Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit)
Ja. Die Abschlussarbeit z?hlt zum Prüfungszeitraum des Semesters, in dem sie abgegeben wurde, unabh?ngig vom Zeitpunkt der mündlichen Prüfung und vom Abgabetermin im Anmeldeformular der Arbeit. Daher ist eine Immatrikulation auch nur bis zur tats?chlichen Abgabe der Arbeit (inkl. Kolloquium) erforderlich. Für die Anmeldung sowie die Abgabe der Abschlussarbeit darf man nicht beurlaubt sein.
Entscheidend ist das Datum der tats?chlichen Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt. Für den Zeitraum der Korrektur müssen Sie nicht immatrikuliert sein.
Ihre Abschlussarbeit muss nicht zwangsl?ufig an einem Lehrstuhl des Kerngebietes Ihres Studiengangs geschrieben werden. Bitte prüfen Sie zun?chst die konkrete Regelung der StuFPO, gem?? der Sie studieren! Vielfach sind bereits mehrere m?gliche Fachbereiche dort aufgeführt.
Ist der Lehrstuhl, an dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben m?chten, nicht explizit in diesem Zusammenhang in Ihrer StuFPO (Anhang) genannt, ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig. Mit diesem Antrag ist nachzuweisen, dass das gestellte Thema inhaltlichen Bezug zum aktuellen Studiengang aufweist.
Für die Genehmigung müssten Sie ein Exposé zum Inhalt der Arbeit einreichen, aus dem hervorgeht, inwiefern in der Arbeit ein Bezug zum Kernfach Ihres Studiengangs (Informatik bzw. Angewandte Informatik) besteht. Dieser sollte inhaltlicher Natur sein und sich nicht nur auf erworbene Kenntnisse beziehen. Darüber hinaus müssten Sie dem Prüfungsausschussvorsitzenden den geplanten endgültigen Titel der Arbeit nennen, da dieser Bestandteil der Genehmigung ist und im Anschluss nicht mehr ge?ndert werden kann.
Ein Antrag ist selbstst?ndig per Mail an den Prüfungsausschuss zu stellen.