Frequently Asked Questions
Hier finden Sie h?ufig auftretende Fragen und deren Antworten.
Bitte beachten Sie allgemein, dass Aussagen der Studienberatung keine rechtsverbindliche Wirkung haben!
Rechtsverbindlich sind die Auskünfte des Prüfungsausschusses sowie die studiengangsbezogenen Ordnungen (http://www.uni-bamberg.de/wiai/po-sto/).
Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit)
Ja. Die Abschlussarbeit z?hlt zum Prüfungszeitraum des Semesters, in dem sie abgegeben wurde, unabh?ngig vom Zeitpunkt der mündlichen Prüfung und vom Abgabetermin im Anmeldeformular der Arbeit. Daher ist eine Immatrikulation auch nur bis zur tats?chlichen Abgabe der Arbeit (inkl. Kolloquium) erforderlich. Für die Anmeldung, die Abgabe und die Verteidigung der Abschlussarbeit darf man nicht beurlaubt sein. Sofern eine Regelung zur Beurlaubung hier Ausnahmen vorsieht, kl?ren Sie dies bitte vorab mit dem Prüfungsamt.
Entscheidend ist das Datum der tats?chlichen Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt. Für den Zeitraum der Korrektur müssen Sie nicht immatrikuliert sein.
Auf Antrag der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten kann vom Prüfungsausschuss auch ein Thema aus einem anderen Fach zugelassen werden, z.B. F?cher der F?chergruppe Angewandte Informatik, Informatik und BWL. M?chte die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat aus diesem Fachbereich eine Abschlussarbeit schreiben, so ist in diesem Fall mit einem Antrag nachzuweisen, dass das gestellte Thema inhaltlichen Bezug zum aktuellen Studiengang aufweist.
Für die Genehmigung müssten Sie ein Exposé zum Inhalt der Arbeit einreichen, aus dem hervorgeht, inwiefern in der Arbeit ein Bezug zur Wirtschaftsinformatik/ IISM / Wirtschaftsp?dagogik WI besteht. Dieser sollte inhaltlicher Natur sein und sich nicht nur auf erworbene Kenntnisse beziehen. Darüber hinaus muss der endgültigen Titel der Arbeit genannt werden, da dieser Bestandteil der Genehmigung ist und im Anschluss nicht mehr ge?ndert werden kann.
Ein Antrag ist selbstst?ndig per Mail über den Servicedesk an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen. Die Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschuss ersetzt nicht die Anmeldeprozedur beim Prüfungsamt.
Abschlussarbeiten werden nur und ausschlie?lich von Professuren oder Lehrstühlen der Universit?t Bamberg betreut. M?chten Sie eine Abschlussarbeit in Kooperation mit einen externen Partner schreiben, so erkundigen Sie sich frühzeitig, ob ein Lehrstuhl das gewünschte Thema entsprechend betreuen m?chte. Gehen Sie mit dem jeweiligen Themenvorschlag direkt auf den Lehrstuhl zu und besprechen Sie, ob eine Betreuung m?glich ist.
Für die Abgabe der Abschlussarbeit müssen zwei festgebundene Exemplare dem Prüfungsamt übergeben werden. Zus?tzlich muss pro festgebundenem Exemplar ein Datentr?ger (CD / DVD / USB-Stick) mit eingeh?ftet und abgegeben werden, welches das digitale Exemplar enth?lt.
Falls Sie aufgrund einer Krankheit w?hrend Ihrer Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit verhindert waren, k?nnen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss über den Servicedesk stellen.
Dafür kann
- entweder das Formular des Prüfungsamtes genutzt werden
oder
- ein ausführliches, ?rztliches Attest vorgelegt werden, aus dem die genaue Diagnose, die ?rztliche Beschreibung der Auswirkungen bzw. Beeintr?chtigungen im Hinblick auf die Bearbeitung der Abschlussarbeit und der Zeitraum, in dem die beschriebenen Beeintr?chtigungen voraussichtlich bestehen werden bzw. bestanden haben, hervorgehen.
Eine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (AU) ist nicht ausreichend.
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Sofern der Wechsel zwischen zwei Studieng?ngen innerhalb der Universit?t Bamberg stattfindet, senden Sie bitte das Notenblatt, welches Sie aus FlexNow2 generieren, an den Servicedesk WI. Dazu senden Sie den Antrag auf Anerkennung mit.
Sofern Sie bisher an einer anderen Universit?t studiert haben, senden Sie für eine erste ?berprüfung Ihr Zeugnis bzw. Notenblatt der ehemaligen Universit?t an den Servicedesk WI sowie eine Liste an Modulen, welche Sie angerechnet haben m?chten, inklusive Modulbeschreibungen. Weitere Informationen finden Sie unter Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und Studienleistungen.
Eine Hochstufung um jeweils ein Fachsemester findet bei einer Anrechnung von >= 30 ECTS-Punkte statt. Die Hochstufung wird zusammen mit der Anrechnung durchgeführt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Bitte wenden Sie sich zu Anrechnungsfragen an den Servicedesk WI.
Wir empfehlen die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen, z.B. aus einem vorangegangenen Studium, zeitnah und zum Start des Studiums vorzunehmen. Wir m?chten dadurch vermeiden, dass z.B. Anrechnungen nicht mehr m?glich sind (siehe n?chstes FAQ-Item) oder die Studienfortschrittskontrolle (Studien- und Fachprüfungsordnung §34 der Bachelorstudieng?nge) das Studium in Bedr?ngnis bringt.
Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht mehr m?glich, sobald die oder der Studierende sich in einem das entsprechende Modul betreffenden Prüfungsverh?ltnis mit der Hochschule befindet (bspw. nach erfolgter Anmeldung für eine Prüfung), bei der sie oder er um Anerkennung ersucht.
Beachten Sie dazu die Bekanntmachung 2018-01 des Prüfungsausschusses.
Modulprüfungen die Sie auf Schein geschrieben haben müssen beim Servicedesk zur Anerkennung durch den Prüfungsausschuss abgegeben werden.
Haben Sie bereits in Ihrem vorangegangenn Studium an der Universit?t Bamberg Module belegt und m?chten diese anrechnen lassen? Anbei eine Liste an Modulen / Modulkombinationen, die ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung angerechnet werden k?nnen.
- BAEES1.1 + BAEES1.3 in Kombination k?nnen als EVWL angerechnet werden
- Wip?d-B-01 kann als ISDL-WAWI-B angerechnet werden
- WiMa-B-01a (3 ECTS-Punkte) kann als WiMa-B-01b (4 ECTS-Punkte) angerechnet werden
- WiMa-B-02a (3 ECTS-Punkte) kann als WiMa-B-02b (4 ECTS-Punkte) angerechnet werden
Auflagen im Masterstudiengang WI / IISM / Wip?d_WI
Bei der Zulassung zum Masterstudiengang WI, IISM, oder Wip?d_WI k?nnen von der Zulassungskommission Auflagen erteilt werden (nicht zu verwechseln mit einem Brückenstudium).
Studienbeginn vor Sommersemester 2019:
Bei den Auflagen handelt es sich um Module, die zus?tzlich zu den Modulen der Masterprüfung absolviert werden müssen. Die Auflagen müssen bis zum Ende der H?chststudiendauer nachgewiesen werden. Reichen Sie hierzu, nach erfolgreichem Bestehen aller Auflagen Ihren FlexNow-Ausdruck beim Servicedesk WI ein.
Studienbeginn ab Sommersemester 2019:
Bei den Auflagen handelt es sich um Module, die zus?tzlich zu den Modulen der Masterprüfung absolviert werden müssen. Die Auflagen innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden. Reichen Sie hierzu, nach erfolgreichem Bestehen aller Auflagen Ihren FlexNow-Ausdruck beim Servicedesk WI ein.
Allgemein:
Die Auflagenmodule müssen über FlexNow angemeldet werden.
Die H?chststudiendauer betr?gt in einem Studiengang mit Regelstudienzeit von 3 Semestern (90 ECTS-Punkte) unabh?ngig von der H?he der Auflagen 5 Semester (3+2).
Die H?chststudiendauer betr?gt in einem Studiengang mit Regelstudienzeit von 4 Semestern (120 ECTS-Punkte) unabh?ngig von der H?he der Auflagen 6 Semester (4+2).
Die Auflagenmodule erscheinen nicht auf dem Masterzeugnis und die Noten dieser Module gehen nicht in die Abschlussnote ein.
?ber die Auflagenmodule wird kein separates Zeugnis erstellt.
Eine Notenübersicht über die erbrachten Auflagenmodule k?nnen über FlexNow - Datenblatt - erstellt werden.
Auslandsstudium
Es gibt zwei M?glichkeiten der Anrechnung ausl?ndischer Leistungen:
1. Modulanrechnung: das im Ausland angebotene Modul (bspw. ?Accounting“) wird für ein explizites Bamberger Modul (bspw. Buchführung) angerechnet. Hierfür müssen Sie eine Gleichwertigkeitsprüfung bei dem ?quivalenten Bamberger Lehrstuhl stellen (bspw. Lehrstuhl der Buchführung in Bamberg anbietet). Best?tigt dieser Ihnen eine Gleichwertigkeit der Module, kann das ausl?ndische Modul anstelle des jeweiligen Bamberger Moduls angerechnet werden.
2. Modulgruppenanrechnung: Das anzurechnende Modul passt inhaltlich in die vorgesehene Modulgruppe und kann ohne Gleichwertigkeit mit einem Bamberger Modul angerechnet werden. Bei der Anrechnung im Profilbildungsstudium ist zu beachten, dass
- das Modul einen fachlichen Bezug zum Studiengang hat
- das anzurechnende Modul kein Grundlagenmodul des jeweiligen Studienganges ist.
Konkrete Fragen zur Modulgruppenanrechnung beantwortet Ihnen gern der Servicedesk WI.
Siehe dazu auch die Seiten des Prüfungsausschusses.
Beachten Sie bitte, dass laut Studien- und Fachprüfungsordnung ?die zu erbringenden Prüfungsleistungen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zust?ndigen Prüfungsausschuss vereinbart werden“ sollen.
Darauf gibt es keine generelle Antwort. Grunds?tzlich besteht die M?glichkeit, sich für ein Auslandsstudium beurlauben zu lassen. Ein Urlaubssemster bedeutet, dass Ihre Fachsemesterzahl nicht steigt. Sofern Sie sich beurlauben lassen haben, werden Ihnen pro 30 ECTS-Punkte, welche Ihnen aus dem Auslandsstudium angerechnet werden, ein Fachsemester hinzugez?hlt.
Wenn Sie beurlaubt sind, k?nnen Sie an der Universit?t Bamberg nur an Wiederholungsprüfungen teilnehmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenkanzlei, die für Beurlaubungen zust?ndig ist.
In einem Learning Agreement best?tigen wir Ihnen, dass die von Ihnen gew?hlten ausl?ndischen Kurse in Ihrem Studiengang in Bamberg angerkannt werden k?nnen.
Wenn Sie sich Kurse, die Sie im Ausland erbracht haben oder erbringen werden, in Ihrem Studium anrechnen lassen wollen, müssen diese durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Geschieht dies im Vorfeld des Auslandsstudiums, vereinbaren wir ein Learning Agreement. Haben Sie kein Learning Agreement vereinbart und die Prüfung der ausl?ndischen Kurse erfolgt somit erst nach dem Auslandsaufenthalt, so kann es passieren, dass nicht alle von Ihnen gew?hlten Kurse angerechnet werden.
Grunds?tzlich werden für ein Learning Agreement Modulbeschreibungen der ausl?ndischen Module ben?tigt.
M?chten Sie ein Bamberger Modul durch ein ausl?ndischen Modul ersetzen, schlie?en Sie das Learning Agreement mit dem Fachvertreter ab.
M?chten Sie ausl?ndische Module in Wahlpflichtbereichen einbringen (z. B. im Profilbildungsstudium), so schlie?en Sie das Learning Agreement direkt mit dem Prüfungsausschuss ab. Wenden Sie sich dafür an den Servicedesk WI.
Formulare sowohl für die Modulanrechnung als auch für die Modulgruppenanrechnung finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsausschusses.
Sollte sich etwas an Ihrer Kurswahl an der ausl?ndischen Universit?t ?ndern, so kontaktieren Sie bitte den Servicedesk WI. ?ber zus?tzliche Module oder ?nderungen an bestehenden Modulen kann dann auch per E-Mail an Learning Agreement ausgestellt werden.
Ja, sofern die ausl?ndischen Module fachlich passend sind. Wenden Sie sich dann mit Modulbeschreibungen und dem ausl?ndischen Zeugnis an den Servicedesk WI.
Nach Ihrem Auslandsstudium wenden Sie sich bitte mit dem Zeugnis und dem Learning Agreement (bzw. mit Modulbeschreibungen) an den Servicedesk WI.
Bei einer Modulgruppenanrechnung werden die ECTS-Punkte angerechnet, die Sie im Ausland dafür erhalten haben. Bei einer Modulanrechnung werden die ECTS-Punkte des Bamberger Moduls verbucht.
In einigen F?llen gibt es Empfehlungen zur Notenumrechnung, welche von der Partneruniversit?t herausgegeben werden. Sofern dies der Fall ist, fügen Sie diese Umrechnungsempfehlung dem Anrechnungsantrag bei. Sofern die Umrechnungsempfehlungen von uns anerkannt werden, werden wir diese berücksichtigen. Sollte es keine Umrechnungsempfehlungen geben, wird die offizielle ?bayerische Formel" verwendet sowie die Informationen aus Anabin herangezogen.
Sie k?nnen weitere Module in Bamberg belegen. Welche Module Sie w?hlen k?nnen, ist abh?ngig von Ihrem Studiengang:
Ba IISM 210 ECTS-Punkte: Ma WI 90 ECTS-Punkte (Modulgruppe A1), Ba WI 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1, A2), Ba IISM 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A4, A6)
Ba WI 210 ECTS-Punkte: Ba WI 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1-A4), Ba IISM 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A4, A6), Ba AI 180 ECTS-Punkte (Modulgruppen A3, A6), Ma WI 90 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1, A2)
Ba IISM 180 ECTS-Punkte: Module gem?? Modulhandbuch
Ba WI 180 ECTS-Punkte: Module gem?? Modulhandbuch
Auswahl von Modulen
Sie k?nnen zus?tzliche Module im freiwilligen Zusatzbereich belegen. Nachdem sie die Prüfung absolviert haben und die Note feststeht, k?nnen Sie den Tausch des Moduls aus dem freiwilligen Zusatzbereich mit einem Modul aus einem Wahlpflichtbereich beim Prüfungsamt per E-Mail veranlassen.
Beachten Sie bitte, dass ein Tausch nicht mehr m?glich ist, wenn Sie bereits alle ECTS-Punkte für Ihr Studium erbracht haben, da in diesem Fall das Studium bereits abgeschlossen ist. Um dies zu Umgehen, k?nnen Sie z.B. ein Modul des Wahlpflichtbereichs im Freiwilligen Zusatzbereich anmelden/verschieben, sodass trotz Bestehen die zum Abschluss erforderliche Gesamtsumme nicht erreicht wird, bzw. erst durch das Verschieben erreicht wird.
Notenverbesserung in einem Wahlpflichtbereich
Für die Bachelorstudieng?nge WI und IISM:
W?hlbar sind Module gem?? dem Angebot des Sprachenzentrums Bamberg (Modulhandbuch des Sprachenzentrums), ausgenommen die Module der Bereiche Deutsch als Fremdsprache und Wirtschaftsdeutsch.
Für die Masterstudieng?nge WI, IISM, WipaedWI:
In den Masterstudieng?ngen k?nnen Vertiefungsmodule der Wirtschaftsfremdsprachen eingebracht werden, sofern es die Studie- und Fachprüfungsordnung erm?glicht.
Dies entspricht folgendem Modulangebot:
- Wirtschaftsenglisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsfranz?sisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsitalienisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsrussisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsspanisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
Allgemeines/Prüfungsanmeldung:
Alle im Modulhandbuch des Sprachenzentrum gelisteten Fremdsprachenmodul k?nnen Sie über FlexNow anmelden.
Falls Sie das Modul nicht per FlexNow anmelden k?nnen (da es vorkommen kann, dass die Anbindung noch fehlt), so schreiben Sie dem Prüfungsamt WIAI welches Sprachmodul Sie einbringen m?chten, in welchem Studiengang und in welcher Studienordnung Sie Studieren und in welche Modulgruppe Sie das Modul einbringen m?chten.
Falls das Modul per Schein angerechnet werden soll, so lassen Sie folgendes Formular (Scheinanrechnung Sprachmodule(553.3 KB, 1 Seite)) unterschreiben.
Beachten Sie, dass für die Wirtschaftsfremdsprachen jeweils beide Teilmodulprüfungen erfolgreich bestanden werden müssen, damit die 6 ECTS-Punkte angerechnet werden k?nnen. Z.B. Für Wirtschaftsenglisch (arabisch) 1 muss Business English (r?misch) I und Business English (r?misch) III erfolgreich belegt werden, damit die ECTS gewertet werden. Haben Sie nur Business Englisch III belegt, werden diese 3 ECTS nicht für das Zeugnis gewertet.
Beachten Sie dazu die Bekanntmachung 2015-02 des Prüfungsausschusses.
Wollen Sie weitere Module Ihres Studiengangs (aus Wahlpflichtbereichen) belegen, so k?nnen Sie sich zu den Prüfungen in diesen Modulen im freiwilligen Zusatzbereich anmelden. Am Ende Ihres Studiums kann darüber ein Zusatzzeugnis ausgestellt werden.
M?chten Sie ein z.B. Modul
- aus dem Wahlpflichtbereich in den Freiwilligen Zusatzbereich oder umgekehrt,
- aus dem Profilbildungsbereich in einen anderen Wahlpflichtbereich oder umgekehrt,
verschieben lassen, so schreiben Sie dies dem Prüfungsamt unter folgendem Formular.
Es ist immer jeweils nur das aktuellste Modulhandbuch entsprechend Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (diese finden Sie in FlexNow) gültig und muss zum Studieren herangezogen werden. Die Modulhandbücher finden Sie HIER.
Eine ?bersetzung der Modulbeschreibungen der WIAI - Module in englischer Sprache finden Sie unter /wiai/studium/international/willkommen-in-bamberg.
Kann für alle Masterstudieng?nge der WIAI beantragt werden.
Grunds?tzlich ist die Einbringung von Bachelormodule im Masterstudium m?glich, wenn damit notwendige Voraussetzungen für das Absolvieren eines Master-Moduls geschaffen werden.
Die Einbringung (im Rahmen von max. 12 ECTS-Punkte) wird allerdings nur genehmigt, wenn die jeweiligen Bachelor-Module vom Verantwortlichen des Master-Moduls, für das Sie Voraussetzungen schaffen wollen, als notwendige Vorkenntnisse explizit deklariert wurden. Module, die die jeweils notwendigen fachlichen Voraussetzungen vermitteln, sind im Modulhandbuch in der Rubrik ?Empfohlene Vorkenntnisse“ aufgeführt. Sie müssten dem Prüfungsausschussvorsitzenden für WI, IISM, Wip?dWI und der Assistenz des PA WI/IISM/Wip?dWI einen schriftlichen formlosen Antrag per E-Mail senden, in dem nachgewiesen wird, dass das Modul aus dem Bachelor eine grundlegende Vorkenntnis für ein Mastermodul darstellt, welches Sie im Masterstudium belegen m?chten. Die Vorkenntnisse für das jeweilige Mastermodul finden Sie im Modulhandbuch in der Modulbeschreibung unter "Empfohlene Vorkenntnisse". Bei Modulen, die nicht in den "Empfohlenen Vorkenntnissen" aufgelistet sind bedarf es deshalb eine Bescheinigung des Modulverantwortlichen Ihres zu belegenden Mastermoduls, in der ausgeführt wird, inwiefern die Kenntnisse der von Ihnen genannten Bachelormodule konkret für das Mastermodul ben?tigt wird.
Ein blo?es Interesse am Fach reicht leider nicht aus, Sie dürfen das zu beantragende Bachelormodul auch nicht bereits in Ihrem Bachelorstudiengang belegt habe. Wenn Sie Ihr Anliegen mit der Organisation Ihres Masterstudiums begründen k?nnen, kann Ihnen der Antrag stattgegeben werden. Die Genehmigung werden Sie per Mail erhalten. Falls Sie in einem Masterstudiengang mit 120 ECTS-Punkten eingeschrieben sind, so ist eine Anmeldung nach Genehmigung über FlexNow m?glich. Fall Sie aber in einem Masterstudiengang mit 90 ECTS-Punkten eingeschrieben sind, so wird die Anmeldung nicht über FlexNow m?glich sein. Melden Sie sich dann beim Sekretariat des Lehrstuhls daher als Scheinteilnehmer an und reichen Sie diesen Schein inkl. der Best?tigungsmail des Prüfungsausschussvorsitzenden für die Anrechnung bei den Assistenzen der Prüfungsausschüsse wieder ein.