FAQ
Ja, wir pr¨¹fen Ihre Unterlagen gerne vorab. Versenden Sie hierzu bitte folgende Unterlagen an das Team der Studienberatung: Bachelorzeugnis, Nachweis ¨¹ber berufliche T?tigkeit.
Nein, das ist leider nicht m?glich. Da die Bewerbung f¨¹r das Bundesland zentral verwaltet wird, k?nnen wir nach Bewerbungsende keine Bewerbungen mehr entgegennehmen.
Hierbei handelt es sich um eine T?tigkeit, die von der Steuerberaterkammer als Berufserfahrung anerkannt wird. Die einj?hrige Berufserfahrung wird vorausgesetzt, um eine Zulassung zum Steuerberaterexamen nach Ende des Masterstudiums zu erm?glichen. Bei der Einordnung Ihrer beruflichen Qualifikation orientieren wir uns daher an den Vorgaben der Steuerberaterkammer (Vgl. Hinweise der StBKammer N¨¹rnberg). Sollten Sie sich unsicher sein, k?nnen Sie sich gerne an die Studienberatung oder direkt an die zust?ndige Kammer wenden. Grunds?tzlich gilt: erkennt die Kammer Ihre T?tigkeit an, schlie?en wir uns der Auffassung an. Achtung: die T?tigkeit muss nach dem Bachelorabschluss stattgefunden haben, um ber¨¹cksichtigt zu werden.
Eine Zulassung ohne volle 12 Monate gearbeitet zu haben ist grunds?tzlich m?glich - die fehlende Berufst?tigkeit muss allerdings w?hrend des Studiums nachgeholt werden. Wenn Sie beispielsweise vor Aufnahme des Studiums 10 Monate in einer Steuerkanzlei t?tig waren, m¨¹ssten Sie w?hrend des Studiums 14 Monate (=12 Monate, welche regul?r vom Studium umfasst werden zzgl. der fehlenden 2 Monate) erbringen. Hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei der Studienberatung.
Ja, das ist kein Problem. Bitte lassen Sie uns Ihre Abschlussunterlagen zukommen und wir rechnen Ihre Note nach den universit?tsinternen Schl¨¹sseln um.
Die Gestaltung Ihres Arbeitsumfangs steht Ihnen frei. Wir empfehlen allerdings eine Arbeitsbelastung von maximal 20 Stunden pro Woche, um ausreichend Zeit f¨¹r das Studium zu haben. Ein Mindestumfang von 16 Stunden muss eingehalten werden, um eine Anerkennung der Steuerberaterkammer zu erhalten (Vgl. Hinweise Bundessteuerberaterkammer).
Ja, es fallen Studiengeb¨¹hren i.H.v. aktuell 12 950 € an. Diese werden in 4 Raten jeweils zu Beginn des Semesters gezahlt. Die Geb¨¹hren umfassen die Kosten f¨¹r das Studium, die Pr¨¹fungen und die Lernmittel.
Nein, eine Aufnahme des Studiums ist auch m?glich, wenn Sie nicht in Bamberg vor Ort sind. Viele der Veranstaltungen finden online oder in Hybridform statt.
Ja, der universit?re Master und das Steuerberaterexamen sind voneinander unabh?ngig. Gleiches gilt auch umgekehrt: sollten Sie den Masterstudiengang nicht bestehen, k?nnen Sie nach erfolgreicher Teilnahme am Steuerberaterexamen trotzdem den Steuerberatertitel erhalten.
Ja, der Abschluss im Master Steuerberatung enth?lt eine Promotionsberechtigung.