BMFTR-Richtlinie zur F?rderung von Forschungsprojekten zum Thema ?Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsf?hige Gesellschaft“ (Frist Projektskizzen: 30. November 2025)
Ziel der vorliegenden Richtlinie ist die Erg?nzung der bisherigen F?rderung um Forschungsprojekte, die zum einen das konkrete Anwendungspotenzial von Kulturerbe-Forschung und die Inwertsetzung von Kulturerbe zur Bew?ltigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen, zum anderen aber auch die Gef?hrdung durch (politische) Instrumentalisierung von Kulturerbe in den Blick nehmen.
Gef?rdert werden interdisziplin?re Einzel- und Verbundprojekte, die sich anhand konkreter Beispiele und zusammen mit Praxispartnern mit entsprechend konkreten Anwendungspotenzialen für unsere Gegenwart und Zukunft auseinandersetzen. Die F?rderlaufzeit betr?gt max. drei Jahre. Zuwendungen an Hochschulen für Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich werden mit bis zu 100 % gef?rdert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gew?hrt.
Sowohl bei Verbund- als auch bei Einzelprojekten muss die Federführung bei einer geistes- oder sozialwissenschaftlichen Einrichtung liegen. Forschung, die ausschlie?lich der Bewahrung von Kulturerbe dient, reine Restaurierungsforschung, reine Digita?lisierungsans?tze sowie Produktentwicklung k?nnen im Rahmen der F?rderrichtlinie prinzipiell nicht gef?rdert werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projekttr?ger bis zum 30. November 2025 elektronisch über das Portal ?easy-Online“ vorzulegen.
Den Text der F?rderrichtlinie k?nnen Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-28-bekanntmachung-kulturerbe.html einsehen. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 31. Oktober 2025 bei Z/FFT zu melden.