Einblick in Medienrecht
Juristischer Direktor des Hessischen Rundfunks gibt kurzweiligen Einblick in Medienrecht
Journalistische Sorgfalt: Ein juristisch klar definiertes Prinzip, das jeder Journalist unbedingt beachten sollte. ?Wer das nicht tut, macht sich f¨¹r eventuelle Sch?den haftbar. Das kann teuer werden. Wer allerdings Sorgfalt nachweisen kann, ist unangreifbar ¨C auch bei einer Berichterstattung, die sich im Nachhinein als falsch herausstellt¡°, so die deutliche Aussage von Dr. Steffen Janich, dem juristischen Direktor i. V. des Hessischen Rundfunks (HR). Der rangh?chste Jurist der ARD-Anstalt behandelte bei seinem Besuch in der ?bung Handwerkskasten Recherche ¨C Fakten sauber pr¨¹fen im digitalen Zeitalter am 17. November diverse Punkte, die f¨¹r recherchierende Journalisten relevant sind, zum Beispiel: Wann darf ich als Journalist Fotos und Videos anfertigen und verwenden? Darf ich eigentlich ¨¹berall recherchieren? Wer muss meine Fragen beantworten und wer nicht? Unter welchen Umst?nden kann ich Materialien aus dem Internet verwenden?
Fast zwei Stunden informierte Janich anhand vieler Beispiele aus seiner Berufspraxis. Neben diesem ambitionierten ?berblick ¨¹ber das Medienrecht blieben viel Raum f¨¹r Fragen der Studierenden und Zeit f¨¹r intensive Diskussionen mit dem juristischen Direktor i. V. des HR, etwa ¨¹ber die grunds?tzliche Strafbarkeit von heimlichen Tonaufnahmen. ?Dann sind ja TV-Sendungen wie ?Die versteckte Kamera¡® oder ?Verstehen Sie Spa??!¡® rechtlich h?chst problematisch, oder?¡°, lautete die Frage einer Teilnehmerin. Janichs eindeutiges ?Ja¡° als Antwort war nur eine der vielen ¨¹berraschenden und lehrreichen Erkenntnisse der sehr lohnenswerten Veranstaltung.