Zulassungsarbeit in der Europ?ischen Ethnologie
Vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) müssen Lehramtsstudierende nach den Anforderungen der LPO I neu (§ 29 – Schriftliche Hausarbeit) eine schriftliche Hausarbeit anfertigen. Diese Arbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung, deshalb wird sie auch Zulassungsarbeit (?Zula“) genannt.
Im EWS-Bereich von Grund- und Mittelschullehramt kann die Zulassungsarbeit im Fach Europ?ische Ethnologie geschrieben werden. Die Betreuung übernimmt Prof. Dr. Barbara Wittmann.
M?gliche Themen (in Auswahl)
- Ern?hrung und Esskulturen
- K?rper, Geschlecht und Gesundheit
- Natur-Kultur- und Multispecies-Beziehungen
- Migration und Identit?t
Gerne k?nnen Sie sich von den Themen anderer Zulassungsarbeiten, die in der Europ?ischen Ethnologie geschrieben wurden, inspirieren lassen. Eine Auswahl finden Sie weiter unten in der Rubrik ?Beispiele von Zulassungsarbeiten im Fach Europ?ische Ethnologie“.
Sie k?nnen sich frühestens ab dem vierten Fachsemester für das Verfassen einer Zulassungsarbeit vormerken lassen. Für die Bearbeitung eines Themas sollten ca. sechs Monate eingeplant werden. Der Erstkontakt mit der Betreuerin sollte deshalb zehn bis sp?testens sechs Monate vor der geplanten Abgabe aufgenommen werden.
Die Zulassungsarbeit muss nicht separat beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie k?nnen nach Absprache mit der Betreuerin direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben.
Für die Zulassungsarbeit werden 12 ECTS-Punkte vergeben. Dies entspricht einem Arbeitsaufwand von rund 350 Arbeitsstunden. Die Leistungspunkte werden vergeben, wenn die Arbeit mindestens mit der Note 4 (ausreichend) angenommen wird.
Bei der Zulassungsarbeit handelt es sich um eine schriftliche Arbeit, die in Aussage und Form wissenschaftlichen Ansprüchen genügen muss. Sie behandelt eine selbstst?ndig erarbeitete Fragestellung, welche in der Regel mit einer eigenen empirischen Forschungsarbeit überprüft wird. Auf dieser Webseite finden Sie Leitf?den zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Europ?ischen Ethnologie.
Der Umfang der Zulassungsarbeit betr?gt etwa 50 bis 70 Seiten, wobei in Absprache mit der Betreuerin Abweichungen m?glich sind. Anhang und Verzeichnisse werden nicht mit eingerechnet.
Die Zulassungsarbeit muss etwa ein halbes Jahr vor der Ersten Staatsprüfung (nicht vor dem EWS-Examen, sondern vor dem "gro?en" Examen) abgegeben werden, um zum Examen zugelassen zu werden.
- Beim Prüfungstermin im Frühjahr ist dies der 1. August bzw. mit Verl?ngerung der 1. Oktober des Vorjahres.
- Beim Prüfungstermin im Herbst ist dies der 1. Februar bzw. mit Verl?ngerung der 1. April desselben Jahres.
Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden, welches von der betreuenden Person unterschrieben wird. Dieses muss dann bis sp?testens 1. Februar oder 1. August im Prüfungsamt abgegeben werden.
Abgabemodalit?ten:
Die Arbeit ist bei der betreuenden Person in zweifacher Ausführung in gebundener Version (keine Spiralbindung) mit unterschriebener eidesstattlicher Erkl?rung und Originalunterschrift am Schluss des Dokuments einzureichen (LPO, 2008, §29, Abs. 6). Bei der Abgabe der Arbeit unterschreibt die betreuende Person die Empfangsbest?tigung. Diese müssen Sie dann unverzüglich beim Prüfungsamt einreichen. Ein Exemplar der Zulassungsarbeit wird zusammen mit einem Gutachten durch die betreuende Person dem Prüfungsamt übermittelt. Zus?tzlich ist ein elektronisches Dokument der Arbeit in Form einer einzigen PDF-Datei mit den am Schluss eingescannten Erkl?rungen abzugeben, z.B. per Mail an den/die Dozierende(n).
Bitte bringen Sie alle n?tigen Formulare ausgefüllt zur Abgabe mit:
- Arbeit mit Aufkleber und unterschriebener Eigenst?ndigkeitserkl?rung
- vorausgefüllte Empfangsbest?tigung
- vorausgefülltes Gutachtenformular (wenn Sie sich bereits für das Staatsexamen angemeldet haben, geben Sie als Prüfungsdatum Frühling oder Herbst des entsprechenden Jahres an; falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, lassen Sie das Prüfungsdatum frei)
Alle Formulare finden Sie auf dieser Webseite des Prüfungsamts.
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