Masterarbeit
Die Masterarbeit stellt üblicherweise den Abschluss Ihres Studiums dar. Sie ist mit 30 ECTS-Punkten und einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten das umfassendste Modul und beinhaltet verpflichtend als begleitende Lehrveranstaltung das Seminar für Abschlussarbeiten.
Die Masterarbeit schreiben Sie üblicherweise im 4. Semester als eine der letzten Prüfungsleistungen. Sp?testens im Semester vorher sollten Sie anfangen, sich mit Ihrer Masterarbeit zu besch?ftigen. Dazu z?hlen erste inhaltliche ?berlegungen, vor allem in welchem Teilgebiet Sie schreiben m?chten und, damit verbunden, von wem Sie gerne betreut werden m?chten.
Wichtig: Für einen Betreuungsplatz müssen Sie sich sp?testens bis zum 15. M?rz (SoSe) beziehungsweise 15. September (WiSe) bewerben. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Infoboxen.
In der Masterarbeit bearbeiten Sie eine politikwissenschaftliche Forschungsfrage selbst?ndig und unter Anwendung der im Studium erlernten Methoden und zeigen dabei Ihre vertieften Kenntnisse des jeweiligen politikwissenschaftlichen Teilgebiets. Die Arbeit umfasst in der Regel 80-100 Seiten.
Wenn Sie einen inhaltlichen Schwerpunkt gew?hlt haben, so muss das Thema Ihrer Arbeit inhaltlich dem Schwerpunkt entnommen sein. In aller Regel bedeutet dies, dass Sie von einer Professorin oder einem Professor aus einem der beteiligten Teilgebiete betreut werden. Dies sind …
- für den Schwerpunkt International Relations & Global Public Policy: Internationale Politik, Policy-Analyse, Politische Theorie
- für den Schwerpunkt Democratic Politics: Politische Soziologie, Vergleichende Politikwissenschaft, Politische Theorie
- für den Schwerpunkt Computation, Data, Politics: Digitale Transformation, Politische Theorie
Wenn Sie nach der bis einschlie?lich Wintersemester 2025/26 gültigen Studienordnung studieren, betreut im Regelfall die Professorin bzw. der Professor Ihres Schwerpunkts Ihre Arbeit. In der Studiengangsvariante ohne Schwerpunkt k?nnen Sie grunds?tzlich bei allen Lehrstühlen Ihre Masterarbeit schreiben.
Zentrale Ansprechperson, insbesondere zu allen inhaltlichen Fragen, ist die Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer Ihrer Arbeit. Dies ist in aller Regel eine/r unserer Professorinnen und Professoren.
In Ausnahmef?llen k?nnen auch promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Abschlussarbeiten betreuen. In diesem Fall sprechen Sie bitte zun?chst mit dieser Person, ob eine Betreuung Ihrer Arbeit m?glich und gewünscht ist. Ist dies der Fall, entscheidet die Lehrstuhlinhaberin oder der Lehrstuhlinhaber über die M?glichkeit der Betreuung.
Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit in einem Fachbereich au?erhalb der Politikwissenschaft verfassen wollen, müssen Sie dies beim Prüfungsausschuss Politikwissenschaft schriftlich formlos beantragen. Diesem Antrag legen Sie bitte eine Best?tigung der Person bei, die zugestimmt hat, die Betreuung Ihrer Arbeit zu übernehmen. Auch bei einer Betreungsperson au?erhalb der Politikwissenschaft muss die Arbeit inhaltlich eindeutig in der Politikwissenschaft verortet sein. Für den Schwerpunkt Computation, Data, Politics kommt zum Beispiel eine Betreuung durch eine/n Informatiker/in in Betracht.
Betreuungspl?tze für Abschlussarbeiten werden in den politikwissenschaftlichen Studieng?ngen zentral verteilt, bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist:
- Wintersemester: 15. September
- Sommersemester: 15. M?rz
Bei der Bewerbung geben Sie an, an welchem Lehrstuhl Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen. Geben Sie dabei neben Ihrer ersten Pr?ferenz auch eine zweite und dritte Pr?ferenz sowie einen vorl?ufigen Titel bzw. ein Thema an (falls schon vorhanden). Die Betreuungspl?tze werden dann zentral unter Berücksichtigung Ihrer Pr?ferenzen verteilt. Bei jeder Betreuerin bzw. jedem Betreuer wird jeweils ein Kontingent an Pl?tzen für Bachelor- und Masterstudierende vorgehalten. Bei Platzknappheit werden Masterstudierende mit Schwerpunkt in einem bestimmten Bereich Masterstudierenden ohne Schwerpunkt vorgezogen. Für den Fall, dass es zu viele Interessentinnen und Interessenten mit gleichen Voraussetzungen für eine Betreuung an einem bestimmten Lehrstuhl gibt, entscheidet das Los. Wir gehen aber davon aus, dass es in der Regel m?glich ist, einen der drei gewünschten Lehrstühle für die Betreuung zuzuteilen.
>>> Online um einen Betreuungsplatz bewerben
Sie erfahren bis zum 1. Oktober (WiSe) bzw. 1. April (SoSe), wer Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer sein wird und welches Seminar für Abschlussarbeiten Sie besuchen werden.
Sollten Sie sich nicht rechtzeitig beworben haben, besteht die M?glichkeit, noch einen Platz bei einem Lehrstuhl mit freien Kapazit?ten zu erhalten. Schreiben Sie dafür an politik(at)uni-bamberg.de. Sobald Sie einer Betreuerin oder einem Betreuer zugeteilt wurden, erhalten Sie von dort weitere Informationen.
- Vor der ersten Sitzung des Seminars müssen Sie nicht proaktiv 球探足球比分 zur Betreuungsperson, die Ihnen zu Semesterbeginn zugewiesen wird, aufnehmen.
- Zur ersten Sitzung sollten Sie sich jedoch bereits einige inhaltliche Gedanken zur Abschlussarbeit gemacht haben.
- Der Besuch des Seminars für Abschlussarbeiten bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ist zwingende Voraussetzung für das Bestehen der Masterarbeit.
- Im Seminar erhalten Sie inhaltliche und formale Informationen zur Abschlussarbeit. Au?erdem stellen Sie dort Ihr Thema vor und diskutieren dies mit der Betreuungsperson und Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen.
>>> ?bersicht über die verschiedenen Seminare für Abschlussarbeiten in UnivIS
Die Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit l?uft administrativ über das Prüfungsamt.
Voraussetzungen zur Anmeldung:
- Für die Anmeldung müssen Sie mindestens 60 ECTS-Punkte erbracht haben.
- Die Anmeldung erfolgt sp?testens, sobald Sie das Seminar für Abschlussarbeiten abgeschlossen haben (Ende der Vorlesungszeit).
- Sie k?nnen auch w?hrend oder nach der Masterarbeit noch Module belegen.
- Alle Angaben zu Formalia (Inhalte des Deckblattes, Anzahl der Ausfertigungen, Erkl?rung über die selbst?ndige Anfertigung(12.5 KB), ...) finden Sie auf der Rückseite Ihrer Thema-Best?tigung.
>>> Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsamt
Fristen:
- Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit betr?gt 6 Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages der Ausgabe des Themas der Masterarbeit (Unterschrift der Prüferin/des Prüfers).
- Der Ausgabetag des Masterarbeitsthemas muss so gew?hlt werden, dass das Studium innerhalb der H?chststudiendauer (6 Semester) abgeschlossen werden kann. Das hei?t nicht, dass Sie 6 Monate vor Erreichen der H?chststudiendauer anmelden müssen! Durch eine sp?tere Anmeldung verkürzt sich lediglich Ihre offizielle Bearbeitungszeit.
- Bei Vorliegen nicht zu vertretender Gründe kann der Bearbeitungszeitraum auf schriftlichen Antrag, der in der Regel auch ein Votum der Prüferin bzw. des Prüfers umfassen sollte, vom Prüfungsausschuss um h?chstens einen Monat verl?ngert werden.
- Im Falle einer ?rztlich attestierten Erkrankung kann auf schriftlichen Antrag, der sp?testens nach 3 Tagen dem Prüfungsamt zuzuleiten ist, der Fristablauf um h?chstens zwei Monate unterbrochen werden; bei l?ngerer attestierter Erkrankung gilt die Ausgabe des Themas als nicht erfolgt.
Abgabe:
- Die fristgerechte Abgabe erfolgt elektronisch über den Fileserver des Prüfungsamtes.
- Bitte lassen Sie zeitnah zur elektronischen Abgabe Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer zwei gedruckte Ausgaben (die Basic-Version des Copy-Shops ist v?llig ausreichend) zukommen.
>>> Digitale Abgabe der Masterarbeit
Immatrikulation, Exmatrikulation, Bewertung:
- Zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit müssen Sie zwingend für dem Master Politikwissenschaft immatrikuliert sein.
- Für den Zeitraum der Korrektur der Abschlussarbeit ist keine Immatrikulation mehr notwendig - entscheidend ist nur die fristgerechte Abgabe.
- Stellt die Masterarbeit die letzte Prüfung Ihres Studiums dar, sind Betreuerinnen und Betreuer angehalten, die Bewertung innerhalb von zwei Monaten abzuschlie?en. Bitte sprechen Sie Ihre Betreungsperson direkt an, wenn besondere Gründe vorliegen, die für eine beschleunigte Korrektur sprechen.
- Wenn Sie sich bezüglich des Bestehens oder nicht-Bestehens der Masterarbeit oder anderer noch ausstehender Module unsicher sind, kann eine Immatrikulation für ein weiteres Semester sinnvoll sein, um gegebenenfalls Prüfungen zeitnah wiederholen zu k?nnen.
- Exmatrikuliert werden Sie automatisch, sobald Sie Ihr Studium erfolgreich abgschlossen haben oder sich nicht mehr für das n?chste Semester zurückmelden.
- Im Semester vorher: erste ?berlegungen
- 15. September bzw. 15. M?rz: Bewerbungsfrist für Betreuungsplatz
- Semesterbeginn: Besuch des Seminars für Abschlussarbeiten
- Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt: Ende der Vorlesungszeit des Abschlussarbeitenseminars; Rechtzeitig, um innerhalb der H?chststudiendauer abschlie?en zu k?nnen; in Absprache mit Betreuer/in
- Abgabe: Fristgerecht, innerhalb der Regelstudienzeit, mit dem Status “immatrikuliert”
- Exmatrikulation: (a) automatisch, wenn die Rückmeldung für das Folgesemester ausbleibt oder (b) ebenfalls automatisch, sobald alle Leistungen erbracht sind und Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen ist.
- W?hrend der Korrekur: Keine Immatrikulation notwendig, au?er es fehlen Ihnen noch andere Module oder Sie befürchten ein Nichtbestehen der Abschlussarbeit oder eines anderen Moduls, dessen Bewertung noch aussteht.
- Bewertung und Benotung: Wenn Sie Ihren Abschluss zeitnah ben?tigen, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Betreuungsperson.
- Zeugnis: Erhalten Sie einige Wochen, nachdem die letzte Prüfungsleistung in Flexnow eingetragen ist, per Post.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung.