Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Inneruniversit?re Ansprechstelle für die Verarbeitungst?tigkeit

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Ombudsperson: Margarete Steinh?user
Hainstra?e 10
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1259
E-Mail: meldestelle(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Information der Meldestelle über m?gliche Verst??e bei dem Besch?ftigungsgeber Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg nach dem HinSchG
  • Erfüllung der Aufgaben der Meldestelle gem. § 13 HinSchG

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c, Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DSGVO, §§ 12, 10 HinSchG

Von Verarbeitungst?tigkeit betroffene Personen

  • Ansprechpersonen und Ombudspersonen
  • Hinweisgebende Personen (in der Regel (ehemalige) Besch?ftigte)
  • Beschuldigte Personen (in der Regel (ehemalige) Besch?ftigte)
  • sonstige in der Meldung erw?hnte Personen
  • weitere Stellen der Universit?t, die im Rahmen der Sachverhaltsaufkl?rung und der Erarbeitung von Folgema?nahmen beteiligt werden

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Inhalte der Meldung der hinweisgebenden Person
  • Dokumentation der Meldung und des anschlie?enden Vorgehens durch die Meldestelle
  • Accountdaten, Nutzungsdaten, Benachrichtigungen und Protokolldaten des Hinweisgebersystems (Dabei werden keinerlei Logdaten zur hinweisgebenden Person erhoben bzw. gespeichert, die deren Identit?t offenlegen k?nnten.)

Empf?nger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

  • universit?tsinterne Datenweitergabe
    • an für die weitere Aufkl?rung und die Folgema?nahmen zu Beteiligende
    • an beschuldigte Personen
  • universit?tsexterne Datenübermittlung
    • an die Universit?t Würzburg als Auftragsverarbeiterin für das Hinweisgebersystem mit den Unterauftragsverarbeiterinnen LegalInnovate Technologies GmbH, die das Hinweisgebersystem als Software as a Service (SaaS) bereitstellt, und Universit?t Augsburg, die die E-Mail-Domain digitalverbund.bayern verwaltet, über welche das Hinweisgebersystem E-Mail-Benachrichtigungen verschickt

Das Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG hinsichtlich der hinweisgebenden Personen, der beschuldigten Personen und weiterer in den Meldungen genannten Personen wird bei der Datenweitergabe selbstverst?ndlich beachtet.

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Die Dokumentation einer Meldung wird grunds?tzlich drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gel?scht (§ 11 Abs. 5 HinSchG); die Account-, Nutzungs- und Protokolldaten des Hinweisgebersystems werden mit Abschluss des Verfahrens gel?scht.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie?lich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschlie?lich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO.

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen.