Kommunikation und Vorbereitung

Wissenswertes

Die bzw. der Initiator:in der Aufhebung informiert zun?chst insbesondere die folgenden Stellen über die geplante Aufhebung:

  • Vizepr?sident:in für Lehre und Studierende
  • Studiengangsbeauftragte:r (falls Aufhebung nicht von dem:r Studiengangsbeauftragten initiiert wird)
  • Dekan:in
  • Studiendekan:in
  • Fachschaften
  • beteiligte Lehreinheiten.

Die genannten Stellen und Personen sind zwei Semester vor dem geplanten Inkrafttreten der Aufhebung zu informieren.

Ansprechpersonen & Fristen

Erste Ansprechperson im Fall einer geplanten Aufhebung ist das Satzungsreferat. In Rücksprache mit diesem ist die Aufhebung vorzubereiten und bei den zust?ndigen Gremien sp?testens bis zum 15.02. für eine Behandlung im anschlie?enden Sommersemester und bis zum 15.08. für eine Behandlung im anschlie?enden Wintersemester anzumelden. 

Genaue Informationen dazu, was in diesem Verfahrensabschnitt zu veranlassen ist, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).

Das zust?ndige Satzungsreferat ist wie folgt erreichbar: