Zweitstudium
Falls Sie zum Bewerbungsschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang (auch Fachhochschulstudiengang) erfolgreich abgeschlossen haben, z?hlen Sie zu den sogenannten “Zweitstudienbewerbenden” und konkurrieren nur mit Bewerbenden, welche bereits ein Studium abgeschlossen haben. Bei Zweitstudienbewerbenden erfolgt die Auswahl nicht nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, sondern ausschlie?lich nach den Gründen für das Zweitstudium und nach der Abschlussnote des Erststudiums. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben.
Zweitstudienbewerbende sind nicht, wer vor dem 01.10.1991 ein Studium an einer Hochschule in den neuen Bundesl?ndern abgeschlossen hat.
Platz für Ihre Begründung zu Ihrem Zweitstudium finden Sie im Antragsformular. Falls Sie dennoch mehr Platz ben?tigen, reichen Sie bitte nicht mehr als eine zus?tzliche DIN A4 Seite ein.
Hinweis zum Bewerbungsverfahren:
Wenn Sie einen Antrag auf Zweitstudium(214.5 KB) stellen m?chten, müssen Sie keine Unterlagen postalisch einreichen.
Sie werden im Verlauf der Online-Bewerbung an entsprechender Stelle aufgefordert, den Antrag auf Zweitstudium und die notwendigen Nachweise im System hochzuladen.
Der Antrag und die erforderlichen Nachweise müssen
- für ein Wintersemester bis sp?testens 15.07. (24 Uhr) bzw.
- für ein Sommersemester bis sp?testens 15.01. (24 Uhr)
im Portal hochgeladen werden. Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht im Online-Portal abgeben, nimmt diese auch nicht am Vergabeverfahren teil.