Ausgabe der Bescheinigung zum Masernimmunstatus
Liebe Studierende,
seit 1. M?rz 2020 gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur St?rkung der Impfpr?vention (Masernschutzgesetz). Das Masernschutzgesetz nimmt auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesst?tten, in denen sich eine Vielzahl von Personen aufh?lt, in den Blick. Es nimmt daher Schülerinnen und Schüler sowie Besch?ftigte bzw. an einer Schule T?tige (auch Lehramtsstudierende im Zuge ihres lehramtsbezogenen Schulpraktikums) dahingehend in die Pflicht, dass diese einen Nachweis bezüglich ihres Masernimmunstatus erbringen müssen.
Sofern Ihnen im Rahmen vorangegangener Praktika bereits ein solcher Nachweis(392.2 KB, 1 Seite) ausgestellt wurde, k?nnen Sie diesen für Praktika im Rahmen Ihres Studiums weiter verwenden.
Liegt Ihnen ein solcher Nachweis noch nicht vor, stellt das Praktikumsamt für Lehr?mter Lehramtsstudierenden der Grund- und Mittelschule eine entsprechende Bescheinigung im Rahmen der Pflichtpraktika nach Vorlage Ihres Impfnachweises oder einer ?rztlichen Bescheinigung aus. Die Ausgabe erfolgt in der Luitpoldstra?e 19, Raum 01.05 zu den ?ffnungszeiten
Um den Ablauf zu erleichtern und lange Wartezeiten zu vermeiden beachten Sie folgendes:
- füllen Sie das Formblatt(392.2 KB, 1 Seite) zum Nachweis des Masernimmunstatus aus
- senden Sie VORAB das ausgefüllte (aber nicht unterschriebene!) Formular als PDF zusammen mit einem Scan Ihres Impfausweises- WICHTIG (!) Vorderseite + Seite mit zwei best?tigten Masernimpfungen (alternativ: eine ?rztliche Bescheinigung) per E-Mail an das Praktikumsamt (praktikumsamt@uni-bamberg.de, Betreff ?Bescheinigung Masernimmunstatus“)
- Sie erhalten keine Bet?tigung per E-Mail; kommen Sie zur Abholung zu den Sprechzeiten ins Praktikumsamt
- au?erhalb der Sprechzeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich
Bringen Sie unbedingt Ihren Impfpass oder ein ?rztliches Attest zum Abgleich im Original mit, da sonst keine Bescheinigung ausgestellt werden kann!
Ein entsprechender Nachweis bezüglich Ihres Masernimmunstatus ist im Zuge Ihrer lehramtsbezogenen Schulpraktika Voraussetzung für die Schulhausbetretung und für Ihre künftige Laufbahn als Lehrkraft verpflichtend!
Wir danken Ihnen für die Beachtung und entsprechende Umsetzung dieser Verordnung!
Weiterführende Informationen erhalten Sie beispielsweise unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6891/so-setzen-schulen-das-masernschutzgesetz-richtig-um.html
Praktikumsamt der Universit?t Bamberg