Russisch - Lehramt an Gymnasien

Art des Studiums

Russisch als Unterrichtsfach
grundst?ndiges Studium für das Lehramt an Gymnasien

Gegenstand des Fachs


 

Das Erlernen slawischer Sprachen, ihrer Struktur und Geschichte, das Studium wichtiger Werke ihrer Literatur und Volksdichtung vor dem Hintergrund der jeweiligen politischen Geschichte und Kulturgeschichte erm?glichen eine erfolgreiche und friedliche Zusammenarbeit mit den Staaten des slavischen Sprachraums. Die Vermittlung dieser Kompetenzen setzt sich das Fach Slavistik nicht zuletzt aufgrund der vielf?ltigen geschichtlichen und kulturellen Verflechtungen zwischen Deutschland und diversen slavischen L?ndern zum Ziel. Die Slavistik (früher: Slavische Philologie) hat also die Sprachen und Literaturen, die Volksdichtung früherer Epochen sowie die medienübergreifenden Erscheinungsformen kultureller ?berlieferung (Film, Radio, Fernsehen, o.?.) zum Gegenstand. Das Studium des Fachs "Russisch" für Lehramt an Gymnasien umfasst dabei die Bereiche Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Landeskunde/Kulturwissenschaft, Sprachpraxis sowie Fachdidaktik.

Berufs- und T?tigkeitsfelder
von Absolventinnen und Absolventen

Das mit der Ersten Lehramtsprüfung (Staatsexamen) abzuschlie?ende Studium ist Voraussetzung für die ?bernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Gymnasien und die sp?tere Einstellung im ?ffentlichen und privaten Schulwesen.

Studienaufbau

modulare Studienstruktur mit Erster Lehramtsprüfung (Staatsexamen)

vorgeschriebene Praktika

ein achtw?chiges Betriebspraktikum, ein dreiw?chiges Orientierungspraktikum, ein studienbegleitendes p?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, sowie ein einsemestriges studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem der gew?hlten Unterrichtsf?cher.

Auslandsstudium

Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europ?ischen und au?ereurop?ischen Hochschulen m?glich. Weiterführende Informationen zu Austauschprogrammen finden Sie beim International Office.

Regelstudienzeit

9 Semester

Studienbeginn

zum Wintersemester und Sommersemester m?glich

Fremdsprachenkenntnisse

Zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung müssen gesicherte Kenntnisse auf dem Niveau B1 des "Gemeinsamen europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen" in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden.

Zulassungsbeschr?nkung

nein

besondere
Zulassungsvoraussetzungen

keine

Einschreibung

Informationen zur Einschreibung

Fachstudienberatung

Liste der Fachstudienberatungen

Fachschaft / Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates

Fachschaft

Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates

Studien- und Prüfungsordnungen

zu den Studien- und Prüfungsordnungen

zur LPO I vom 13.03.2008:

Kultusministerium

Modulhandbuch

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Vorlesungsverzeichnis

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Allgemeine Informationen

Zentrale Studienberatung