Teilzeitstudium

An der Universit?t Bamberg k?nnen Sie fast alle grundst?ndigen und weiterführenden Studieng?nge in Teilzeit studieren.

Was ist ein Teilzeitstudium?

MIt der M?glichkeit das Studium in Teilzeit zu absolvieren, k?nnen Studierende flexibel auf Ver?nderungen der Lebensumst?nde reagieren und Ihr Studium entsprechend anpassen.

Inhalte und Ziele eines Teilzeitstudiums sind identisch zu einem Vollzeitstudium, allerdings wird die Anzahl der ECTS Punkte und damit die zeitlich Belastung pro Semester in Teilzeit reduziert.

Die Regelungen zur Teilzeit sind in der Ordnung für das Teilzeitstudium in Bachelor- und Masterstudieng?ngen der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg festgehalten.


Bitte beachten Sie jedoch, dass das Teilzeitstudium kein reines Vormittags-, Abend- oder Wochenendstudium ist und sein kann. Teilzeitstudierende besuchen die gleichen Lehrveranstaltungen wie Ihre Mitstudierenden in Vollzeit - nur in etwa halb so viele Veranstaltungen pro Semester. 

Antrag auf ein Teilzeitstudium

Der Antrag auf Wechsel der Studienform(329.0 KB) kann von Beginn der Rückmeldefrist bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.

Für das Sommersemester 2025 ist die Frist vom 13.01.2025 bis 28.03.2025.

Bitte beachten Sie:

Sobald Ihr eingereichter Antrag auf einen Wechsel der Studienform bearbeitet wurde, k?nnen Sie in den Online-Diensten beim Ausdruck einer neuen Studienbescheinigung den Wechsel der Studienform für das beantragte Semester sehen.

Der Wechsel der Studienform wird in FlexNow aufgrund der sp?teren Semesterumstellung erst zu Beginn des jeweiligen Semesters sichtbar sein!

FAQ

Die Regelstudienzeit für einen Teilzeitstudiengang ist doppelt so lang wie die Regelstudienzeit im Vollzeitstudium. Die H?chststudienzeit für den jeweiligen Teilzeitstudiengang ist zwei Teilzeitsemester h?her als die Regelstudienzeit des jeweiligen Teilzeitstudiengangs.

In einem Teilzeitsemester dürfen Sie h?chstens 18 ECTS-Punkte einbringen. Im Falle einer ?berschreitung dieser maximalen Punktezahl erfolgt eine entsprechend gestaffelte H?herstufung um entweder ein oder zwei Teilzeitsemester.

Nach jeweils zwei Teilzeitsemestern wird der erbrachte Umfang an ECTS Punkten stichtagsbezogen jeweils am 31.10. und 30.04 überprüft.

Der Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist bis zum Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen Vollzeitstudiengangs in jedem Semester m?glich. Studierende k?nnen sich in jedem Semester ohne Angabe besonderer Gründe in Teilzeit einschreiben.

Der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit ist nur m?glich, sofern im bisher belegten Teilzeitstudiengang eine gerade Anzahl an Fachsemestern studiert wurde. Das bedeutet, Sie studieren mindestens zwei Fachsemester in Teilzeit, bevor ein Wechsel in ein Vollzeitstudium m?glich ist.

Der Antrag auf Wechsel der Studienform(329.0 KB) kann von Beginn der Rückmeldefrist bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.

Fast alle grundst?ndigen und weiterführenden Studieng?nge sind in Teilzeit studierbar. Eine genaue Auflistung aller Teilzeitf?higen Studieng?nge und -f?cher finden Sie im Anhang der Ordnung für das Teilzeitstudium an der Universit?t Bamberg.

Studieng?nge auf Abschluss Staatsexamen, Magister Artium oder Diplom werden nicht als Teilzeitstudium angeboten, sind also nur regul?r in Vollzeit studierbar.

Laut BayHIG (Art 79, Abs. 2) wird die Regelstudienzeit in besonderen Studienformen, zum Beispiel in Teilzeit, gesondert festgesetzt.

Zus?tzlich wird in der Ordnung für das Teilzeitstudium in Bachelor- und Masterstudieng?ngen der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg geregelt, dass: 

  • die maximal zul?ssige Zahl an ECTS-Punkten pro Teilzeitsemester 18 ECTS Punkte betr?gt
  • Studierende k?nnen sich in jedem Semester ohne Angabe besonderer Gründe in Teilzeit einschreiben
  • Nach dem Wintersemester 2023/24 ist ein Wechsel vom Teilzeit- in das Vollzeitstudium nur m?glich, wenn eine gerade Anzahl an Fachsemestern studiert wurde