Frequently Asked Questions
Nachfolgend finden Sie h?ufig gestellte Fragen zu spezifischen Themenbereichen:
Sie k?nnen sich gerne für mehrere Masterstudieng?nge bewerben. Für jede Bewerbung ist allerdings das Ausfüllen eines eigenen Online-Bewerbungsformulars im Hochschulportal der Universit?t Bamberg notwendig.
Auch wenn Sie bereits an der Universit?t Bamberg eingeschrieben sind, müssen Sie sich immer für unsere Masterstudieng?nge bewerben.
Jede Bewerbung, die noch fristgerecht eingeht, wird auch bearbeitet. Sie erhalten in jedem Fall einen Zugangs- oder Ablehnungsbescheid. Falls die offizielle Einschreibefrist bis dahin bereits verstrichen ist, wird Ihnen eine individuelle Frist zur Einschreibung in Ihrem Zugangsbescheid mitgeteilt.
Eine Bewerbung nach abgelaufener Bewerbungsfrist ist leider nicht m?glich. Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab.
Der Zugang zu den Masterstudieng?ngen erfolgt zun?chst immer im ersten Fachsemester. ?ber eine Anrechnung und ggf. Einstufung in ein h?heres Fachsemester entscheidet der Prüfungsausschuss auf Ihren Antrag hin. Alle Prüfungsausschüsse und 球探足球比分personen finden Sie im Informationssystem der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg (UnivIS) (auf der Startseite rechts unter "Organisation").
Das Bewerbungsverfahren erfolgt in drei Stufen: Die Studierendenkanzlei nimmt Ihre Bewerbung an, prüft sie auf Vollst?ndigkeit und gibt sie dann an den zust?ndigen Fachprüfungsausschuss weiter, der die Entscheidung trifft, ob Sie einen Zugang erhalten oder nicht.
Wichtig: ?ber die Dauer dieses Verfahrens kann Ihnen die Studierendenkanzlei leider keine Auskunft geben. Alle Fachprüfungsausschüsse bemühen sich, eingehende Bewerbungen zügig zu bearbeiten, sind in ihrer Bearbeitungszeit aber frei.
Sobald die fachliche Prüfung abgeschlossen ist, wird die Bewerbung wieder an die Studierendenkanzlei gesendet, die dann den Bescheid erstellt und über das Hochschulportal zur Verfügung stellt.
Wenn Sie die Benachrichtigung per Email für Ihre Bewerbung aktiviert haben, werden Sie über all diese Schritte automatisch informiert. Ansonsten prüfen Sie den Status Ihrer Bewerbung bitte regelm??ig im Hochschulportal. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab bzw. erkundigen Sie sich nur, wenn Ihre Bewerbung ungew?hnlich lange dauert oder in einem bestimmten Status verbleibt (mehr als drei Wochen), ohne dass wir 球探足球比分 zu Ihnen aufgenommen haben!
Wenn Sie bereits Zugang zu einem Masterstudiengang erhalten haben, k?nnen Sie den Studienstart auf ein sp?teres Semester verschieben und einen neuen Zugangsbescheid anfordern.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die Zugangsvoraussetzungen in der Studien- und Fachprüfungsordnung des Studiengangs zwischenzeitlich nicht ge?ndert haben.
Um den neuen Bescheid zu erhalten, registrieren Sie sich bitte erneut im Hochschulportal und reichen Sie eine Bewerbung für das gewünschte Semester ein. Das Portal ?ffnet Mitte Mai für das Wintersemester und Mitte November für das Sommersemester.
Bitte laden Sie Ihren bisherigen Zugangsbescheid im Abschnitt ?Sonstiges“ Ihrer Bewerbung hoch. Informieren Sie uns au?erdem per E-Mail, sobald Sie die neue Bewerbung abgeschlossen haben, damit wir diese bevorzugt bearbeiten k?nnen (master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de).
Falls Sie bereits vor der ?ffnung des Hochschulportals einen Visumstermin bei der Botschaft haben, k?nnen wir Ihnen auf Anfrage eine Bescheinigung ausstellen, dass Sie für das kommende Semester einen Zugang erhalten, aber aus technischen Gründen noch kein Bescheid erstellt werden kann (master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de).
Das Masterbewerbungsverfahren erfolgt nach einem Zugangssystem, d.h. jede*r, der die Voraussetzungen nach der geltenden Studien- und Fachprüfungsordnung (vorbehaltlich) erfüllt, erh?lt Zugang zum Masterstudiengang. Eine bestimmte Anzahl an Pl?tzen wird nicht vorgehalten.
Wenn Sie Zugang erhalten, müssen Sie deshalb nichts weiter unternehmen, au?er sich in der angegebenen Frist postalisch bei der Studierendenkanzlei ein- bzw. umzuschreiben (= Immatrikulation).
Wenn Sie das Studium an der Universit?t Bamberg nicht aufnehmen m?chten, müssen Sie nach dem Erhalt des Zugangsbescheids nichts weiter unternehmen.
Die in den Bescheiden gesetzten Vorbehalte bilden exakt die Zugangsvoraussetzungen der Studien- und Fachprüfungsordnungen ab. Sie k?nnen deshalb ganz unterschiedlicher Natur sein. Bitte beachten Sie, dass diese Vorbehaltsregelungen für die Studierendenkanzlei bindend sind und uns kein Ermessensspielraum zusteht.
Nachfolgend Beispiele einiger g?ngiger Vorbehaltsregelungen:
Nachweis der Zugangsvoraussetzungen nach dem ersten bzw. zweiten Fachsemester (mit Angabe einer Note): Sie müssen am Ende des ersten bzw. zweiten Fachsemesters des Masterstudienganges das Zeugnis Ihres grundst?ndigen Studiums in der Studierendenkanzlei im Original zur Einsicht vorlegen. Zum Zeitpunkt der Einschreibung muss Ihr grundst?ndiges Studium noch nicht abgeschlossen sein. Wenn der Vorbehalt eine zu erreichende Note definiert, muss diese zwingend erreicht worden sein.
Bitte beachten Sie: Aus verwaltungstechnischen Gründen muss das Zeugnis jeweils bis 31.01. bzw. 30.06 vorgelegt werden. Sie k?nnen sich andernfalls nicht zurückmelden! Wenn Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, nehmen Sie bitte 球探足球比分 mit der Studierendenkanzlei auf.
Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses & Gesamtnotenbest?tigung: Sie ben?tigen zur Einschreibung einen Nachweis darüber, dass Ihr Studium abgeschlossen ist. Zus?tzlich muss die endgültige Abschlussnote bereits feststehen und vermerkt sein!
Nachweis eines Abschlusses über 180 bzw. 240 ECTS: Sie ben?tigen zum Zeitpunkt der Einschreibung einen Nachweis, der die notwendige Anzahl an ECTS und das Bestehen des Studienganges ausweist.
Wenn Sie das Zeugnis Ihres grundst?ndigen Studiums nicht zum im Bescheid gesetzten Zeitpunkt vorlegen k?nnen, so werden Sie vom Studiengang exmatrikuliert, bis Sie den Abschluss nachweisen k?nnen.
Wenn Sie Ihr grundst?ndiges Studium mit einer schlechteren Note abschlie?en, als im Zugangsbescheid gefordert, verliert die Zugangsentscheidung ihre Gültigkeit und Sie werden vom Studiengang exmatrikuliert.
Nehmen Sie in jedem Falle 球探足球比分 mit uns auf!
Die Bescheinigung über die fiktive Gesamtnote weist den Durchschnitt Ihrer Leistungen aus, wobei alle noch ausstehenden Leistungen mit der Note 4,0 bewertet werden. Bitte erkundigen Sie sich beim Prüfungsamt Ihrer Hochschule, ob Sie eine solche Bescheinigung erhalten k?nnen. Sollte dies nicht der Fall sein, laden Sie beim Upload unter "fiktive Gesamtnote" nichts hoch. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen!
Wichtig: Bitte laden Sie hier nicht einfach Ihre Leistungsübersicht ein weiteres Mal hoch!
Einen Nachweis zwingend vorgeschriebener Fachkenntnisse müssen Sie nur führen, sofern sich diese nicht bereits aus Ihrer Leistungsübersicht ergeben. Reichen Sie in dieser Kategorie also nur zus?tzliche Bescheinigungen ein, beispielsweise wenn Sie einen zus?tzlichen Kurs im Rahmen eines Modulstudiums o.?. besucht haben.
Wichtig: Bitte laden Sie hier nicht einfach Ihre Leistungsübersicht ein weiteres Mal hoch!
Die Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Bewertungssytem erfolgt anhand der Bayerischen Formel:
x = 1 + 3 * ( Nmax - Nd / Nmax - Nmin)
Setzen Sie für Nmax die h?chste erreichbare Note ein
Setzen Sie für Nmin die unterste Bestehensnote ein
Setzen Sie für Nd die von Ihnen erreichte Note ein
Falls Sie Fragen haben zur Wohnungssuche, Visum oder den ersten Schritten an der Universit?t ist das Welcome Center für internationale Master Studierende für Sie zust?ndig. Bitte wenden Sie sich daher an: master.welcome-center(at)uni-bamberg.de.