Die Fakult?t Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik verleiht im Bereich Wirtschaftsinformatik den akademischen Grad des doctor rerum politicarum (Dr. rer.pol.), in den Bereichen Angewandte Informatik und Informatik den Grad des doctor rerum naturalium (Dr. rer. nat.)
Für Fragen und Informationen zu einer Promotion an der Fakult?t steht Ihnen das Promotionsbüro zur Verfügung.
Informationen zur Abgabe des Promotionsantrags
Bitte beachten Sie,dass alle Unterlagen digital und in Papierform eingereicht werden müssen. Im Falle von Zeugnissen, bspw. Bachelor- und Masterzeugnisse, sind Kopien ausreichend. Das Führungszeugnis ben?tigen wir jedoch im Original.
Scannen Sie die Unterlagen mit den Originalunterschriften ein und schicken diese als PDF-Dateien per E-Mail an promotionsausschuss.wiai(at)uni-bamberg.de.
Die Adresse für den postalischen Versand der Originaldokumente finden Sie in der linken Spalte unter 球探足球比分.
Ordnungen und Dokumente zur Promotion und Habilitation
Bitte wenden Sie sich bei Fragen auch immer an Ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin.
- Promotionsordnung
- Habilitationsordnung
- Musterantrag auf Zulassung(31.0 KB)
- Erkl?rung zum Antrag auf Zulassung zur Promotion(431.5 KB)
- Betreuungsvereinbarung(17.2 KB)
- Nacherhebungsformular(1.2 MB)
Für Antragsteller*innen mit ausl?ndischem Hochschulabschluss sind zus?tzlich diese Unterlagen n?tig:
- Antrag auf Anerkennung des ausl?ndischen Hochschulabschlusses
- Admission Letter oder ?quivalenzgutachten aus dem Welcome Center
- Falls das Zeugnis über den Hochschulabschluss nicht in deutscher, englischer oder franz?sischer Sprache ausgestellt ist, jeweils eine, von einem vereidigten ?bersetzer gefertigte, entsprechende ?bersetzung.
Die Einreichung der Dissertation umfasst:
drei Exemplare der gedruckten Dissertation und eine elektronische Fassung
eine Erkl?rung, dass die Doktorandin bzw. der Doktorand die Dissertation selbst?ndig, das hei?t auch ohne die Hilfe einer Promotionsberaterin bzw. eines Promotionsberaters angefertigt, dabei keine anderen Hilfsmittel als die im Quellen- und Literaturverzeichnis genannten benutzt und alle aus Quellen und Literatur w?rtlich oder sinngem?? entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht hat (muss hinten eingebunden werden)
bei einer kumulativen Dissertation, die Arbeiten mit mehreren Autoren umfasst, eine Erkl?rung gem?? § 9 Absatz 4 Satz 6
eine Versicherung, dass die Dissertation oder wesentliche Teile derselben nicht bereits einer anderen Prüfungsbeh?rde zur Erlangung des Doktorgrades vorlagen (muss hinten eingebunden werden)
eine Erkl?rung darüber, ob und in welcher Form die Arbeit oder Teile daraus bereits publiziert sind
Die Angabe einer DOI und der Disputationstermin sind nicht zwingend erforderlich anzugeben.
Darüber hinaus empfehlen wir, die Promovierendenberatung der Trimberg Research Academy.
Die Promovierendenberatung unterstützt alle Promotionsinteressierten und Promovierenden der Universit?t Bamberg durch Beratung, Information, Vernetzung und Veranstaltungen.
Für Absolvent*innen ausl?ndischer Hochschulen ist das Welcome Center die erste Anlaufstelle. Für Bewerber*innen, die die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben, den Master aber im Ausland absolviert haben, wird hier eine ?quivalenzprüfung der Hochschulzeugnisse vorgenommen. Bewerber*innen, die sowohl Hochschulzugangsberechtigung als auch weitere Hochschulabschlüsse au?erhalb Deutschlands erworben haben, müssen im Welcome Center eine erste Zulassung beantragen.
Bei Fragen zur Habilitation wenden Sie sich bitte an das Dekanat.