Erstellung eigener OER-Inhalte
Die zwei Prüffragen lauten: Wollen Sie, dass dieser Inhalt m?glichst weite Verbreitung findet? Sind Sie bereit, dafür ein Stück weit die Kontrolle über das was mit dem Inhalt weiter geschieht abzugeben?
Um ein Werk zu lizenzieren, dürfen nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Das bedeutet, dass Sie der alleinige Urheber sein müssen. Au?erdem ist zu prüfen, ob z.B. bei einem Werk, das beruflich erstellt wurde, auch Rechte des Arbeitgebers betroffen sind.
Es gibt verschiedene Lizenzen, unter denen Sie w?hlen k?nnen. Einen ?berblick und eine Entscheidungshilfe liefert Ihnen die CC-Lizenz-?bersicht unserer Servicestelle
Sie k?nnen als Lizenzgeber bestimmen, in welcher Weise die Namensnennung (Attribution) erfolgen soll. Dies kann Ihr Name und / oder ein Pseudonym und / oder eine Institution sein.
H?ufig sind Materialien nicht 100%ig selbsterkl?rend. Dann ist es hilfreich, begleitende Informationen zur Einordnung zu liefern, um m?gliche Kontexte für die Verwendung der Materialien zu erkl?ren.
OER erlaubt die Weiterbearbeitung von Materialien. Die Erlaubnis hilft aber wenig, wenn z.B. nur PDF-Dateien zur Verfügung gestellt werden oder die Dateiformate nur mit spezifischer, kostenpflichtiger Software bearbeitet werden k?nnen.
Texte ver?ndert und angepasst. ? CC BY SA 3.0 by J?ran Muu?-Merholz