Wie bewerbe ich mich?

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur bei einer Bewerbung für:

  • grundst?ndiges Studium (Bachelor, Lehramt)
  • Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung
  • Kurzzeitstudium ohne Abschlussm?glichkeit
  • Studienkolleg

Bewerbungscheckliste International Office

Wichtig!

Bei der Bewerbung genügt der digitale Upload Ihrer Dokumente. Bei der Immatrikulation werden jedoch amtlich beglaubigte Kopien der Dokumente ben?tigt!

Online-Bewerbung 

  • Erfolgreich durchgeführte Online-Bewerbung im Bewerbungsportal
    → Bewerbung für das Wintersemester 2025/26: ab Mitte Mai 2025 m?glich; Bewerbungsfrist: 15. Juli 2025

Folgende Dokumente müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden: 

  • Lebenslauf (lückenlos bis einschlie?lich zum Zeitpunkt der Bewerbung)
  • Personalausweis oder Reisepass (nur die Angaben zu Name & Geburtsdatum)
    → ?bersetzung des Personalausweises erforderlich, falls die Angaben zu Name & Geburtsdatum nicht auf Deutsch oder Englisch sind
  • Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren: Lückenlose Nachweise über die bisher besuchten Hochschulen, z.B. s?mtliche Studienbescheinigungen, Studienverlaufsbescheinigungen oder Exmatrikulationsbescheinigungen
  • APS-Zertifikat, wenn Ihre Zeugnisse aus einem der folgenden L?nder stammen:
    1. China (APS Peking), 2. Indien (APS New Delhi), 3. Vietnam (APS Hanoi)
    → Zus?tzlich: Nachweis von TestAS, falls im APS-Zertifikat angegeben ist, dass Sie an TestAS teilgenommen haben
    Wenn:
    - Sie ein APS-Zertifikat mit ?Fachbindung: fachorientierte F?cherwahl‘ haben und
    - Sie sich für ein anderes als Ihr bisheriges Studienfach bewerben m?chten und
    - Sie nach Erhalt Ihres APS-Zertifikats Ihren Bachelor beendet haben,
    Dann:
    • ist au?erdem ein neues APS-Zertifikat erforderlich, das die Bewertung Ihres Bachelor-Abschlusses beinhaltet (?Nachzertifizierung‘).
  • Nur wenn Sie dies bereits beantragt und erhalten haben: Zeugnisanerkennungsbescheid einer Zeugnisanerkennungsstelle (z.B. der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule)
  • Wenn eine andere Person als Sie Informationen zum Status der Bewerbung erhalten m?chte: Vollmacht → aus Datenschutzgründen erforderlich; Muster für eine Vollmacht(5.1 KB, 1 Seite))

Folgende Dokumente müssen als (ausl?ndisches) Originaldokument & ?bersetzung im Bewerbungsportal hochgeladen werden (?bersetzung nicht notwendig, wenn das Dokument auf Englisch ausgestellt wurde):

  • Schulabschlusszeugnis: Urkunde & Notenliste
  • Wenn Sie bereits im Ausland studiert haben:
    • Hochschulaufnahmeprüfung (falls zutreffend)
    • Notenlisten aller Studiensemester
  • Wenn Sie bereits ein Studium im Ausland abgeschlossen haben:
    • Urkunde des Universit?tsabschlusses (z.B. Bachelor-Urkunde)
  • Deutschnachweise (vollst?ndiger Nachweis aller Best?tigungen): hieraus muss das Niveau der Deutschkenntnisse gem?? dem Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen (GER) hervorgehen
    • Welche Deutschnachweise akzeptiert werden, finden Sie in der ?bersicht.
    • Wichtig: Wenn Ihre Deutschnachweise aus dem Iran stammen: Es werden nur Bescheinigungen des Goethe-Instituts (DSIT) und des ?sterreichischen Kulturforums (?KF) akzeptiert!
  • Wenn Sie in Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg absolviert haben: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung, einschlie?lich der dazugeh?rigen Einzelnotenübersicht
  • Falls sich Ihr Name ge?ndert haben sollte: Nachweis über die Namens?nderung (z.B. bei Heirat durch die Heiratsurkunde)

?bersetzungen

Für Dokumente in englischer Sprache ist keine ?bersetzung erforderlich.

Für Dokumente in anderen Sprachen ist eine offizielle ?bersetzung in die deutsche Sprache erforderlich. Die ?bersetzung muss vom Original-Dokument angefertigt werden. Liste der allgemein beeidigten und ?ffentlich bestellten ?bersetzerinnen und ?bersetzer in Deutschland.


Bewerbungsfristen International Office

Es gelten folgende Bewerbungsfristen:

  • Bewerbung zu einem Sommersemester: 15. Januar
  • Bewerbung zu einem Wintersemester: 15. Juli

Zu diesen Terminen muss die vollst?ndige Bewerbung bereits im International Office eingegangen sein. Es gilt nicht der Poststempel. Versp?tet eingegangene Zulassungsantr?ge bzw. hierfür notwendige Angaben bzw. erforderliche Dokumente werden abgelehnt.

Eine Bewerbung zu einem Wintersemester k?nnen Sie frühestens ab Mitte Mai eines Jahres, eine Bewerbung zu einem Sommersemester frühestens ab Mitte November eines Jahres einreichen. Früher eingereichte Bewerbungen k?nnen daher leider nicht akzeptiert bzw. bearbeitet werden.


Wo bewerbe ich mich?

Die Universit?t Bamberg ist nicht Mitglied bei www.uni-assist.de.

Personen mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen sich beim International Office bewerben (au?er für Master-Studieng?nge); dies gilt auch, falls zus?tzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt:

  • Bewerbung für grundst?ndige Studieng?nge (Bachelor, Lehramt); Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung; Kurzzeitstudium ohne Abschlussm?glichkeit; Studienkolleg: Erstanfragen nur über 球探足球比分formular, E-Mail nur für bereits eingereichte Bewerbungen
  • Bewerbung für eine Promotion: Herr Dr. Andreas Weihe, E-Mail: andreas.weihe(at)uni-bamberg.de
    ? Bitte dort nach den genauen Bewerbungsmodalit?ten und -fristen fragen

Für folgenden Fall müssen Sie sich zus?tzlich online bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben (gilt nur für Personen mit direkter Hochschulzugangsberechtigung, nicht bei Bewerbungen zum Studienkolleg München):

  • Sie m?chten sich für den 1-Fach-Bachelor-Studiengang 球探足球比分 für das 1. Fachsemester bewerben.

Achtung! Bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen zu den Bewerbungsfristen der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. unserer Bewerbungscheckliste.

Für folgende F?lle müssen Sie sich bei der Studierendenkanzlei bewerben:

  • Bewerbung für einen Master-Studiengang (hier geht es zur Master-Bewerbung), E-Mail: master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
  • Bewerbung als Bildungsinl?nderin bzw. Bildungsinl?nder: Sie haben Ihr Abitur (Allgemeine Hochschulreife) in Deutschland oder an einer anerkannten deutschen Auslandsschule erworben (Sie besitzen die deutsche oder eine ausl?ndische Staatsangeh?rigkeit).
    WICHTIG: Personen mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit, die ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) besitzen, müssen sich beim International Office bewerben!
  • Bewerbung mit deutscher Staatsangeh?rigkeit: Sie besitzen die deutsche Staatsangeh?rigkeit, oder Sie haben die deutsche und eine ausl?ndische Staatsangeh?rigkeit. Ist die Muttersprache nicht Deutsch, so muss zuvor die DSH bzw. eine ?quivalente Deutschprüfung nachgewiesen werden.

Studienangebot

?bersicht der aktuell angebotenen Studieng?nge und Studienf?cher.

Bei der Zentralen Studienberatung und/oder Fachstudienberatung erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Studieng?ngen.

Im Informationsverzeichnis UnivIS finden Sie eine ?bersicht über alle Lehrveranstaltungen im jeweiligen Semester sowie ein Personen-, Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Universit?t Bamberg.

Die Universit?t Bamberg bietet verschiedene Studieng?nge an, die auf den Lehrberuf an ?ffentlichen Schulen in Deutschland vorbereiten; ?bersicht.
 
Nachfolgend finden Sie n?here Informationen zu den jeweiligen Lehramtsstudieng?ngen:

Grunds?tzlich besteht in allen angebotenen Studienf?chern die M?glichkeit zur Promotion. Ausführliche Informationen und Unterstützung.

Zulassungsbeschr?nkungen ?Numerus Clausus“ (NC) und Vergabe von Studienpl?tzen

Bei zulassungsbeschr?nkten F?chern ist die Anzahl der verfügbaren Studienpl?tze limitiert. Welche F?cher eine Zulassungsbeschr?nkung haben, finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Studieng?nge.

Die ausl?ndischen Noten werden in eine deutsche Durchschnittsnote umgerechnet. Die Studienpl?tze werden an die Personen mit dem jeweils besten Notendurchschnitt vergeben.

An der Universit?t Bamberg sind 5 % der zulassungsbeschr?nkten Studienpl?tze für Personen vorgesehen, die nicht aus EU- oder EWR-Staaten stammen.


H?ufig gestellte Fragen