Wichtig: 

Arbeitsweise des Prüfungsausschusses bei Anrechnungen und Anerkennungen: 

Wenn Sie einen Antrag stellen, prüft und bearbeitet der Prüfungsausschuss diesen, wobei er die Anliegen nach Dringlichkeit zu ordnen versucht. Ist ihr Anliegen dringend, nennen Sie uns bitte den Grund. Ansonsten melden wir uns nur dann, wenn wir Rückfragen oder Kl?rungsbedarf haben. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie stets einen Bescheid. Bitte sehen Sie von Bearbeitungsnachfragen ab, weil dies alle Bearbeitungen in die L?nge zieht. Vielen Dank!

 

Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten/Anrechnung von au?erhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Assistenten des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) kontaktieren.

Beachten Sie bitte die Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) ob das Modul in einem Wahlpflichtbereich eingebracht werden kann. Die Anerkennung kann dann erfolgen, wenn das Modul inhaltlich und fachdidaktisch zum Studiengang passt. Dies gilt auch für Studienleistungen, bei denen durch die Modulverantwortlichen die Gleichwertigkeit abgelehnt wurde bzw. ein wesentlicher Unterschied festgestellt wurde. Reichen Sie dazu bei der Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) eine ausführliche Modulbeschreibung und das Zeugnis bzw. Transcript of Records ein (per Mail). 

  • Bei einer Modulgruppenanrechnung werden die Module mit an der auswertigen Hochschule vergebenen ECTS-Punkten angerechnet.

Finale Anerkennung der Prüfungsleistungen nach ?berprüfung

Nachdem Sie alle Gleichwertigkeitsbescheinigungen bei den Modulverantwortlichen angefragt sowie Rückmeldung zu diesen erhalten haben und ggf. die Anrechnungen ohne Gleichwertigkeit mit dem Assistenten des Prüfungsausschusses abgestimmt haben, reichen Sie einen Antrag zur Anrechnung gemeinsam mit dem Zeugnis bzw. Transcript of Record der ausw?rtigen Hochschule und den Gleichwertigkeitsbest?tigungen beim Assistenten des Prüfungsausschusses ein (per Mail und Scan der Gleichwerigkeitsbescheinigungen).

Das Formular finden Sie im VC im Abschnit Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) ein.

Anrechnung au?erhochschulisch erworbener Kompetenzen 

Auch Kompetenzen, die Sie au?erhochschulisch, z.B. im Rahmen einer Ausbildung erworben haben, sind potentiell anrechenbar. Im Unterschied zur Anerkennung hochschulischer Kompetenzen setzt die Anrechnung au?erhochschulisch erworbener Kenntnisse und F?higkeiten jedoch die Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau voraus. Dieses Kriterium ist für au?erhochschulische Kompetenzen selten erfüllt. Grunds?tzlich gilt das Verfahren für die Anrechnung analog zur Anerkennung mit Gleichwertigkeit (Modulanerkennung). Als Zeugnisse reichen Sie bitte das Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie das Prüfungszeugnis ein. Die Module werden grunds?tzlich ohne Note angerechnet, aufgrund der Unvergleichbarkeit der Notensysteme. Diese Module gehen somit auch nicht in die Berechnung der Endnote mit ein.

Das Formular zur Anrechnung ist dasselbe wie das zur Anerkennung, zu finden im VC im Abschnit Anerkennung/Anrechnungen von Prüfungsleistungen / Learning Agreements(Antrag_Anerkennung_Anrechnung.pdf)