Kommunikation und Vorbereitung
Kommunikation und Vorbereitung
Sp?testens bis zum 15.02. bzw. 15.08. des Semester vor der satzungsrechtlichen Gremienbefassung:
- Universit?tsinterne Kommunikation der geplanten Aufhebung
- Anmeldung der Aufhebung bei Satzungsreferat
Satzungsrechtliche Gremienbefassung
- Gremienbefassung zur formalen Aufhebung des Studiengangs und dem Au?erkraftsetzen der Prüfungsordnung
- Sp?testens ein Semester vor Inkrafttreten der Aufhebung
Akkreditierungsrechliche Gremienbefassung
- Gremienbefassung zur Verl?ngerung der Akkreditierungsdauer
- Sp?testens im Semester, in dem Akkreditierung endet
- Kann mit Semester der satzungsrechtlichen Befassung zusammenfallen
Wissenswertes
Die bzw. der Initiator:in der Aufhebung informiert zun?chst insbesondere die folgenden Stellen über die geplante Aufhebung:
- Vizepr?sident:in für Lehre und Studierende
- Studiengangsbeauftragte:r (falls Aufhebung nicht von dem:r Studiengangsbeauftragten initiiert wird)
- Dekan:in
- Studiendekan:in
- Fachschaften
- beteiligte Lehreinheiten.
Die genannten Stellen und Personen sind zwei Semester vor dem geplanten Inkrafttreten der Aufhebung zu informieren.
Ansprechpersonen & Fristen

Erste Ansprechperson im Fall einer geplanten Aufhebung ist das Satzungsreferat. In Rücksprache mit diesem ist die Aufhebung vorzubereiten und bei den zust?ndigen Gremien sp?testens bis zum 15.02. für eine Behandlung im anschlie?enden Sommersemester und bis zum 15.08. für eine Behandlung im anschlie?enden Wintersemester anzumelden.
Genaue Informationen dazu, was in diesem Verfahrensabschnitt zu veranlassen ist, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).