Urheberrecht und Vertr?ge

Bei einer Ver?ffentlichung im Forschungsinformationssystem der Universit?t Bamberg müssen Sie das Urheberrecht beachten. Sobald Sie nicht nur bibliografische Daten ins FIS eintragen, sondern auch Volltexte ver?ffentlichen m?chten, werden Sie daher gebeten, eine Lizenz und einen Vertrag auszuw?hlen.

Für eine Zweitver?ffentlichung (wenn Sie z. B. bereits bei einem Verlag publiziert haben und Ihre Publikation nun zus?tzlich im Forschungsinformationssystem ver?ffentlichen m?chten) beachten Sie bitte Ihren Verlagsvertrag. Sie k?nnen nur eine Lizenz vergeben, die kompatibel zu diesem Vertrag ist. Berücksichtigen Sie dies m?glichst schon bei der Entscheidung, wo Sie publizieren m?chten! G?ngige Regelungen der Verlage für Zweitver?ffentlichungen finden Sie im Recherchetool Open policy finder.

Einr?umung von Nutzungsrechten/Ver?ffentlichungsvertrag

Die Einr?umung von Nutzungsrechten/der Ver?ffentlichungsvertrag regelt das Rechtsverh?ltnis zwischen Ihnen als Verfasserin oder Verfasser und der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg, handelnd für diese die Universit?tsbibliothek Bamberg als Verleger. Ihr Dokument kann erst ver?ffentlicht (d.h. im FIS freigeschaltet) werden, nachdem das entsprechende unterschriebene Formular bei der Universit?tsbibliothek vorliegt. Bei einer reinen Titelmeldung für die Universit?tsbibliografie (ohne Volltext) ist kein Formular notwendig.

Die folgenden Einr?umungen von Nutzunsrechten beziehungsweise der UBP-Vertrag werden Ihnen bei den Dokumenttypen Buch (Monografie), Dissertation, Habilitation, Bachelor-Arbeit / Master-Arbeit / Abschlussarbeit zur Auswahl angeboten:

Bitte drucken Sie die Formulare aus und geben ihn in einer beliebigen Teilbibliothek zu H?nden der Abteilung Forschungs- und Publikationsservices ab oder senden Sie ihn per Post an folgende Adresse:

Universit?tsbibliothek Bamberg
- Forschungs- und Publikationsservices -
Postfach 2705
96018 Bamberg.