Ansprechstelle für Fragen des Schutzes vor Sexualisierter Bel?stigung und Gewalt

Die Universit?t Bamberg m?chte für all ihre Angeh?rigen ein respektvolles und rücksichtsvolles Studien- und Arbeitsklima schaffen.

Deshalb werden sexualisierte Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt nicht geduldet, sondern entsprechend belangt, da es unsere Pflicht ist, die Angeh?rigen der Universit?t vor sexualisierten Grenzverletzungen zu schützen.

Dies ist auch in der Richtlinie ?Grenzen wahren“(425.9 KB) verankert, die als Leitlinie für ein wertsch?tzendes Miteinander an der Universit?t Bamberg dient.

Was sind sexualisierte Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt?

Sexualisierte Diskriminierungen und Gewalt sind Formen der Geschlechterdiskriminierung, Verst??e gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Angriffe auf die Würde und Pers?nlichkeitsrechte der Betroffenen.

Sexualisierte Bel?stigung ist ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, welches bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Sexualisierte Gewalt bezeichnet alle Handlungen, die das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Menschen verletzen.

Sexualisierte Bel?stigung und Gewalt drücken sich insbesondere – aber nicht ausschlie?lich – in folgenden Handlungen aus:

  • entwürdigende sexualisierte Bemerkungen über Personen oder deren K?rper
  • Zeigen und sichtbares Anbringen von entwürdigenden, sexualisierten, pornografischen Darstellungen
  • sexuell herabwürdigende Gesten, Aufforderungen oder Verhaltensweisen
  • unangebrachte und/oder unerwünschte K?rperkontakte
  • Exhibitionismus
  • gewaltsame k?rperliche ?bergriffe

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Grenzen verletzt wurden oder sich eine Person Ihnen gegenüber verletzend verhalten hat, dann ist Ihr Gefühl richtig. Sie müssen sich dafür nicht rechtfertigen. Sie sind nie schuld an übergriffigem Verhalten.

Wenn Sie sexualisierte Diskriminierung, Bel?stigung oder Gewalt erfahren haben, m?chten wir Sie zu folgenden Schritten ermutigen:

  • Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson und sprechen Sie mit ihr über das Erlebte.
  • Zeigen Sie der bel?stigenden Person – sofern es Ihnen m?glich ist – klar Ihre Grenzen auf und machen Sie deutlich, dass Sie das bel?stigende Verhalten nicht tolerieren.
  • Dokumentieren Sie die Vorf?lle. Sichern Sie E-Mails, Dokumente, Chatverl?ufe usw. an einem gesicherten Ort.
  • Nehmen Sie eine Beratung in Anspruch. Sowohl innerhalb als auch au?erhalb der Universit?t stehen Ihnen geschulte Ansprechpersonen zur Verfügung. Genauere Informationen finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.

In einer akuten Bedrohungssituation gilt:

  • Signalisieren Sie Ihre Grenzen, begeben Sie sich aber nicht in Gefahr.
  • Halten Sie Distanz zu der bel?stigenden Person.
  • Fordern Sie umstehende Personen zur (Mit-)Hilfe auf.
  • Rufen Sie umgehend die Polizei (110), wenn Sie das Gefühl haben, dass die Situation eskaliert.

An der Universit?t Bamberg k?nnen Sie sich an geschulte Ansprechpersonen wenden, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Cindy Str?mel-Scheder (keine Pronomen & sie/ihr)

Ansprechperson Antidiskriminierung

Ansprechperson für Fragen des Schutzes vor sexualisierter Bel?stigung und Gewalt

Mail: sbg(at)uni-bamberg.de

Gleichstellungsbeauftragte

zust?ndig für das wissenschaftsstützende Personal der Universit?t

Dr. Katharina Kanitz & Romy Hartmann

Web: /gleichstellungsbeauftragte

Mail: gleichstellungsbeauftragte(at)uni-bamberg.de

 

Alle Anfragen werden strikt vertraulich behandelt.

In einem Beratungsgespr?ch wird der Sachverhalt aufgenommen und es wird gemeinsam er?rtert, welche weiteren Schritte m?glich sind. Gern k?nnen Sie von einer Vertrauensperson begleitet werden. Sie allein entscheiden, welche weiteren Ma?nahmen folgen sollen.

Alle Informationen, die mit den Ansprechpersonen bei Sexualisierter Bel?stigung und Gewalt geteilt werden, unterliegen dem Datenschutz.

Es werden keine Informationen an andere Stellen der Universit?t weitergeleitet. Sofern andere Universit?tsorgane in eine Beratung oder Beschwerde involviert werden sollen, geschieht dies ausschlie?lich mit schriftlichem Einverst?ndnis der betroffenen Person.

Auf Wunsch k?nnen Betroffene bei nachfolgenden Vermittlungs- und Schlichtungsgespr?chen unterstützt und bei Beschwerdeverfahren begleitet werden.

Ein sensibler Umgang mit sexualisierter Bel?stigung und Gewalt ist ein Zeichen von Führungsqualit?t. Sexualisierte Grenzüberschreitungen dürfen von Vorgesetzten nicht toleriert, bagatellisiert oder ignoriert werden. Wenn Sie Grenzüberschreitungen erkennen oder von Mitarbeiter*innen um Hilfe gebeten werden, müssen Sie t?tig werden. Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollen, wenden Sie sich an die angegebenen Beratungsstellen.

  • Bewahren Sie Ruhe. Seien Sie einfühlsam und h?ren Sie zu.
  • Nehmen Sie Schilderungen von Grenzverletzungen, sexualisierter Bel?stigung und sexualisierter Gewalt immer ernst.
  • Behandeln Sie alle Gespr?che vertraulich.
  • Fordern Sie keine Rechtfertigungen ein.
  • Ermutigen Sie die betroffene Person, bei einer fachlich geeigneten Stelle Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
  • Initiieren Sie keine weiteren Schritte ohne das Einverst?ndnis der betroffenen Person. Die betroffene Person entscheidet, welche Schritte unternommen werden sollen.
  • Ergreifen Sie - sofern notwendig - Ma?nahmen zum Schutz der betroffenen Person.
  • Beziehen Sie klar Stellung gegen jede Form von Grenzüberschreitung. Machen Sie in Ihrem Arbeitsumfeld deutlich, dass sexualisierte Bel?stigung und Gewalt nicht toleriert werden.
  • Setzen Sie sich für die F?rderung eines respektvollen und Grenzen-wahrenden Umgangs untereinander ein.

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Nehmen Sie jede Form von bel?stigendem Verhalten ernst.
  • Bieten Sie Ihre Unterstützung an, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu begeben.
  • Unternehmen Sie nichts ohne das Einverst?ndnis der betroffenen Person.
  • Rufen Sie in einer akuten Bedrohungssituation unmittelbar die Polizei (110).

Online-Handreichung “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” der bukof

In der Online-Handreichung “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) finden sich Informationen, Hilfestellung und Materialien.

Die Kommission “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” zielt auf den Abbau von Benachteiligungen von Frauen im Studium und im Berufsleben durch sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen. Sie setzt sich dafür ein, dass Ma?nahmen zur Pr?vention und die Etablierung ad?quater Interventionsm?glichkeiten umgesetzt werden.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Eine Beratung kann sowohl Online als auch unter der Telefonnummer 08000 116 016 in Anspruch genommen werden. Eine Beratung ist anonym, kostenfrei und rund um die Uhr m?glich.

Notruf bei sexualisierter Gewalt

Der Notruf bei sexualisierter Gewalt richtet sich an Frauen, M?nner und Kinder, die sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben.

Luitpoldstra?e 28
96052 Bamberg
Telefon: 0951 30 94 33 41
Mail: notruf(at)skf-bamberg.de 

Frauenhaus

Beratung und Unterkunft für bedrohte und misshandelte Frauen. Die 球探足球比分aufnahme ist rund um die Uhr telefonisch m?glich.

Telefon: 0951 5 82 80
Mail: frauenhaus(at)skf-bamberg.de 

Caritas: Allgemeine Soziale Beratung Bamberg

Geyersw?rthstr. 2
96047 Bamberg
Telefon: 0951 29957 20

Mail: soziale.beratung.bamberg(at)caritas-bamberg-forchheim.de 

Der WEISSE RING e.V.

Der WEISSE RING e.V. unterstützt Opfer von Gewalt und Kriminalit?t durch vielf?ltige Beratungsangebote. Eine Beratung kann sowohl online als auch telefonisch unter der 116 006 in Anspruch genommen werden.

Polizei Oberfranken

Bei den Mitarbeiter*innen der Polizei Oberfranken k?nnen Sie eine vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen.