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Auslandsaufenthalt & Anerkennung

Im Rahmen Ihres Studiums sollten Sie Auslandserfahrung sammeln und l?ngere Zeit in einem Land der Romania verbringen. Dazu bieten sich ein einsemestriges bzw. einj?hriges Studium an einer ausl?ndischen Universit?t oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum an. 

Die Universit?t Bamberg unterh?lt Austauschprogramme für Studierende mit etwa 300 Hochschulen in über 60 L?ndern.

Bei Fragen zu den verschiedenen M?glichkeiten stehen Ihnen der Koordinator für Austauschprogramme, die Lehrenden und das Akademische Auslandsamt zur Verfügung. Für einen Auslandsaufenthalt gibt es spezielle F?rderm?glichkeiten, welche auf der Seite des Auslandsamtes aufgeführt werden.

Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen

Sie k?nnen sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Bamberger Studium anrechnen lassen. Dazu ist es n?tig, dass Sie vor dem Auslandsaufenthalt eine Anerkennungsvereinbarung / Learning Agreement mit den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern an der Universit?t Bamberg treffen, das anschlie?end überprüft wird. Diese 球探足球比分aufnahme ist auch wichtig, um Hin?weise für die Kurswahl im Ausland zu erhalten und Fragen der Anerkennung kl?ren zu k?nnen.

Die Koor?dination für Aus?tausch?programme der Fakult?t GuK, über den die Anrechnung / Anerkennung immer l?uft, hilft Ihnen bei diesen Schritten und h?lt aus?führliche Informationen und alle n??tigen For?mulare bereit.

Anrechnung des Auslandsaufenthalts auf die Fachsemesterzahl

Ihr Auslandsaufenthalt hat m?glicherweise Auswirkungen auf die Fachsemesterzahl. Dabei gilt, dass Auslandssemester erst ab Errei?chen der anteiligen Semester-ECTS-Punkte an?gerechnet werden; alle darunter erworbenen ECTS-Punkte bleiben ohne Auswirkung auf die Semesterzahl!

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Semesterhochstufung. Hierbei gelten für die Romanistik – auf der Grundlage des Beschlusses der Konferenz der Prüfungsaus?schuss?vorsitzenden vom 14.04.2010 – folgende Regelungen:

  • Hauptfach mit 75 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 15 in diesem Fach im Ausland erwor?benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine H?herstufung bereits bei 14 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 30 (28) ECTS-Punkten.
  • Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 8 in diesem Fach im Ausland erwor?benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine H?herstufung bereits ab 6 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 16 (12) ECTS-Punkten.
  • Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt in diesem Fach ab 5 im Ausland erwor?benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine H?herstufung bereits bei 4 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 10 (8) ECTS-Punkten.

Beurlaubung 

Für die Zeit Ihres Auslandsstudiums gibt es auch die M?glichkeit sich an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg beurlauben lassen, was in der Regel für bis zu zwei Semester pro Studiengang m?glich ist. Dies ist jedoch kein Muss. 

N?tig für die Beurlaubung ist ein entsprechender Antrag und eine Best?tigung des Akademischen Auslandsamts, dass Sie einen Platz in einem Austausch- oder einem Selbstzahlerprogramm haben. Falls Sie sich privat um einen Studienplatz im Ausland beworben haben, ben?tigen Sie eine Kopie der Zusage der ausl?ndischen Hochschule. Dieser Antrag muss unbedingt vor dem geplanten Auslandsaufenthalt gestellt werden. Als Auslandssemester im Bachelorstudiengang bieten sich das fünfte bzw. das vierte bis sechste Semester an, die nicht unbedingt auf Ihre Fachsemesterzahl angerechnet werden (s.u.). 

Den Antrag reichen Sie parallel mit bzw. nach der Rückmeldung für das betreffende Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, bei der Studierendenkanzlei ein.

Eine detaillierte Erkl?rung der einzelnen Schritte findet sich auf der Seite des Auslandsamtes.