Funktionen und Zust?ndigkeiten im ?berblick

Erste Ansprechpartnerin ist auf genuin rechtlicher Ebene bei Folgendem Frau Prof. Dr. Franz:

1. Prüfung von Antr?gen auf sog. Nachteilsausgleich: Die Antr?ge sind sp?testens vier Wochen vor der ersten betreffenden Prüfung bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich einzureichen. Beizulegen ist, neben aktuellen fach?rztlichen Gutachten, m?glichst auch ein Empfehlungsschreiben der inneruniversit?ren 球探足球比分stelle für Studierende mit Behinderung.

2. Korrektur bzw. Tilgung fehlerhafter FlexNow-Eintr?ge, die die Modulordnung insgesamt betreffen: Bitte beachten Sie die Hinweise auf den entsprechenden Formularen des Prüfungsamts (sog. "verifizierte FlexNow-Ausdrucke"). Bitte kl?ren Sie vor 球探足球比分aufnahme mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, ob dies nicht bereits von Vertreterinnen oder Vertretern des Faches erledigt werden k?nnte.

3. Abschlie?ende Anerkennung von Leistungen im Fach Schulpsychologie für den EWS-Bereich 球探足球比分 im Lehramtsstudium: Hier ist eine entsprechende Vorbest?tigung des Fachkollegen Prof. Dr. MIchael Hock vorzulegen.

4. Prüfung der Anerkennbarkeit von Vorleistungen bei Fach-, Studiengangs- oder Hochschulwechsel: Bitte beachten Sie, dass eine solche Anerkennung durch den Prüfungsausschuss zwingend notwendig ist, da diese sp?testens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen im Prüfungsamt vorgelegt werden muss; eine empfehlende Anerkennung nur innerhalb der betroffenen F?cher (d.h. durch die jeweiligen Fachzust?ndigen) ist rechtlich nicht ausreichend. Grunds?tzlich gilt: Je früher Sie diese Leistungen anerkennen lassen, desto besser. Einzelheiten zum Procedere finden Sie unter dem Reiter "Anerkennung von Vorleistungen..."