Urheberrecht in der Forschung
Texte im Virtuellen Campus

Der Virtuelle Campus kann nicht nur für Lehrveranstaltungen, sondern auch für die gemeinsame wissenschaftliche Forschung verwendet werden. Wer hierfür Texte in den VC hochladen m?chte, muss etwas andere urheberrechtliche Regelungen beachten als für die Lehre.
Rechtsgrundlage für die Nutzung digitalisierter Werke für die Forschung ist § 60c UrhG.
Für die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung dürfen
- bis zu 15 Prozent eines Werkes (z.B. eines Buches),
- Abbildungen,
- einzelne Beitr?ge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift,
- sonstige Werke geringen Umfangs,
- vergriffene Werke
vervielf?ltigt, verbreitet und ?ffentlich zug?nglich gemacht werden.
Auf dieser Grundlage in den Virtuellen Campus hochgeladene Texte dürfen nur
- einem bestimmt abgegrenzten Personenkreis für deren eigene wissenschaftliche Forschung und
- einzelnen Dritten zur ?berprüfung der Qualit?t der Forschung
zug?nglich gemacht werden.
Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75 Prozent eines Werkes vervielf?ltigt (aber nicht an Dritte weitergegeben) werden.
Text Mining und Data Mining

(Studierendenkanzlei)
https://mailex.uni-bamberg.de
https://o365.uni-bamberg.de