Losverfahren

Soweit in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienpl?tze unbesetzt bleiben oder wieder frei gewordene Pl?tze zur Verfügung stehen, werden diese durch ein Losverfahren vergeben. Das Losverfahren steht allen Bewerberenden zur Verfügung, auch denen, die bereits einen Studienplatz für einen anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erhalten haben.

Das Losverfahren kann erfahrungsgem?? frühestens ab Mitte April bzw. bzw. Mitte Oktober eines Jahres stattfinden. Beendet wird das Losverfahren erst, wenn alle im jeweiligen Studiengang zur Verfügung stehenden Pl?tze vergeben wurden, sp?testens aber 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn. Genaue Angaben zu Beginn, Verlauf oder Ende eines Losverfahrens k?nnen nicht gemacht werden.

Die Anmeldung für ein etwaiges Losverfahren für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge k?nnen Sie im Hochschulportal unter der Rubrik “Weitere Verfahren” vornehmen.

Hierbei handelt es sich um sogenannte Kurzbewerbungen, die ausschlie?lich über das Hochschulportal erfolgen. Postalische oder anderweitig eingereichte Antr?ge nehmen nicht am Losverfahren teil. Es kann nur ein Antrag je Studiengang gestellt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über die notwendige Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang verfügen. Bewerbende mit ausl?ndischer Hochschulzugangsberechtigung ben?tigen zur Einschreibung eine Zulassung über das International Office

Wenn ein Losverfahren stattfindet, erhalten Sie einen Zulassungs- bzw Ablehnungsbescheid.