Geb¨¹hren

Die meisten Angebote der Universit?tsbibliothek k?nnen Sie kostenlos nutzen. In einigen F?llen fallen jedoch Geb¨¹hren an:

Drucken, kopieren, scannen

Sie k?nnen in allen Teilbibliotheken drucken, kopieren und scannen. Selbst angefertigte Scans sind kostenlos.

Fernleihe

B¨¹cher und Kopien werden innerhalb Deutschlands kostenlos geliefert. In Ausnahmef?llen werden Bestellungen durch kostenpflichtige Kopien erledigt, die aber nur nach R¨¹cksprache durchgef¨¹hrt werden.

Mahnungen

Werden Leihfristen ¨¹berschritten, hat die Bibliothek das Recht und die Pflicht, kostenpflichtig zur R¨¹ckgabe aufzufordern. Mahngeb¨¹hren sind eine Entsch?digung f¨¹r den durch Mahnschreiben entstehenden Verwaltungsaufwand. Sie flie?en in den Gesamthaushalt des Freistaates Bayern und werden nicht dem Bibliotheks- oder B¨¹cheretat gutgeschrieben.

 

Zurzeit sind folgende Geb¨¹hren festgesetzt:

  • 1. Aufforderung zur R¨¹ckgabe: € 7,50
  • 2. Aufforderung zur R¨¹ckgabe: € 10,00 (zus?tzlich zur Geb¨¹hr f¨¹r die 1. Aufforderung)
  • 3. Aufforderung zur R¨¹ckgabe: € 20,00 (zzgl. Porto, zus?tzlich zu den Geb¨¹hren f¨¹r die 1. und 2. Aufforderung)
  • Leistungsbescheid: € 30,00 (zzgl. Porto, zus?tzlich zu den Geb¨¹hren f¨¹r die 1. - 3. Aufforderung).

Die erste und die zweite Aufforderung zur R¨¹ckgabe werden per E-Mail verschickt, wenn uns eine E-Mail-Adresse vorliegt. Die 3. Aufforderung zur R¨¹ckgabe und der Leistungsbescheid werden weiter per Post versandt.

Alle Benutzerinnen und Benutzer ohne E-Mail-Adresse erhalten Mahnungen wie gewohnt weiter per Post.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie kostenpflichtig gemahnt wurden, k?nnen Sie erst dann weitere B¨¹cher ausleihen, bestellen oder vormerken, wenn Sie

  • die ausstehenden Titel zur¨¹ckgegeben haben und
  • die Mahngeb¨¹hren bezahlt haben.

Es dauert ¨¹blicherweise einige Tage, bis wir von der Staatsoberkasse ¨¹ber Zahlungseing?nge benachrichtigt werden. Gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises (z.B. Kontoauszug) k?nnen wir Ihr Bibliothekskonto auch vorher wieder freischalten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Teilbibliothek oder die Geb¨¹hrenstelle unter gebuehren.ub(at)uni-bamberg.de .

 

Ausschluss von der Benutzung

Laut Allgemeiner Ben¨¹tzungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken kann von der Benutzung ausgeschlossen werden, "wer gegen die Ben¨¹tzungsordnung oder gegen Anordnungen der Bibliothek wiederholt oder schwerwiegend verst??t" (¡ì26 Abs. 1 ABOB).

Es gelten folgende Geb¨¹hren: € 30,00 (zzgl. Porto).