H?ufig gestellte Fragen

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur bei einer Bewerbung für:

  • grundst?ndiges Studium (Bachelor, Lehramt)
  • Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung
  • Kurzzeitstudium ohne Abschlussm?glichkeit
  • Studienkolleg

Eine Anrechnung vorangegangener Studienleistungen muss beim hierfür zust?ndigen Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienfachs der Universit?t Bamberg beantragt werden. Den Namen der zust?ndigen Professorin bzw. des zust?ndigen Professors finden Sie im Internet im Informationssystem der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg (UnivIS) unter:

  • Prüfungsausschüsse
  • entsprechenden Studiengang ausw?hlen
  • Prüfungsausschussvorsitzende bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden des von Ihnen gewünschten Fachs ausw?hlen

Beim Lehramtsstudium (Staatsexamen) gilt dies nur bei nicht abgeschlossenem Studium aus dem Ausland.

Bei abgeschlossenem Lehramtsstudium (Staatsexamen) aus dem Ausland wendet man sich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Falls Sie sich in den letzten zwei Semestern beim International Office beworben haben, werden Ihre Bewerbungsunterlagen für maximal ein Jahr aufbewahrt. Bereits vorhandene Dokumente, die den Anforderungen der Bewerbungscheckliste entsprechen, müssen bei einer erneuten Bewerbung nicht noch einmal eingereicht werden. Bitte geben Sie bei einer erneuten Bewerbung an, zu welchem Semester Sie sich genau beworben hatten.

Ja, es gibt Master-Studieng?nge mit Englisch als Unterrichtssprache. Es gibt keine Bachelor-Studieng?nge mit Englisch als Unterrichtssprache.

Bei mehreren Studieng?ngen gibt es auch einige Kurse auf Englisch. Bei diesen Studieng?ngen ist die prinzipielle Unterrichtssprache jedoch Deutsch, so dass hierfür die DSH bzw. eine ?quivalente Deutschprüfung abgelegt werden muss.

Nein. Eine externe Teilnahme an der DSH (also ohne anschlie?endes Studium an der Universit?t Bamberg) ist an der Universit?t Bamberg leider nicht m?glich.

Nein. Die Teilnahme an Kursen ist nur für immatrikulierte Studierende m?glich. Dies gilt auch, wenn Sie nur an einzelnen (Sprach-) Kursen der Universit?t Bamberg teilnehmen m?chten.

Für eine Immatrikulation zur Teilnahme an Kursen ist eine vorherige Bewerbung notwendig:

  • Wenn Sie nur für ein oder zwei Semester an der Universit?t Bamberg studieren m?chten, k?nnen Sie sich für ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussm?glichkeit bewerben. Voraussetzungen: mindestens Deutschniveau B2 und direkte (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung.
  • Es gibt au?erdem einige kostenpflichtige Kurse, für die sich Gaststudierende bewerben k?nnen (Gaststudium). Wichtig: Sprachkurse sind ausgeschlossen; die Kurse gibt es nur für andere Wissensgebiete. Als Gaststudierender erh?lt man keinen Studierendenausweis; die Teilnahme an Prüfungen ist nicht m?glich.

Nein. Eine Zulassung ist nur unter den folgenden Bedingungen m?glich:

  • Ihre Bewerbung muss erst form- und fristgerecht per Post eingegangen sein.
  • Sie müssen alle akademischen und sprachlichen Voraussetzungen (= Deutschkenntnisse) zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen.

Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen: nein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

Bei allen übrigen zulassungsfreien Studieng?ngen und -f?chern und bei einer Bewerbung zum Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung ist dies nur in Ausnahmef?llen m?glich. Das International Office entscheidet im Einzelfall, ob ein Nachreichen von Dokumenten überhaupt m?glich w?re und wenn ja, bis wann.

Nein. In der Regel kann man sich nur für einen Bachelor-Studiengang bewerben.

Ausnahmen:

  • Wenn man sich für einen an der Universit?t Bamberg zulassungsbeschr?nkten Bachelor-Studiengang im ?rtlichen Vergabeverfahren bewirbt, darf man sich zus?tzlich für maximal einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang bewerben.
  • Im Portal von hochschulstart k?nnen Sie sich für alle zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge gleichzeitig bewerben.

Für folgende F?lle ist der Zeugnisanerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule Pflicht:

  • Wenn einer der Punkte hierzu aus der Bewerbungscheckliste auf Sie zutrifft.
  • Falls Unklarheit über die Bewertung Ihrer Zeugnisse (?Zweifelsfall‘) besteht, und Sie aufgefordert werden, Ihre Zeugnisse an die Zeugnisanerkennungsstelle zu schicken.

Eine amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie, indem Sie Ihre Originaldokumente einer Beh?rde vorlegen, die amtliche Beglaubigungen fertigen darf. Nach Vergleich mit den Originaldokumenten kommt auf die entsprechende Kopie des jeweiligen Dokuments (1) ein Original-Siegelabdruck der Beh?rde sowie (2) die Original-Unterschrift der Person, die das Originaldokument mit der Kopie verglichen hat.
 
Dies nennt man eine amtliche Beglaubigung.
 
WICHTIG: Wird eine amtlich beglaubigte Kopie erneut kopiert bzw. gefaxt oder als eingescanntes Dokument per E-Mail verschickt, handelt es sich um keine weitere amtlich beglaubigte Kopie, sondern um eine einfache Kopie, und kann somit für eine Bewerbung nicht anerkannt werden.

Das International Office vermittelt nur für Austauschstudierende und DAAD- sowie BAYHOST-Stipendiaten Zimmer in einem Studierendenwohnheim (maximale Dauer: 2 Semester).

Allen anderen internationalen Studierenden kann das International Office bei der Unterkunftssuche leider nicht weiterhelfen.

Detaillierte Informationen zur Unterkunftssuche.

Falls (1) Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, (2) Sie Ihr Studium nicht aufnehmen bzw. (3) Ihr Studium beendet haben, werden Ihre Unterlagen ein Jahr nach Ihrer Bewerbung bzw. nach Ihrem Ausscheiden vernichtet.