Nachweis f¨¹r das Master-Zulassungspraktikum weiterhin ausgesetzt

Die Frist f¨¹r den Nachweis des Zulassungspraktikums wird weiter verl?ngert.

Aufgrund der aktuellen besonderen Situation rund um Covid-19 wird der Nachweis f¨¹r Master-Zulassungspraktikum auch f¨¹r die n?chste Bewerbungsrunde ausgesetzt (Bewerbungsschluss ist der 15.1.2022). Die im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021, Wintersemester 2021/2022 und im Sommersemester 2022 zum MA-Studium zugelassenen Studierenden erhalten bis zum 15.1.2023 Zeit, das Zulassungspraktikum nachzureichen.