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Auslandsaufenthalt & Anerkennung

Im Rahmen des Studiums der F?cher der Romanistik sollte unbedingt ein l?ngerer zusammenh?ngender Aufenthalt im Ausland verbracht werden.

Dazu bieten sich an:

  • ein einj?hriges oder einsemestriges Studium an einer ausl?ndischen Universit?t
  • eine Lehrassistentent?tigkeit an einer der Partneruniversit?ten, eine Lehrassistentent?tigkeit an einer Schule , z.B. auf Vermittlung des P?dagogischen Austauschdienstes (PAD) 
  • ein mindestens dreimonatiger Aufenthalt im Lande, z.B. in Verbindung mit einem Praktikum.

Für die Beratung, insbesondere im Hinblick auf Stipendienm?glichkeiten, speziell also Erasmus, Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Fulbright, BAf?G und die Auslandspraktikumsf?rderung, ste?hen Ihnen das International Office und die Lehrenden zur Verfügung.

Die Universit?t Bamberg unterh?lt Austauschprogramme für Studierende mit etwa 300 Hochschulen in über 60 L?ndern.

Bei Fragen zu den verschiedenen M?glichkeiten stehen Ihnen der Koordinator für Austauschprogramme, die Lehrenden und das Akademische Auslandsamt zur Verfügung. Für einen Auslandsaufenthalt gibt es spezielle F?rderm?glichkeiten, welche auf der Seite des Auslandsamtes aufgeführt werden.

Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen

Sie k?nnen sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Bamberger Studium anrechnen lassen. Dazu ist es n?tig, dass Sie vor dem Auslandsaufenthalt eine Anerkennungsvereinbarung / Learning Agreement mit den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern an der Universit?t Bamberg treffen, das anschlie?end überprüft wird. Diese 球探足球比分aufnahme ist auch wichtig, um Hin?weise für die Kurswahl im Ausland zu erhalten und Fragen der Anerkennung kl?ren zu k?nnen.

Der Koor?dinator für Aus?tausch?programme der Fakult?t GuK, über den die Anrechnung / Anerkennung immer l?uft, hilft Ihnen bei diesen Schritten und h?lt aus?führliche Informationen und alle n??tigen For?mulare bereit.

Anrechnung des Auslandsaufenthalts auf die Fachsemesterzahl

Die an einer ausl?ndischen Universit?t erbrachten Leistungen k?nnen auf Antrag und nach ?berprüfung durch die Fachvertreter als Pflichtveranstaltungen anerkannt werden. Ist eine An?er?kennung von ausl?ndischen Leistungen geplant, sollte noch vor dem Auslandsauf?ent?halt 球探足球比分 mit den jeweils fachlich zust?ndigen Bamberger Lehrenden auf?genommen wer?den, um Hin?weise für die Kurswahl im Ausland zu erhalten. Der Koor?dinator für Aus?tausch?pro?gramme der Fakult?t GuK, über den die Anrechnung / Anerkennung immer l?uft, hilft Ihnen bei diesen Schritten und h?lt aus?führliche Informationen und alle n??tigen For?mulare bereit.

Ein zus?tzlicher Vorteil eines Auslandsaufenthaltes liegt in der Auswirkung von Anerkennun?gen auf die Fachsemesterzahl: Auslandssemester werden auf die Fach?semester erst ab Errei?chen der anteiligen Semester-ECTS-Punktzahl an?gerechnet; alle darunter erworbenen ECTS bleiben ohne Auswirkung auf die Semesterzahl!

Verbringt ein(e) Anw?rter(in) auf das Lehramt an Gymnasien das gesamte Schuljahr als Fremdsprachenassistent(in) an einer ausl?ndischen Schule im Rahmen des PAD-Programmes, so kann diese T?tigkeit sowohl Blockpraktikum als auch studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum ersetzen.

Beurlaubung 

Für die Zeit Ihres Auslandsstudiums gibt es auch die M?glichkeit sich an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg beurlauben lassen, was in der Regel für bis zu zwei Semester pro Studiengang m?glich ist. Dies ist jedoch kein Muss. 

N?tig für die Beurlaubung ist ein entsprechender Antrag und eine Best?tigung des Akademischen Auslandsamts, dass Sie einen Platz in einem Austausch- oder einem Selbstzahlerprogramm haben. Falls Sie sich privat um einen Studienplatz im Ausland beworben haben, ben?tigen Sie eine Kopie der Zusage der ausl?ndischen Hochschule. Dieser Antrag muss unbedingt vor dem geplanten Auslandsaufenthalt gestellt werden. Als Auslandssemester im Bachelorstudiengang bieten sich das fünfte bzw. das vierte bis sechste Semester an, die nicht unbedingt auf Ihre Fachsemesterzahl angerechnet werden (s.u.). 

Den Antrag reichen Sie parallel mit bzw. nach der Rückmeldung für das betreffende Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, bei der Studierendenkanzlei ein.

Eine detaillierte Erkl?rung der einzelnen Schritte findet sich auf der Seite des Auslandsamtes.