Klausuren des SS 2025: Nachkorrekturantr?ge

Antr?ge auf Nachkorrektur (Remonstration) für die Klausuren des SS 2025 sind bis 17.11.2025 einzureichen. Der Antrag ist per E-Mail  unter Angabe von Name, Studiengang, Matrikelnummer und Klausurtitel im Sekretariat einzureichen.

Hinweise zur Remonstration:

Für eine Remonstration ist es erforderlich, dass Sie eine substantiierte Behauptung einer mangelhaften Korrektur vorbringen. Eine Remonstration ist insbesondere bei angeblichen Rechtsfehlern nur dann substantiiert, wenn Sie eine Belegstelle (Kommentar, Aufsatz) für Ihre Meinung anführen k?nnen. Die blo?e pauschale Behauptung einer schlechten Korrektur oder anderer Wertungsm?glichkeit ist nicht substantiiert und führt zur Unzul?ssigkeit der Remonstration.