H?ufig gestellte Fragen
Fragen zum Hochschulzugang
Das International Office führt eine Bewertung der ausl?ndischen Zeugnisse durch. Die Zeugnisbewertung erfolgt aufgrund der Informationsdatenbank anabin der Zentralstelle für ausl?ndisches Bildungswesen (ZAB).
Mithilfe der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) k?nnen internationale Studieninteressierte für eine erste Orientierung au?erdem prüfen, ob sie die Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland erfüllen.
Fragen zu Bewerbungsdokumenten
Nein, eine Apostille ist nicht notwendig.
Bei der Bewerbung genügt der einfache online Upload der Dokumente im Bewerbungsportal. Für die Immatrikulation werden jedoch amtlich beglaubigte Kopien ben?tigt!
Ja, wenn Sie bereits einen Bescheid über die Anerkennung Ihrer ausl?ndischen Zeugnisse (z.B. von einer Zeugnisanerkennungsstelle, uni-assist, etc.) haben.
Nein, wenn Sie noch keinen Bescheid über die Anerkennung Ihrer ausl?ndischen Zeugnisse haben.
Ja, wenn es Teil der Hochschulzugangsberechtigung ist, ansonsten nein.
Fragen zu Sprachkenntnissen
Ja, es gibt Master-Studieng?nge mit Englisch als Unterrichtssprache. Es gibt keine Bachelor-Studieng?nge mit Englisch als Unterrichtssprache.
Bei mehreren Studieng?ngen gibt es auch einige Kurse auf Englisch. Bei diesen Studieng?ngen ist die prinzipielle Unterrichtssprache jedoch Deutsch, so dass hierfür die DSH bzw. eine ?quivalente Deutschprüfung abgelegt werden muss.
Nein. Eine externe Teilnahme an der DSH (also ohne anschlie?endes Studium an der Universit?t Bamberg) ist an der Universit?t Bamberg leider nicht m?glich.
Nein. Die Teilnahme an Kursen ist nur für immatrikulierte Studierende m?glich. Dies gilt auch, wenn Sie nur an einzelnen (Sprach-) Kursen der Universit?t Bamberg teilnehmen m?chten.
Für eine Immatrikulation zur Teilnahme an Kursen ist eine vorherige Bewerbung notwendig:
- Wenn Sie nur für ein oder zwei Semester an der Universit?t Bamberg studieren m?chten, k?nnen Sie sich für ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussm?glichkeit bewerben. Voraussetzungen: mindestens Deutschniveau B2 und direkte (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung.
- Es gibt au?erdem einige kostenpflichtige Kurse, für die sich Gaststudierende bewerben k?nnen (Gaststudium). Wichtig: Sprachkurse sind ausgeschlossen; die Kurse gibt es nur für andere Wissensgebiete. Als Gaststudierender erh?lt man keinen Studierendenausweis; die Teilnahme an Prüfungen ist nicht m?glich.
Für die Bewerbung für grundst?ndige Studieng?nge müssen nur Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Für bestimmte Studienf?cher bzw. Studieng?nge sind jedoch teilweise weitere Fremdsprachenkenntnisse Voraussetzung. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung.
Welche Deutschkenntnisse jeweils für eine Bewerbung erforderlich sind, finden Sie in unseren Informationen ?Vor der Bewerbung: Voraussetzungen‘ -→ Erforderliche Deutschkenntnisse.
Welche Deutschprüfungen für eine direkte Zulassung zum grundst?ndigen Studium anerkannt werden, finden Sie in unseren Informationen ?Vor der Bewerbung: Voraussetzungen‘ -→ Erforderliche Deutschkenntnisse -→ Bewerbung zum Fachstudium.
Fragen zum Zeugnis über die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
Sie müssen dort Folgendes ausw?hlen:
- Hochschulreife: erworben in ?Au?erhalb Deutschlands‘
- Art der Hochschulreife: Sonstiger Erwerb der HZB im Ausland (fachgebundene Hochschulreife)
An der Universit?t Bamberg ist für folgende Bachelor-Studieng?nge der jeweils aufgeführte Schwerpunktkurs erforderlich:
- 球探足球比分: W-Kurs
- Politikwissenschaft: W-Kurs
- 球探足球比分: G-Kurs
- Wirtschaftsinformatik: W-Kurs
Für alle anderen Bachelor-Studieng?nge kontaktieren Sie uns bitte direkt.
An der Universit?t Bamberg werden au?erdem aktuell keine Bachelor-Studieng?nge angeboten, die dem M-Kurs (= Schwerpunktkurs für medizinische und biologische Studieng?nge) zugeordnet sind. Eine Bewerbung für Bachelor-Studieng?nge, die dem M-Kurs zugeordnet sind (z.B. Medizin usw.) ist daher an der Universit?t Bamberg nicht m?glich.
Wichtig: Mit einem absolvierten Zeugnis über die Feststellungsprüfung z.B. der Schwerpunktkurse TI und WW ist nur eine Bewerbung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften m?glich. Eine Bewerbung für Universit?ten ist somit leider nicht m?glich. Hierfür w?re ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs für Universit?ten notwendig.
Fragen zum Bewerbungsablauf
Eine Bewerbung zu einem Wintersemester k?nnen Sie frühestens ab Mitte Mai eines Jahres, eine Bewerbung zu einem Sommersemester frühestens ab Mitte November eines Jahres einreichen.
Eine Anrechnung vorangegangener Studienleistungen muss beim hierfür zust?ndigen Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienfachs der Universit?t Bamberg beantragt werden. Den Namen der zust?ndigen Professorin bzw. des zust?ndigen Professors finden Sie im Internet im Informationssystem der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg (UnivIS) unter:
- Prüfungsausschüsse
- entsprechenden Studiengang ausw?hlen
- Prüfungsausschussvorsitzende bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden des von Ihnen gewünschten Fachs ausw?hlen
Beim Lehramtsstudium (Staatsexamen) gilt dies nur bei nicht abgeschlossenem Studium aus dem Ausland.
Bei abgeschlossenem Lehramtsstudium (Staatsexamen) aus dem Ausland wendet man sich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Nein. Eine Zulassung ist nur unter den folgenden Bedingungen m?glich:
- Ihre Bewerbung muss erst form- und fristgerecht eingegangen sein.
- Sie müssen alle akademischen und sprachlichen Voraussetzungen (= Deutschkenntnisse) zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen.
Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen: nein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
Bei allen übrigen zulassungsfreien Studieng?ngen und -f?chern und bei einer Bewerbung zum Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung ist dies in Ausnahmef?llen m?glich. Das International Office entscheidet im Einzelfall, ob ein Nachreichen von Dokumenten m?glich w?re und wenn ja, bis wann.
Nein, Sie k?nnen den Antrag nur weiter bearbeiten oder nicht abgeben.
Im Bewerbungsportal ist nur die Bewerbung für das 1. Fachsemester m?glich.
Korrektur noch m?glich:
- Wenn Sie Ihren Bewerbungsantrag noch nicht abgegeben haben, k?nnen Sie Fehler korrigieren.
- Wenn Sie Ihren Antrag bereits abgegeben haben und er noch nicht bearbeitet wurde, k?nnen Sie Ihren Antrag zurückziehen und bearbeiten.
Korrektur nicht mehr m?glich:
- Wenn Sie Ihren Antrag bereits abgegeben haben und er bereits bearbeitet wurde, ist keine Korrektur mehr m?glich; Sie müssen dann einen neuen Antrag einreichen.
Fragen zum Studienbeginn
Genaue Informationen rund ums Studium finden internationale Studierende in unseren Informationen ?Formalit?ten‘ und ?Organisation‘. Darüber hinaus finden für neue Studierende vor Beginn des Studiums die Erstsemestereinführungstage (EET) mit umfangreichem Programm zur Orientierung statt.
Das International Office vermittelt nur für Austauschstudierende und DAAD- sowie BAYHOST-Stipendiaten Zimmer in einem Studierendenwohnheim (maximale Dauer: 2 Semester).
Allen anderen internationalen Studierenden kann das International Office bei der Unterkunftssuche leider nicht weiterhelfen.
Fragen zum Studium
Bei inhaltlichen Fragen zum gewünschten Studiengang k?nnen Sie sich an die Fachstudienberatung und/oder Zentrale Studienberatung wenden.
Nein, an der Universit?t Bamberg gibt es keine Studiengebühren. Für die Immatrikulation müssen jedoch alle Studierenden die obligatorischen Semesterbeitr?ge überweisen, die zur Finanzierung des Studierendenwerksbeitrags und des Semestertickets dienen.
Fragen zu zulassungsbeschr?nkten F?chern
- 球探足球比分 (1-Fach-Bachelor-180 ECTS, Vollzeit & Teilzeit), 1. Fachsemester
- Beratungslehrkraft (Lehramt Erweiterungsfach), 1. Fachsemester
Das International Office führt eine Notenberechnung der ausl?ndischen Zeugnisse durch. Die Notenberechnung erfolgt aufgrund des Beschlusses der Zentralstelle für ausl?ndisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) → Notenberechnung → Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausl?ndischen Hochschulzugangszeugnissen.
Bei zulassungsbeschr?nkten F?chern gibt es keine bestimmte Notengrenze. Vielmehr gibt es eine limitierte Anzahl Pl?tze, und diese Pl?tze werden an die Bewerberinnen und Bewerber mit den jeweils besten Noten vergeben.
Fragen zur Immatrikulation
Eine amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie, indem Sie Ihre Originaldokumente einer Beh?rde vorlegen, die amtliche Beglaubigungen fertigen darf. Nach Vergleich mit den Originaldokumenten kommt auf die entsprechende Kopie des jeweiligen Dokuments (1) ein Original-Siegelabdruck der Beh?rde sowie (2) die Original-Unterschrift der Person, die das Originaldokument mit der Kopie verglichen hat.
Dies nennt man eine amtliche Beglaubigung.
WICHTIG: Wird eine amtlich beglaubigte Kopie erneut kopiert bzw. gefaxt oder als eingescanntes Dokument per E-Mail verschickt, handelt es sich um keine weitere amtlich beglaubigte Kopie, sondern um eine einfache Kopie, und kann somit nicht anerkannt werden.