BMFTR-Richtlinie zur F?rderung von Projekten zum Thema ?Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige St?dte und Regionen“ (Frist Projektskizzen: 17. November 2025)
Die Hochschulen sollen hierbei als Innovationslabore fungieren. Konkret sollen die Projekte erm?glichen, an Hochschulen sowie bei st?dtischen und regionalen Partnern beispielsweise Treibhausgas-Emissionen zu senken, Fl?chen- und Ressourcenverbrauch zu reduzieren, Biodiversit?t zu schützen und Klimaanpassung zu verbessern sowie dies mit hoher Lebensqualit?t, lokaler Resilienz und nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung vor Ort zu verbinden. Hierbei gilt es insbesondere, zielführende institutionenübergreifende Governanceprozesse zu erproben, rechtliche Hürden zu überwinden und vorhandene Budgets für nachhaltige Transformationsprojekte zu priorisieren.
Gef?rdert werden regionale Verbundprojekte, in denen die Hochschule die Verbundkoordination übernimmt. In der Regel sollen sich Verbünde aus maximal fünf Verbundpartnern zusammenschlie?en. Besonders erwünscht ist eine Beteiligung der jeweiligen Kommune im Verbund. Jede Hochschule darf nur in einem Projekt die Verbundkoordination übernehmen. Die Verbundprojekte sollen durch ein wissenschaftliches Begleitprojekt flankiert werden.
Die Verbundprojekte haben eine Laufzeit von drei Jahren, das wissenschaftliche Begleitprojekt bis zu vier Jahre. Zuwendungen an Hochschulen, die in den nichtwirtschaftlichen Bereich fallen, k?nnen mit bis zu 100 Prozent gef?rdert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 Prozent gew?hrt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projekttr?ger bis zum 17. November 2025 über das Antragsportal ?easy-Online“ vorzulegen.
Die vollst?ndige Bekanntmachung k?nnen Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-20-bekanntmachung-hochschulen.html einsehen.