Bestellung von Software

Wer darf Software bestellen?

Der Erwerb von Lizenzen für die Nutzung von Software kann beim IT-Service nur von Lehrstühlen und Institutionen der Universit?t erfolgen, die einen Verrechnungsetat besitzen.

Programme für den Privatgebrauch k?nnen grunds?tzlich nicht über den IT-Service bezogen werden. Ebenso ist es für Studierende nicht m?glich, Software über den IT-Service zu bestellen (Ausnahme: Sonderkonditionen für Studierende und Besch?ftigte).

Bitte beachten Sie, dass Ihre Software-Bestellung mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Einsatzdatum bei uns eingehen muss! Teilweise ist auch eine wesentlich kürzere oder l?ngere Bestellzeit notwendig. Für weitere Details nehmen Sie bitte vorab 球探足球比分 mit uns auf.

Die aktuellen Softwarepreise für Standardsoftware sind ver?ffentlicht.
Tagespreise und Preise für weitere Softwareprodukte k?nnen telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.

Was muss die Bestellung enthalten?

Die Bestellung von Software muss schriftlich erfolgen. Senden Sie bitte eine formlose Bestellung, am besten per E-Mail, an die Softwarebeschaffung im IT-Service der Universit?t Bamberg.
Die Finanzierung der Bestellung muss vorab vom Besteller mit der/dem Kostenstellenverantwortlichen abgekl?rt werden.
Sollten Sie eine Kopie der Rechnung ben?tigen, geben Sie dies bitte bei Ihrer Bestellung an (bitte nur wenn wirklich ben?tigt).
Bitte beachten Sie bezüglich des Einsatzes der Softwarelizenzen die Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssystem(272.8 KB).

Inhalt der Bestellung:

  • Bezeichnung der Software (Hersteller, Name, Version)
  • Angabe auf welchem Betriebssystem die Software installiert werden soll
  • Kurzbeschreibung der geplanten Nutzung inkl. Angabe ob die Software ausschlie?lich für nichtkommerzielle Forschung/Lehre/Verwaltung innerhalb der Unviersit?t oder auch für kommerzielle Nutzungen eingesetzt wird
  • Besteht Kl?rungsbedarf gem?? Datenschutz-Grundverordnung (eine ?bersicht mit zu beachtenden Punkten finden Sie hier)?
  • Ist mit der Software/dem Dienst grunds?tzlich eine Verhaltens- und Leistungskontrolle von Personen m?glich?
  • Finanzierung: Titelgruppe und Kostenstelle
  • Ist die Verwendung der Mittel freigegeben? (z.B. liegt eine Freigabe bei Drittmitteln durch das Dittmittelreferat vor?)
  • Org-Einheit auf die die Lizenz inventarisiert werden soll
  • Endnutzer/in der Software
  • Inv.Nr. des Ger?tes auf dem die Software installiert werden soll
  • ungef?hr erwartete Kosten für die Beschaffung
  • der/die Kostenstellenverantwortliche muss die Bestellung abgezeichnet haben
  • oder im Falle einer Bestellung per E-Mail im CC erkenntlich sein

Softwarebestellungen für Org-Einheiten der Verwaltung k?nnen nur über einen offiziellen Beschaffungsantrag (inkl. aller Unterschriften) bearbeitet werden.
Der Beschaffungsantrag ist über den üblichen Dienstweg zu stellen, die Weiterleitung des Antrages an die Softwarebeschaffung im IT-Service erfolgt dann
automatisch durch Referat IV/4.

Wenn die Softwarebestellung aus Sonder- oder Drittmitteln finanziert werden soll, prüfen Sie bitte selbst im Voraus ab, ob diese Mitel zur Finanzierung von Software und ggf. anfallenden Zusatzausgaben (z.B. ?berweisungsgebühren bei Bestellungen im Ausland) verwendet werden dürfen.

Sie haben noch Fragen?

PC-Service/Einkauf Software
Patrick Wei?
Telefon: +49 951 863-1327
E-Mail: softwarebeschaffung.its(at)uni-bamberg.de