Postdocregistrierung
Gem?? § 67 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg(412.5 KB) k?nnen Personen, die an der Universit?t zus?tzliche wissenschaftlichen Leistungen im Sinne des Art. 73 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayHIG erbringen, sich als Postdocs registrieren lassen. Damit geh?ren sie gem?? § 67 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg zu deren Mitgliedern.
Das Verfahren regelt die Ordnung für das Graduiertenzentrum Trimberg Research Academy (TRAc)(151.4 KB) in § 4.
Wenn Sie promoviert sind und ihre Forschungst?tigkeit an der Universit?t Bamberg fortsetzen m?chten, aber nicht bereits ohnehin Mitglied der Universit?t sind (z.B. qua Anstellung), k?nnen Sie über das untenstehende Formular einen Antrag auf Registrietrung als Postdoc stellen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Leitung des Graduiertenzentrums TRAc, die Registrierung erfolgt in der Regel für ein Jahr und kann ggf. verl?ngert werden.