• Hier finden Sie die Prüfungs- und Studienordnungen, die für Anerkennungen rechtlich bindend sind.
  • Hier finden Sie Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen durch den Prüfungsausschuss.
  • Anerkennungen von Praktika allgemein und Anerkennung von Praktika im Ausland nimmt das Praktikumsamt vor.
  • Bitte beachten Sie: Der Lehrstuhl Grundschulp?dagogik und Grundschuldidaktik gibt nur für die grundschulp?dagogischen F?cher (Grundschulp?dagogik und -didaktik, Didaktik des Schriftspracherwerbs, Didaktik des Sachunterrichts) eine Empfehlung für die Anerkennung von Prüfungsleistungen. Für Anrechnungsleistungen in anderen F?chern (Erziehungswissenschaften, Haupt- und Didaktikf?cher) informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Fachstudienberatungen. Die Anerkennung nimmt der Prüfungsausschuss vor.

Für Studierende, die an einer anderen Universit?t oder in einem anderen Studiengang Leistungen (GSP, SSE, SU) erbracht haben und diese auf das Studium Lehramt an Grundschulen an der Universit?t Bamberg anrechnen m?chten:

Hierzu ben?tigen Sie Ihre Notenbescheinigung, in der das Prüfungsamt der ausw?rtigen Universit?t die Leistungen best?tigt hat.

Reichen Sie alle Unterlagen (Zusage über anrechenbare Leistungen, ggf. E-Mail-Verkehr, Leistungsnachweis (Transcript of Records) ) per E-Mail (bettina.koenig(at)uni-bamberg.de) ein. Sie erhalten so schnell als m?glich Antwort.