Einsichtnahme in die zentralen Klausuren des Wintersemesters 2025/2026:

Zentrale Prüfungen sind die Prüfungsklausuren und Protokolle zu mündlichen Prüfungen des zentralen Prüfungsterminplans (einschlie?lich Modulprüfungen Lehramt).

Die Einsichtnahme findet stets nach Ablauf der Prüfungsphase, also zu Beginn des folgenden Semesters statt. Die genauen Termine werden auf dieser Seite zu Beginn des zentralen Prüfungszeitraums ver?ffentlicht:

Die Einsichtnahme in die Klausuren des WS 2025/2026 wird für alle Studierenden in Gruppen vom 04.05.2026 – 08.05.2026 stattfinden.

Ort der Einsichtnahme: Prüfungsraum Kapellenstra?e 13 (KS 13)

Bitte beachten Sie auch die Aush?nge vor Ort.

Alle Informationen zur Einsichtnahme finden Sie in unserer Mitteilung:
Offizielle Information des Prüfungsamts zur Einsichtnahme (WS 2025/2026) DEUTSCH/ENGLISH(175.6 KB, 4 Seiten)

 

WAS KANN ICH TUN, WENN ICH AM TERMIN DER EINSICHTNAHME VERHINDERT BIN?

Es ist m?glich, eine andere Person für Ihre Klausureinsicht zu bevollm?chtigen:

1. M?glichkeit: Sie bevollm?chtigen eine andere Person per eMail:

Um eine andere Person für Ihre Klausureinsicht zu bevollm?chtigen, schreiben Sie dem Prüfungsamt (sowi.pruefungen@uni-bamberg.de) eine eMail von Ihrer Stud-eMail-Adresse. In der eMail nennen Sie Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum der bevollm?chtigten Person und die Klausuren, welche eingesehen werden dürfen. Die bevollm?chtigte Person muss vor Ort einen amtlichen Lichtbildausweis (insbesondere Personalausweis, Reisepass) vorlegen und vollj?hrig sein. Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen Ihre eMail mindestens 24 Stunden vor der geplanten Einsichtnahme ben?tigen.

2. M?glichkeit: Sie stellen eine Vollmacht aus - die bevollm?chtigte Person legt dieses Dokument zur Einsichtnahme vor:

Die Vollmacht ist nur mit vor- und rückseitiger Kopie des Studierendenausweises oder des Personalausweises der Ausstellerin/des Ausstellers der Vollmacht sowie originaler Unterschrift gültig (kein Scan!). Von der bevollm?chtigten Person wird die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (insbesondere Personalausweis, Reisepass) verlangt. Die bevollm?chtigte Person muss vollj?hrig sein.
Bitte verwenden Sie für die Erteilung einer Vollmacht nachstehendes Formular. Die bevollm?chtigte Person muss dieses im Original zur Einsichtnahme mitbringen.
Vollmacht Klausureinsichtnahme(96.3 KB, 1 Seite)

Sofern es Ihnen nicht m?glich ist, eine andere Person für Ihre Klausureinsicht zu bevollm?chtigen, nehmen Sie bitte per Email 球探足球比分 mit dem Prüfungsamt auf (sowi.pruefungen@uni-bamberg.de) - sp?testens bis zu Beginn der Einsichtnahme!

 

Einsichtnahme in dezentrale Prüfungen

Bitte wenden Sie sich hier an den prüfungsstellenden Lehrstuhl.

 

Einsichtnahme in Gutachten von Abschlussarbeiten (nicht für Lehramtsstudierende)

Die Einsichtnahme in Gutachten von Abschlussarbeiten ist m?glich

- w?hrend der ?ffnungszeiten im Prüfungsamt (unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments)

- oder digital auf schriftlichen Antrag: Sie k?nnen den Antrag per eMail von Ihrer Stud-eMail-Adresse aus stellen oder uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular ?Erkl?rung zur Einsicht in Gutachten von Abschlussarbeiten“(150.0 KB, 1 Seite)per Post zusenden:

Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg

- Prüfungsamt -

Kapuzinerstra?e 16

96047 Bamberg

Sofern Sie uns das Formular per Post zusenden, beachten Sie bitte, dass wir dieses Formular zwingend im Original ben?tigen. 

Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, senden wir Ihnen das Gutachten in digitaler Form an Ihre stud-Email-Adresse. Sollte diese Email-Adresse nicht mehr erreichbar sein, senden Sie uns bitte das Formular per Post zu und teilen Sie uns darin Ihre aktuelle Email-Adresse mit.

 

Einsichtnahme in Staatsexamensklausuren
für Studierende des Lehramts (Erste Staatsprüfung)