl?ndischen Hochschule) muss innerhalb der H?chststudiendauer erfolgen, weitere Fristen bestehen nicht. Bitte beachten Sie aber ggf. die Fristen des Akademischen Auslandsamtes bezüglich der F?rderprogramme wie ERASMUS!
Eine fakult?tsweite Richtlinie zur Notenumrechnung von ausl?ndischen Studienleistungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses EES.
Im Rahmen Ihres Bachelorstudiums k?nnen Sie sich für bis zu zwei Semester beurlauben lassen. Urlaubssemester sind unter Angabe und Nachweis eines Grundes (z.B. Auslandsstudienaufenthalt) bei der Studierendenkanzlei zu beantragen. Es fallen die Beitr?ge für Studentenwerk und Semesterticket an. Den aktuellen Betrag finden Sie auf der Seite Rückmeldung.
W?hrend Beurlaubung k?nnen in Bamberg keine Prüfungsleistungen (inkl. Bachelorarbeit) neu angemeldet und absolviert werden. An Wiederholungsprüfungen k?nnen Sie jedoch teilnehmen, wenn Sie sich hierfür anmelden. Unabh?ngig davon, ob Sie w?hrend Ihres Auslandsstudiums beurlaubt sind oder nicht, k?nnen Ihnen die im Ausland absolvierten Prüfungsleistungen (Infos bez. Kurswahl siehe FAQ 2!) angerechnet werden.
Infos zur Hochstufung bei zwei Auslandssemestern: Unabh?ngig, ob Sie sich aufgrund des Auslandsstudiums für ein oder zwei Semester beurlauben lassen, wird jeweils ein Semester nicht mit in die Berechnung der Fachsemester einbezogen. Dies kann relevant werden, da die Anzahl an absolvierten Fachsemestern bei der Bestimmung der H?chststudiendauer von acht Fachsemestern herangezogen wird.
Die Angaben auf Ihrem Bachelorzeugnis bez. der Dauer des Studiums werden durch Urlaubssemester nicht beeinflusst. Auf Ihrem Zeugnis wird das Datum der letzten eingetragenen/korrigierten Prüfungsleistung angegeben und nicht die Anzahl der absolvierten Fachsemester.
Eine Zwangsanmeldung zu Klausuren in Bamberg, die vor Antritt des Auslandsaufenthaltes nicht bestanden oder vers?umt wurden, für das Folgesemester (= Auslandssemester) ist nicht vorgesehen. Jedoch ist eine Wiederholung auch w?hrend Ihres Auslandsstudiums m?glich.
Sie k?nnen eine Wiederholungsprüfung in Bamberg w?hrend eines Auslandssemesters auch bei Beurlaubung ablegen, soweit Sie vorab und sp?testens bis zum Ablauf der regul?ren Meldefrist einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt gestellt haben.
Bitte beachten Sie, dass eine Erstanmeldung zu Klausuren w?hrend einer Beurlaubung nicht m?glich ist.
Falls Sie in Ihrem Auslandsstudium nicht die geforderten 30 bzw. 48 ECTS-Punkte erreicht haben, müssen die fehlenden ECTS-Punkte durch Leistungen aus den Modulgruppen BAEES2 und BAEES5 in Bamberg nachgeholt werden. Die m?glichen Veranstaltungen finden Sie demnach im Modulhandbuch EES. Die Anmeldung zu diesen Ersatzleistungen erfolgt w?hrend der regul?ren Anmeldephase direkt per Mail an den jeweiligen Lehrstuhl und nicht über FlexNow!
Dabei gilt: Die Auslandsstudienleistungen werden zuerst berücksichtigt und Scheinleistungen flie?en nur dann in die Notenanrechnung ein, wenn im Ausland tats?chlich zu wenig ECTS-Punkte erbracht wurden.
Die Anrechnung nur eines Teils der geforderten ECTS ist übrigens nicht m?glich! Sie müssen demnach erst die Ersatzleistungen in Bamberg absolvieren und k?nnen dann alle Unterlagen zusammen einreichen.
In jedem Fall sollten Sie zun?chst mit der Fachstudienberatung 球探足球比分 aufnehmen.
- Regul?r werden nur die notenm??ig besten 30 bzw. 48 ECTS-Punkte um- und angerechnet. Durch das Erbringen von mehr als den geforderten ECTS-Punkten k?nnen Sie demnach unter Umst?nden Ihre Gesamtdurchschnittsnote aufbessern. Werden beispielsweise in zwei Auslandssemestern 11 Module zu je 5 ECTS absolviert (55 ECTS), wird das schlechteste Modul gar nicht und das zweitschlechteste mit nur 3 ECTS angerechnet.
- Alternativ k?nnen Sie zus?tzliche ECTS-Punkte auch dazu verwenden, um noch ausstehende Leistungen in Bamberg (z.B. Mikro?konomik II oder Methoden der Statistik I etc.) zu ersetzen. Wenden Sie sich in diesem Fall (am besten bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt) an die Bamberger Fachvertreter und kl?ren Sie, ob das gewünschte Fach im Ausland für ein Bamberger Fach angerechnet werden kann. Hierüber müssen Sie zus?tzliche Learning Agreements mit den Fachvertreterinnen bzw. Fachvertretern abschlie?en:
- Um die F?cher inhaltlich vergleichen zu k?nnen, wird vom Fachvertreter eine Beschreibung des ausl?ndischen Kurses ben?tigt.
- Bitte beachten Sie, dass eine Einzelanrechnung einer ausl?ndischen Studienleistung für eine noch ausstehende Leistung in Bamberg nur m?glich ist, wenn das Fach auch tats?chlich in Ihrem Bachelorstudium w?hlbar ist! Beispiel: Die Anerkennung einer ausl?ndischen Leistung für ein BWL-Modul ist nur m?glich, wenn im Modulhandbuch dieses Modul als w?hlbare BWL-Leistung konkret aufgeführt ist!
- Die Anrechnung kann vorgenommen werden, sobald Sie den Leistungsnachweis (Auslandszeugnis) und das Anrechnungsformular bei der Fachstudienberatung einreichen.
Eine Kombination der beiden Varianten 1. und 2. ist m?glich, aber:
Kurse k?nnen nur einmalig angerechnet werden: Entweder im Rahmen der 30/48 ECTS-Punkte Pflichtleistung oder als Einzelleistung mit einem zus?tzlichen Learning Agreement.