Nachkorrektur für Klausuren des WS 2025/26
Antr?ge auf Nachkorrektur (Remonstration) für die Klausuren des WS 2025/26 reichen Sie bitte bis Dienstag, den 26.05.2026 ein . Der Antrag ist per E-Mail unter Angabe von Name, Studiengang, Matrikelnummer und Klausurtitel im Sekretariat einzureichen.
Hinweise zur Remonstration:
Für eine Remonstration ist es erforderlich, dass Sie eine substantiierte Behauptung einer mangelhaften Korrektur vorbringen. Eine Remonstration ist insbesondere bei angeblichen Rechtsfehlern nur dann substantiiert, wenn Sie eine Belegstelle (Kommentar, Aufsatz) für Ihre Meinung anführen k?nnen. Die blo?e pauschale Behauptung einer schlechten Korrektur oder anderer Wertungsm?glichkeit ist nicht substantiiert und führt zur Unzul?ssigkeit der Remonstration.