Online-Abgabe für alle Lehr?mter
Abgabe der Bescheinigung zum p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum
Direkt nach Abschluss des zweiten Teils des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums müssen die unterschriebenen und gestempelten Bescheinigungen dem Praktikumsamt vorgelegt werden. Hierfür steht das Online-Formular zur Verfügung.
Online-Abgabe des Praktikumsberichts
Bitte laden Sie ab sofort Ihren Praktikumsbericht ausschlie?lich hier hoch und senden Sie ihn bitte nicht mehr an die im Praktikumsleitfaden genannte Mailadresse.
Falls Sie Ihre Bescheinigungen zum Praktikum noch nicht eingereicht haben, laden Sie diese gesondert hoch. Vielen Dank.
Online-Abgabe (nur Lehramt an Grund- und Mittelschulen)
Abgabe Bescheinigung über das Orientierungspraktikum
Das erfolgreich absolvierte Orientierungspraktikum ist eine Voraussetzung für die Teilnahme am p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum. Hier k?nnen Sie Ihre Bescheinigung zum Orientierungspraktikum (§ 34 Abs. 1 Satz 1 LPO I) hochladen. Diese muss sp?testens-sofen nicht anders vereinbart-drei Wochen vor Praktikumsbeginn im Praktikumsamt eingehen.
Online-Abgabe Bescheinigung über das Betriebspraktikum
Sollten Zweifel daran bestehen, ob Ihr Betriebspraktikum den Durchführungsbestimmungen entspricht, so kann die Bescheinigung zur Prüfung und Anerkennung beim Praktikumsamt eingereicht werden.
Grunds?tzlich sind die Bescheinigungen als Nachweise über die ordnungsgem??e Ableistung des Betriebspraktikums als eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung bei der Anmeldung beim Prüfungsamt im Original vorzulegen.
Online-Antr?ge auf Anerkennung (nur Lehramt an Grund- und Mittelschulen)
Antrag auf Anerkennung eines Orientierungspraktikum
Sollten Sie Ihr Orientierungspraktikum nicht regul?r absolviert haben (z.B. über eine Sonderform, Ehrenamt, Nebent?tigkeit o.?.) k?nnen Sie Ihre T?tigkeit unter Vorlage geeigneter Nachweise auf Anrechenbarkeit prüfen lassen. Stellen Sie hierfür einen Antrag auf Anerkennung.
Antrag auf Anerkennung eines Betriebspraktikums
Sollten Sie Ihr Betriebspraktikum nicht regul?r absolviert haben (z.B. in Teilzeit, Ehrenamt, Nebent?tigkeit o.?.) k?nnen Sie Ihre T?tigkeit unter Vorlage geeigneter Nachweise auf Anrechenbarkeit prüfen lassen. Stellen Sie hierfür einen Antrag auf Anerkennung.